Miete senken ,Schreiben

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go459948-18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete senken ,Schreiben

Hallo,

Könnt ihr mir bitte helfen ?
Ich möchte an die Hausgesellschaft schreiben , und drum bitten, die Miete zu senken ,weil das Bezirkamt es von mir erwartet.

Es geht nicht um Mängel ,nur das die Miete teuer ist.Ich finde kein Muster schreiben ,könnte einer bitte mir helfen ?
Mfg

-- Editier von go459948-18 am 15.02.2017 18:38

Fragen zur Miete?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go459948-18):
Ich möchte an die Hausgesellschaft schreiben , und drum bitten die Miete zu senken ,weil das Bezirkamt es von mir erwartet.


Auf welcher Basis verlangt das denn das Bezirksamt? Gibt es irgendein Gesetz?

Oder entspricht die Miete nicht dem Mietspiegel, liegt Wucher vor?

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von go459948-18):
weil das Bezirkamt es von mir erwartet.

Reden wir hierbei überhaupt von Deutschland?

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#3
 Von 
go459948-18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater ist schwerbehintert und wir leben zu 3 in einer 80 qm Wohnung mit 3 Zimmern, die Miete beträgt 920 Warm.Das Bezirksamt verlangt eine Anhörung zur Senkung der Miete.

Es ist alles so komisch ,vor 2 Wochen kam eine Mitarbeiterin des Bezirksamt ,und überprüfte eine untervermietung eines Syrer in unsere Wohnung,ich bin selber Ausländer ,dass ging zu weit ,wir haben sie raus gebeten.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zu wenig Infos.
Zahlt das Bezirksamt oder eine andere staatliche Stelle die Miete oder läuft ein Antrag auf diese Zahlung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von go459948-18):
,weil das Bezirkamt es von mir erwartet.

Auch ich frage, spielt das Ganze in Deutschland oder in Österreich?

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go459948-18):
vor 2 Wochen kam eine Mitarbeiterin des Bezirksamt ,und überprüfte eine Untervermietung eines Syrer in unsere Wohnung


Hat das Bezirksamt diese Art der Untervermietung als Zweckentfremdung von Wohnraum eingestuft?

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#7
 Von 
go459948-18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In Berlin wohnen wir.

Das Bezirksamt zahlt ein teil der Miete.

Wie verfasse ich ein Brief an die Hausgesellschaft um die Miete zu senken.

Ist sowas nicht unverschämt ?

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go459948-18):
In Berlin wohnen wir.

Das Bezirksamt zahlt ein teil der Miete.

Wie verfasse ich ein Brief an die Hausgesellschaft um die Miete zu senken.

Ist sowas nicht unverschämt ?


Ich kenne so etwas überhaupt nicht. Der VM fällt doch um vor Lachen, wenn so ein Schreiben ankommt. Was steht denn genau in dem Brief vom Bezirksamt?

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von go459948-18):
Es geht nicht um Mängel ,nur das die Miete teuer ist.


Zitat (von go459948-18):
wir leben zu 3 in einer 80 qm Wohnung mit 3 Zimmern, die Miete beträgt 920 Warm


Zitat (von go459948-18):
In Berlin wohnen wir.


Eine Wohnung in Berlin zu einem Preis von 12 Euro Warmmiete pro Quadratmeter ist doch nicht teuer?! Was sagt den der Mietspiegel dazu? Zu der Lage und der Ausstattung?

Zitat (von AltesHaus):
Der VM fällt doch um vor Lachen, wenn so ein Schreiben ankommt.


Das war auch mein erster Gedanke. Ist das sozialer Wohnungsbau, ist das eine Kostenmiete oder was?

Zitat (von AltesHaus):
Was steht denn genau in dem Brief vom Bezirksamt?


Bitte wortwörtlich hier einstellen.

