Miete offen, Mieter will bald ausziehen

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete offen, Mieter will bald ausziehen

Guten Morgen,

ich habe zwei Fragen. Einem Mieter, dem bereits im Januar fristlos gekündigt wurde, aber seinen Auszug immer wieder hinausschob, hat angekündigt nun in der 3.ten Aprilwoche auszuziehen. Einer mehrfachen schriftlichen Aufforderung, mir den Auszugstermin SCHRIFTLICH mitzuteilen, kommt er nicht nach.
Die Miete für April steht aus. Auf vielfache Nachfrage, teilte er mir per WhatsAp mit, dass er ausziehen wird, sobald er dass ok der neuen Wohnung ( Fertigstellung Renovierung der neuen Wohnung) bekommen hätte.
Die Miete sei überwiesen worden, bevor er sein Konto gekündigt hätte.
Auf meine Kontaktversuche bekomme ich keine Reaktionen mehr.
Nun habe ich die Befürchtung, dass der Mieter demnächst auszieht, ohne die ausstehende Miete zu bezahlen..
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Mieter nicht erreiche??

2. Ein anderer Mieter reagiert ebenfalls nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Nachfragen. Ich habe ihm, wie zuvor mit ihm besprochen, einen Aufhebungsvertrag zugeschickt, mit der Bitte, diesen mir wieder unterschrieben zurückzusenden.
Auch von ihm kommen keine Reaktionen. Ich kann ihn nicht telefonisch, persönlich und schriftlich erreichen.
Ebenfalls meine Frage, was ich hier tun kann?

vielen Dank für die Hilfe

Loretta

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Mieter nicht erreiche??


Mahnbescheid erlassen. Und das so lange er noch da wohnt. Also schnell.



Zitat (von Loretta123):
Ich kann ihn nicht telefonisch, persönlich und schriftlich erreichen.
Ebenfalls meine Frage, was ich hier tun kann?


Du kannst ihn nicht schriftlich erreichen? Hat er keinen Briefkasten?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, hat er einen Briefkasten.
Aber keine Reaktionen auf Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, persönlich eingeworfene Schreiben

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar, hat er einen Briefkasten.
Aber keine Reaktionen auf Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, persönlich eingeworfene Schreiben

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Nun habe ich die Befürchtung, dass der Mieter demnächst auszieht, ohne die ausstehende Miete zu bezahlen..


Das ist natürlich möglich, wäre aber erstmal nachrangig. Wichtiger für den Vermieter sollte sein, dass tatsächlich ein Auszug und eine Übergabe der Wohnung stattfindet. Die Forderungen kann man danach angehen. Kaution hoffentlich vorhanden?!

Zitat (von Loretta123):
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich den Mieter nicht erreiche??


Zu gegebener Zeit Auskunft vom Einwohnermeldeamt einholen.

Zitat (von Loretta123):
Ein anderer Mieter reagiert ebenfalls nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Nachfragen.


Niemand muss reagieren oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Falls er nicht zahlt, Mahnbescheid.

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#5
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Kaution vorhanden ((Kündigungsgrund).
Mir ist klar, dass kein Mieter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben MUSS.
Aber es wurde vorher darüber gesprochen.
Ausserdem würde ich gerne ein persönliches Gespräch führen, um einige Dinge klären.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Kaution vorhanden ((Kündigungsgrund).
Mir ist klar, dass kein Mieter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben MUSS.
Aber es wurde vorher darüber gesprochen.
Ausserdem würde ich gerne ein persönliches Gespräch führen, um einige Dinge klären.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Kaution vorhanden ((Kündigungsgrund).
Mir ist klar, dass kein Mieter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben MUSS.
Aber es wurde vorher darüber gesprochen.
Ausserdem würde ich gerne ein persönliches Gespräch führen, um einige Dinge klären.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Kaution vorhanden ((Kündigungsgrund).
Mir ist klar, dass kein Mieter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben MUSS.
Aber es wurde vorher darüber gesprochen.
Ausserdem würde ich gerne ein persönliches Gespräch führen, um einige Dinge klären.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Keine Kaution vorhanden ((Kündigungsgrund).

Sehr schlecht.....


