Mein Mann lebt mit unserer Familie (5 köpfig) in dem Doppelhaus seiner Mutter. Die Mutter bewohnt die andere Hälfte. 2001 hat er es sich unter Anleitung seines vaters seine Hälfte umgebaut, da war von Miete nie die Rede, sein Versprechen an seinen Vater ist gewesen das er bis zum Ableben seiner Mutter im Haus wohnen bleibt. Der vater ist 2003 verstorben. 2005 bin ich mit eingezogen und wir gründeten eine Familie mit 3 Kindern. Mein Mann hat 3 Geschwister (er ist der jüngste) die Schwester hat großen Einfluss auf die Mutter (die Mutter ist 82) und durch Streitigkeiten innerhalb der Familie heißt es plötzlich wir sollen für 15 Jahre Miete nachzahlen. (Wir leben mit 5 Pers. Auf 85 qm, jeder der Geschwister hat ein eigenes haus meine Schwiegermutter hat 150qm) Die Schwester sagte uns wenn wir die Miete nicht zahlen würden, würde es mein mann nachher vom Erbe abgezogen bekommen. Es hat noch nie ein Mietvertrag existiert. Ist das rechtens die Nachforderung?
Miete rückwirkend zahlen
Naja, nur weil die anderen Geschwister sich schon selbst (?) etwas erarbeitet und geschaffen haben, ergibt sich ja kein Anrecht darauf, dass das eine Kind höhere Geschenke der Eltern erhält.
Falls das so zutrifft ...
Was hat er denn reingesteckt und aus welchen Gründen (um die DHH erst bewohnbar zu machen, für erforderliche Instandhaltungen oder um das Gebäude nach seinen Wünschen zu gestalten und zu verbessern?)
"Für 15 Jahre Miete nachzahlen" - darauf wird es sicher nicht hinauslaufen, m.E. gilt auch hier die gesetzliche Verjährung - d.h. maximal 3 Jahre rückwirkend können Forderungen gestellt werden.
Andererseits darf natürlich die Mutter mit ihrem Vermögen machen, was sie will - z.B. jetzt alles ihren anderen Kindern schenken, weil sie ihrem Sohn schon "15 Jahre Miete" geschenkt hat (das ist ja nicht wenig).
"Der vater ist 2003 verstorben" - wäre ja auch noch die Frage, was mit dem Erbe des Vaters geschehen ist - falls es kein Testament/Erbvertrag gab, wodurch z.B. seine Ehefrau/die Mutter alles erhalten haben könnte.
Zitat :Naja, nur weil die anderen Geschwister sich schon selbst (?) etwas erarbeitet und geschaffen haben, ergibt sich ja kein Anrecht darauf, dass das eine Kind höhere Geschenke der Eltern erhält.
Falls das so zutrifft ...
Was hat er denn reingesteckt und aus welchen Gründen (um die DHH erst bewohnbar zu machen, für erforderliche Instandhaltungen oder um das Gebäude nach seinen Wünschen zu gestalten und zu verbessern?)
"Für 15 Jahre Miete nachzahlen" - darauf wird es sicher nicht hinauslaufen, m.E. gilt auch hier die gesetzliche Verjährung - d.h. maximal 3 Jahre rückwirkend können Forderungen gestellt werden.
Andererseits darf natürlich die Mutter mit ihrem Vermögen machen, was sie will - z.B. jetzt alles ihren anderen Kindern schenken, weil sie ihrem Sohn schon "15 Jahre Miete" geschenkt hat (das ist ja nicht wenig).
"Der vater ist 2003 verstorben" - wäre ja auch noch die Frage, was mit dem Erbe des Vaters geschehen ist - falls es kein Testament/Erbvertrag gab, wodurch z.B. seine Ehefrau/die Mutter alles erhalten haben könnte.
Ich sehe das anders. Es gibt keinen Nachweis, dass Miete gezahlt werden sollte. Auch nicht den Hinweis durch eine Abmahnung oder ähnlichem.
Außerdem hat der Mann ja bereits 2003 einen Teil geerbt (den Pflichtteil!). Somit, wenn man tatsächlich damit durchkäme, dass Mietzahlungen rechtmässig sind, wären nur anteilsmäßige Zahlungen erforderlich - und das in den letzten 3 Jahren.
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Man könnte allerdings daran denken, und das klingt im "nachher vom Erbe abgezogen" ja an, ob es sich bei dem kostenlosen Wohnen teilweise um eine Schenkung der Mutter handelte die dann im Erbfall einen Erbergänzungsanspruch nach 2326 BGB begründen könnte.
-- Editiert von Ebenezer am 25.02.2016 12:45
Rückwirkende Mietzahlungen können meiner Meinung nach nicht gefordert werden. Für ein Mietvertrag benötigt man eine (eventuell mündliche Absprache), dass die Wohnung gegen eine irgendie geartete Gegenleistung dem Mieter überlassen wird. Typischerweise ist die Gegenleistung ein Geldbetrag, aber natürlich sind auch andere Dinge wie Hausmeistertätigkeiten oder andere Dienstleistungen möglich. Wenn die Darstellung richtig ist, fehlt es jedoch an einer entsprechenden Absprache. Aus welchem Rechtsgrund sollte dann rückwirkend Miete gefordert werden?
Das Problem liegt aber meiner Meinung nach woanders. Wenn wirklich kein Mietvertrag bestand, dann war das bisher eine kostenlose Leihe und die kann jederzeit vom Verleiher (der Mutter) aufgekündigt werden. Alle Regelungen zum Mieterschutz greifen nur dann, wenn es einen Mietvertrag gibt. Gibt es den nicht, dann kann die Mutter theoretisch die Familie samt dreier Kinder von heute auf morgen vor die Tür setzen. Normalerweise wird man wohl eine Frist von wenigen Wochen zugestehen, in der die Familie den Auszug organisieren muss. In dieser Zeit wäre dann aber meiner Meinung nach auch eine Nutzungsentschädigung (de facto also eine Miete) fällig.
Heisst im Klartext: Wenn kein Mietvertrag, dann hat die Familie ein großes Risiko aus der Wohnung zu fliegen. Ich weiß nicht, ob es wirklich wahrscheinlich ist, dass die Oma die Enkelkinder auf die Straße setzt. Aber möglich wäre es zumindest.
Zitat :Ich sehe das anders.
und das trotz Vollzitat??? vielleicht liest Du mal, was Du zitiert hast > Du siehst das (fast) ganz genauso wie ich
ob und was der Mann geerbt hat, das war eben die Frage
und da müssen wir halt mal abwarten, was Nadine dazu schreibt ...
Zitat :Zitat (von asd1971):Ich sehe das anders.
und das trotz Vollzitat??? vielleicht liest Du mal, was Du zitiert hast > Du siehst das (fast) ganz genauso wie ich
ob und was der Mann geerbt hat, das war eben die Frage
und da müssen wir halt mal abwarten, was Nadine dazu schreibt ...
Lach. Meinte damit den Pflichtteil. Den hast du vergessen ;-) Dadurch sinkt ja die Erbmasse gegenüber den Geschwistern bereits.
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