Miete rückwirkend verlangen

5. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mandarine25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
Miete rückwirkend verlangen

Hallo,

es geht um folgenden Fall, für den ich euch um Rat bitten möchte:

Der VM hat einige Jahre lang keine Miete verlangt. Es wurde regelmäßig (ca. einmal alle 2-3 Monate) unter Zeugen nachgefragt, ob denn nicht Miete bezahlt werden solle. Dies wurde aber strikt abgelehnt und eine Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto wurde vom VM untersagt, er wolle keine Geldeingänge auf diesem Konto haben.

So ging das einige Jahre lang.

Nun kam der VM an und wollte den Mietbetrag aus den Jahren rückwirkend haben. Zunächst bot er eine Barzahlung des recht hohen Betrages an, dann eine Abzahlung in Raten.

Meine Frage dazu wäre nun, ob das - unter Rücksichtnahme darauf, dass der VM stets suggerierte, keine Miete zu wollen, Bitten, sie zu überweisen abwies und selbstständige Überweisungen untersagte - rechtens ist und ob es eine Möglichkeit gäbe, dagegen vorzugehen.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1450x hilfreich)

Vorgehen gegen was? Das der Vermieter die Erfüllung der vertraglichen Pflichten fordert?

Wurde denn auch mal versucht die Miete direkt in bar zu zahlen?

Fakt ist der Vermieter kann die Zahlungen fordern, sofern noch nicht verjährt.

Sicherheitshalber hätte man die Mieten auf ein separates Sparkonto zur Seite legen können.

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#2
 Von 
Mandarine25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Auch eine Barzahlung wurde bisher abgelehnt. Die Miete wird erst seit Kurzem eingefordert. Das ist auch kein Problem, nur dachte man nicht, dass man die auch rückwirkend einfordern könnte, sondern erst "ab sofort".

Das Geld wurde zur Seite gelegt, ja. Dennoch gibt es noch eine kleinere Differenz, die aber auch in einigen Monaten beglichen wäre. Mir geht es nur darum zu erfahren, ob man einfach Mieten ablehnen und dann alles einfordern kann.

Hätte man die Miete immer gleich zahlen dürfen, hätte man nun nicht so enorme Ausgaben und damit weniger eigene Probleme.

Wann wäre eine Miete denn verjährt?

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)


Normalerweise verschenke niemand Wohnraum, außer es steckt irgendwas dahinter. Seid ihr verwandt oder wart mal verbändelt??
Wie ist denn das Míetverhältnis zustande gekommen, gibt es einen MV mündlich/schriftlich?
Hat der VM jemals eindeutig gesagt: "Die Wohnung ist für dich mietfrei"?

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Mich stört die Wortwahl und die damit verbundene Einschränkung.
Mal heißt es:

Zitat:
er wolle keine Geldeingänge auf diesem Konto haben.

Enthält für mich nicht die Aussage, er wolle keine Zahlung haben.
Dann steht da:
Zitat:
Auch eine Barzahlung wurde bisher abgelehnt.
wieder keine Aussage er wollte keine Zahlung haben.

Eine Annahmeverweigerung also Annahmeverzug liest sich anders.
Welche versuche hat der Mieter unternommen, die Miete zu zahlen ?
Gab es eine echte Annahmeverweigerung ?

Einen endgültigen Verzicht kann ich (bisher) nicht erkennen.
Die Schilderung scheint mir vielmehr "geschönt" um eine gewünschte Antwort zu erhalten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Mandarine25
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Weder noch. Es wurde keinerlei anderweitige Gegenleistung verlangt. Es gibt einen schriftlichen MV, auf dem zwar auch ein Konto angegeben ist, auf dieses wiederum wurden aber Zahlungen untersagt (mündlich).

Das von dir geschriebene Zitat hat er so nicht gesagt, wohl aber auf andere Weise suggeriert, dass er die Miete ablehnt ("Behalten Sie das Geld, Sie brauchen das eher als ich", oder "Die Miete brauche ich nicht"). Auf schriftliche Konversationen, wo mitgeteilt wurde, dass der Mieter das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, wurde stets nie geantwortet. Das wurde immer nur mündlich gemacht.

Und ich denke, dass man einige Jahre mietfrei wohnte beweist doch, dass er einverstanden war, sonst hätte er sich das nicht Jahre mit angesehen, sondern hätte schon nach 2-3 Monaten das Mietverhältnis gekündigt, wenn keine Miete kommt. Aus meiner Sicht ist das ein Beweis für sein Einverständnis.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Zitat:
Es gibt einen schriftlichen MV, auf dem zwar auch ein Konto angegeben ist,


Aha: Und was steht unter "(Kalt)Miete" bzw. Nebenkostenvorauszahlung?

-- Editiert von HeHe am 05.10.2015 13:38

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1468x hilfreich)

Na wenn das Geld immer ordentlich beiseite gelegt wurde, sehe ich jetzt nicht die "größere Ausgabe", da das Geld doch eh für die Miete verplant war.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Ich finde die Beweise für einen Verzicht sehr dünn.
Und wenn es so klar ein Verzicht war, warum hat der Mieter trotzdem Geld zurück gelegt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
Eine Annahmeverweigerung also Annahmeverzug liest sich anders.


Na wenn der VM weder auf dem vereinbarten Konto noch bar das Geld haben will, was soll der M denn dann noch lebensnah unternehmen? Goldbarren per Brieftaube abwerfen? Den VM als Alleinerbe ins Testament aufnehmen?

Zitat:
Ich finde die Beweise für einen Verzicht sehr dünn.


Richtig, die Beweisbarkeit ist das Praxisproblem. Objektiv gesehen (also wenn der Vortrag des TE wahr ist und beweisbar wäre) würde zumindest für die Vergangenheit ein wirksamer Verzicht (genauer: eine wirksame Nebenabrede zur Änderung des Mietvertrages) vorliegen. Das nützt dem TE aber nichts, wenn er es nicht gerichtsfest beweisen kann.

Zitat:
dass man einige Jahre mietfrei wohnte beweist doch, dass er einverstanden war


Ob das im Streitfall einem Gericht ausreicht, wage ich doch zu bezweifeln. Es kommt halt drauf an, was der VM auf entsprechende Nachfragen des Gerichts antwortet. Wenn er eine gute Erklärung (à la "Ich bin ja so ein gutgläubiger Menschenfreund und habe dem M geglaubt, daß er gerade finanziell total schlecht da steht, weil er ja jeden Cent für arme Kinder in Afrika spendet, aber alles zahlen will, sobald es wieder besser läuft") glaubhaft rüberbringt, wird man als M den Prozeß verlieren.

Zitat:
Und wenn es so klar ein Verzicht war, warum hat der Mieter trotzdem Geld zurück gelegt ?


Naja, wir wollen nun auch nicht Catch-22 spielen und dem TE einerseits sagen "wieso hast du nichts zurückgelegt, du hättest doch damit rechnen müssen, daß du das lt. Mietvertrag zahlen mußt" und andererseits, wenn er was zurückgelegt hat, dann sagen "also lag doch kein Verzicht vor".
Es kann ja durchaus sein, daß der TE gutgläubig von einem wirksamen Verzicht ausging, aber trotzdem auf Nummer Sicher gegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Wenn die Darstellung des TE stimmt, dann liegt hier wohl ein Verzicht vor. Der sich aber - wie von JenAn richtig ausgeführt - nur schwer nachweisen lässt.

Von daher wäre es sinnvoll, den nicht-verjährten Anteil (also alles ab Januar 2012) zeitnah zu bezahlen.

Gruß, Jogy

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