Mir ist klar, dass kein Mieter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben MUSS.
Aber es wurde vorher darüber gesprochen.

Will er aber wohl nicht.....

Ausserdem würde ich gerne ein persönliches Gespräch führen, um einige Dinge klären.

Will er wohl auch nicht



So, Du solltest den Tatsachen ins Gesicht sehen, dass die Mieter nicht kooperativ sind und entspr. der Empfehlungen den rechtlichen Weg durchziehen. beim nächsten Mal die Mieter besser durchleuchten (Schufa, Vorvermieter usw) und die Kaution vor Einzug verlangen (oder Bankbürgschaft darüber).... Wäre zwar nicht regelgerecht, aber hier verstehe ich die Vermieter schon. Keine Kaution, kein Mietvertrag...

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119303 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Einem Mieter, dem bereits im Januar fristlos gekündigt wurde, aber seinen Auszug immer wieder hinausschob,

Warum wurde keine Räumungsklage erhoben? Die wäre schon längst fällig gewesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Kaution wurde im Mietvertrag festgelegt, aber eben nicht bezahlt.
Ich bin ein Mensch, der versucht alles erst mal einvernehmlich zu regeln, daher meine Fragen hier im Forum

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Kaution wurde im Mietvertrag festgelegt, aber eben nicht bezahlt.
Ich bin ein Mensch, der versucht alles erst mal einvernehmlich zu regeln, daher meine Fragen hier im Forum

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Kaution wurde im Mietvertrag festgelegt, aber eben nicht bezahlt.
Ich bin ein Mensch, der versucht alles erst mal einvernehmlich zu regeln, daher meine Fragen hier im Forum

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich sehe das wie Mcihael32. Falls nicht gezahlt wird Mahnbscheid, falls Mieter i.d. Wohnung verbleibt am 4. Mai zweiten Mahnbescheid und direkt die frstolose Kündigung mit Räumungsfrist von 14 Tagen, dann sofort Räumungsklage mit etwas Glück ist der Miete bis Ende Juli geräumt.

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#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Eine Kaution wurde im Mietvertrag festgelegt, aber eben nicht bezahlt.


Dann gibt es in Zukunft nur noch einen Mietvertrag, wenn die Kaution vorher komplett in Bar auf dem Tisch liegt.....

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#16
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Altes Haus, die fristlose Kündigung hat er ja schon.Nun ist die Miete für April ausstehend , sowie die Nebenkostennachzahlung.
Lt.Mieterazssage wurde Miete vor Kündigung des Kontos überwiesen.

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#17
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Altes Haus, die fristlose Kündigung hat er ja schon.Nun ist die Miete für April ausstehend , sowie die Nebenkostennachzahlung.
Lt.Mieterazssage wurde Miete vor Kündigung des Kontos überwiesen.


Wenn der Mietvertrag beendet ist und der Mieter nicht auszieht zahlt er keine Miete mehr, sondern eine Nutzungsentschädigung.

So am Rande, wurde eigentlich einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses widersprochen?

Zitat (von AltesHaus):
am 4. Mai zweiten Mahnbescheid und direkt die frstolose Kündigung


Am 4. Mai ist der Mieter noch nicht in Verzug mit der Miete.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#18
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, einer stillschweigenden Weiternutzung wurde widersprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, einer stillschweigenden Weiternutzung wurde widersprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Ja, einer stillschweigenden Weiternutzung wurde widersprochen.


Dann steht doch einer Räumungsklage nichts mehr im Wege wenn er bis ende April nicht ausgezogen ist.

P. S.: Warum postest Du immer alles doppelt und dreifach?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Lt.Mieterazssage wurde Miete vor Kündigung des Kontos überwiesen.


Mach jetzt mal die Augen auf, so wie es aussieht, hast Du es schon mit Profischuldnern zu tun, die sich mit Hinhaltetaktiken bestens auskennen.

"hab ich doch überwiesen, versteh ich nicht, muss ich noch mal nachfragen......"
Kontoauszug schicken lassen -> wird er jetzt nicht finden, alles schon eingepackt.... usw....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Ja, einer stillschweigenden Weiternutzung wurde widersprochen.


