Hallo!
Ich habe ein Büro als Untermieter in einer Arbeitsgemeinschaft gemietet. Mein Vermieter will nun rückwirkend auf ein halbes Jahr die MwSt auf die Miete abrechnen. Das hat er bisher nicht gemacht. Sein Steuerberater hat ihm dazu geraten. Darf er das rückwirkend machen?
Danke für Antworten.
Norbert
-- Editier von fb447970-4 am 18.08.2016 16:10
Miete rückwirkend erhöhen, geht das?
18. August 2016
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Frage vom 18. August 2016 | 16:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete rückwirkend erhöhen, geht das?
#1
Antwort vom 18. August 2016 | 16:23
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 997x hilfreich)
Immer das gleiche...
Was steht im Mietvertrag?
In gewerblichen Mietverträgen wird die MwSt. zu zahlen sein. Wenn aber mit Mietvertrag brutto vereinbart wurde, dann ist das inkl. Steuer und eine Erhöhung somit nicht möglich.
#2
Antwort vom 18. August 2016 | 16:52
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1394x hilfreich)
Zu welchem Zweck hast du das Büro angemietet, gewerblich, freiberuflich oder nur so zum Spaß? Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, wäre diese "Mieterhöhung" Vorsteuer für dich und würde deine zu zahlende Umsatzsteuer mindern.
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