Miete rückwirkend verlangen?

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Missy687
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 41x hilfreich)
Miete rückwirkend verlangen?

Hallo :)
Kurz und knapp:
Kann man die anteilige Miete vom ex nach Trennung einfordern?

Miete wurde immer komplett von mir überwiesen. Es gab auch keine ausgleichszahlung seinerseits auf mein Konto.
Mündlich haben wir damals vereinbart, ich übernehme die Miete, er die Einkäufe.

Nun habe ich mich von ihm getrennt und er verlangt sämtliche Forderungen von mir.

Kann ich mit der "fehlenden" Miete kontern?

Würde mich über eine Antwort freuen.

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Kann man die anteilige Miete vom ex nach Trennung einfordern?
Prinzipiell kann man alles fordern. Wenn es am Rechtsanspruch mangelt, mangelt es auch meist in der Umsetzung der Forderung.

Zitat (von Missy687):
Mündlich haben wir damals vereinbart, ich übernehme die Miete, er die Einkäufe.
Wenn er dies doch eingehalten hat, dann fehlt ja der Anspruch vollkommen.

Zitat (von Missy687):
Kann ich mit der "fehlenden" Miete kontern?
Klar kannst du, aber ob das Sinn macht, musst du selbst entscheiden.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Missy687):
Kann man die anteilige Miete vom ex nach Trennung einfordern?
Ja, natürlich kann man das.
Zitat (von Missy687):
Nun habe ich mich von ihm getrennt und er verlangt sämtliche Forderungen von mir.
Wie bitte? Er verlangt WAS?
Natürlich. Er kann auch alles verlangen.

In Trennungssituationen nennt man das nicht *kontern*, eher solltet ihr eine Trennungsvereinbarung /Trennungsauseinandersetzung aufsetzen.
Daraus kommt zum Schluss, ob wer wem noch was zu zahlen oder zu geben hat.
Möglichst schriftlich und mit Datum und euren 2 Unterschriften.
Sonst hört das Kontern nie auf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Anami):
eher solltet ihr eine Trennungsvereinbarung /Trennungsauseinandersetzung aufsetzen.
Ein wahrlich vernünftiger Hinweis den man beherzigen sollte.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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