Und wie haben SIe das genau formuliert und dem Mieter zur Kenntnis gebracht?

@AK

April dürfte noch MIete sein ... und ob da überhaupt eine wirksame Kündigung ausgeprochen wurde kann ich bei dem Durcheinander nicht sicher sagen.

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#23
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Michael, das ist möglich.
Nur es erfolgten bisher keine Reaktionen.
Daher glaube ich, dass eine Räumungsklage ausser Kosten nichts bringt.
Abwarten bis Ende April sinnlos?

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#24
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Altes Haus, fristlose Kündigung wurde durch Haus- und Grundverein erstellt u.durch Gerichtsvollzieher zugestellt

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Altes Haus, fristlose Kündigung wurde durch Haus- und Grundverein erstellt u.durch Gerichtsvollzieher zugestellt


OK und wie haben Sie genau (wortwörtlich) einer stillschweigenden Weiternutzung widersprochen?

Zitat (von Loretta123):
Daher glaube ich, dass eine Räumungsklage ausser Kosten nichts bringt.
Abwarten bis Ende April sinnlos?


Da Sie ja fristlos gekündigt haben, der Mieter tatsächlich schon etwas professionieller erscheint bezgl der Säumnisse, würde ich an Ihrer Stelle sofort einen Anwalt aufsuchen (von mir aus auch den von Haus und Grund) und flugs das Räumngsverfahren in die Wege leiten. Sicher kostet das Geld, aber auf Sicht sind Sie diesen Mieter schneller los, als beim ständigen Zuwarten. Und für die Zukunft empfehle ich eine VM-RechtsschutzsVers, da müssen Sie sich dann auch um die Verfahrenskosten keine Gedanken mehr machen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
2. Ein anderer Mieter reagiert ebenfalls nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Nachfragen. Ich habe ihm, wie zuvor mit ihm besprochen, einen Aufhebungsvertrag zugeschickt, mit der Bitte, diesen mir wieder unterschrieben zurückzusenden.


Ist der auch säumig? Dann direkt zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und zukünftig sorgfältiger auswählen die Mieterschaft, ja ja ich weiß es ist schwierig, aber solche Mieter sind (GsD) nicht dir Regel, sondern eher die Ausnahme, dass Sie gleich zwei faule Eier im Nest haben, daran müssen Sie arbeiten ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Altes Haus, der zweite Mieter ist nur mit der Nachzahlung der Betriebskosten im Verzug.
Auch auf diese Mitteilungen reagierte er bisher nicht.
Aber wie ich das sehe, habe i h als Vermieter immer die A....karte u.einen RA eonzuschaöten, nur dass der 2.te Mieter mal reagiert ist wohl unumgänglich.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Aber wie ich das sehe, habe i h als Vermieter immer die A....karte u.einen RA eonzuschaöten, nur dass der 2.te Mieter mal reagiert ist wohl unumgänglich.


Nein, man hat als VM nicht die schlechteren Karten, aber man muss sich mit den Dingen auseinandersetzen. Wenn man das selber nicht kann, holt man sich Fachleute (hier nen Anwalt), die solche Dinge zu regeln gewohnt sind.

Bei den NK würde ich da nicht mehr lange rumfackeln, es ist ja schon eine Mahnung geschrieben worden, also ZACK den Mahnbescheid hinterher. Es spricht sich id Mieterschaft herum, wenn sich der Wind dreht und den Worten dann auch Taten folgen.

Wir haben einige Mieter, die nciht alles sofort bezahlen können, das ist kein Problem solange die sich zeitig melden, die könenn dann auch gerne in Raten zahlen, aber wenn die sich gar nciht melden, dann fackeln wir nicht lange. Das Geld wurde schließlich von uns vorgelegt, wir sind keine Bank.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loretta123
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja meine Meinung.Man kann über alles reden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Loretta123):
Das ist ja meine Meinung.Man kann über alles reden.


Na offensichtlich wollen Ihre Mieter nicht reden, also müssen Sie jetezt handeln, oder aber Sie verzichten auf Ihren Anspruch, auch ne Möglichkeit. Sie haben ja gewiss aufgrund der Nachforderung die NK angeglichen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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