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#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Hier geht es anscheinend um ein Kostensenkungsverfahren (SGB II und/oder SGB XII). Da hat man also die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft bekommen und soll die angemessenen KdU maximal noch weitere 6 Monate erhalten. Da KANN eine Möglichkeit die Verhandlung mit dem Vermieter sein, ebenso die Prüfung, ob nicht untervermietet werden kann.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das war auch mein Gedanke. Ein leistungsbezieher von SGB II Leistungen liegt mit der Warmmiete oberhalb des regionalen Satzes der angemessen kosten der Unterkunft und wird daher aufgefordert die Kosten zu senken, durch geringere Kosten, Untervermietung oder Umzug.
Die JC sind dabei eigentlich gehalten geringfügige Überschreitungen zu tolerieren, umgekehrt wird der VM einer wesentlichen Senkung nicht zustimmen.
Nichtsdestotrotz ist das ehr was fuers Unterforum Sozialrecht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Hier geht es anscheinend um ein Kostensenkungsverfahren (SGB II und/oder SGB XII). Da hat man also die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft bekommen und soll die angemessenen KdU maximal noch weitere 6 Monate erhalten. Da KANN eine Möglichkeit die Verhandlung mit dem Vermieter sein, ebenso die Prüfung, ob nicht untervermietet werden kann.


Hier drängt sich die Frage auf: Wo in Berlin genau ist die Wohnung, wie hoch ist die Kaltmiete?

Die Dame von der Behörde hinauszuwerfen war recht ungeschickt. Hier hätte man schlicht die Fragen sachlich beantworten müssen. Nun ist das Kind ja in den Brunnen gefallen, und hier wird jetzt richtig geprüft.

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Die Dame von der Behörde hinauszuwerfen war recht ungeschickt. Hier hätte man schlicht die Fragen sachlich beantworten müssen. Nun ist das Kind ja in den Brunnen gefallen, und hier wird jetzt richtig geprüft.


Das wird vermutlich als Weigerung zur Untervermietung gewertet. Na Prost Mahlzeit.

Zitat (von AltesHaus):
Wo in Berlin genau ist die Wohnung, wie hoch ist die Kaltmiete?


Na, ja so schätzungsweise unter 10 Euro. Gibt es Gegenden in Berlin, wo man so günstig wohnt?

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das wird vermutlich als Weigerung zur Untervermietung gewertet. Na Prost Mahlzeit.


Bei einer BG von drei Personen, einer Zimmeranzahl von drei ist es mE eine Zumutung eine vierte, fremde Person einzuquartieren, allerdings habe ich den Post so verstanden, dass Untervermietung unterstellt wurde?

Zitat (von Ver):
Na, ja so schätzungsweise unter 10 Euro. Gibt es Gegenden in Berlin, wo man so günstig wohnt?


Angemessene KdU sind in Berlin zwischen 510 - 580 EUR (bei einer drei-Personen-BG)

Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass die Behörde da eine vierte fremde Person einzuquartieren gedachte?

Und auch das hier

Zitat (von go459948-18):
Das Bezirksamt zahlt ein teil der Miete.


macht mich nur noch ratloser, wenn eh nur ein Teil der Kosten getragen wird, dann haben die mWn überhaupt nix zu sagen.

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#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bei einer BG von drei Personen, einer Zimmeranzahl von drei ist es mE eine Zumutung eine vierte, fremde Person einzuquartieren, allerdings habe ich den Post so verstanden, dass Untervermietung unterstellt wurde?


Das hatte ich auch zuerst verstanden. Dann Kostensenkungsverfahren gegooglet und dastand:

Zitat:
Das die Mieter informiert werden, dass die Miete (monatliche Warmmiete) für einen x-Personen-Haushalt um mehr als 10 % übersteigt und aufgefordert werden, durch die üblichen Alternativen:

. Untervermietung von Räumen in der Wohnung
- Verhandlungen mit dem Vermieter über die Senkung der Grundmiete oder
- aber auch durch Umzug in eine andere Wohnung mit angemessener Miete

zur Kostensenkung beizutragen.


Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Möglichkeit zur Untervermietung geprüft worden ist.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass die Möglichkeit zur Untervermietung geprüft worden ist.


Ja wenn es sich um das Kostensenkungsverfahren handelt. Hier allerdings scheint es so, dass die Mieter lediglich Aufstocker sind, und da ist dann Schluss mit lustig, hier darf des JC nix in der Art machen (mWn)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ja wenn es sich um das Kostensenkungsverfahren handelt. Hier allerdings scheint es so, dass die Mieter lediglich Aufstocker sind, und da ist dann Schluss mit lustig, hier darf des JC nix in der Art machen (mWn)


Dann müssen wir auf die Abschrift des Briefes vom Bezirksamt warten.

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