Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe als Mieter eine Monatsmiete versehentlich noch an den Eigentümer meiner unter Zwangsverwaltung stehenden Wohnung überwiesen. Erst der Zwangsverwalter hat mich per Mahnung darauf aufmerksam gemacht. (Der Cleverness-Award wäre mir damit wohl schon sicher :-/). Die Miete
habe ich gemäss meiner Verpflichtung mittlerweile auch dem Zwangsverwalter überwiesen.
Meine Frage: Ist der Fall klar, und handelt es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens des Eigentümers, so dass ich das Geld zurückfordern kann? Kann der Eigentümer mir evtl. die Kosten der Rückerstattung in Rechnung stellen?
Vielen Dank,
harris
Miete unter Zwangsverwaltung an Eigentümer überwiesen
25. Oktober 2006
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Frage vom 25. Oktober 2006 | 12:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete unter Zwangsverwaltung an Eigentümer überwiesen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2006 | 13:23
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 1992x hilfreich)
.. es ist klar, dass dem vm das geld nicht mehr zusteht, er hat es zurückzugeben. bleibt nur die frage, ob er es kann oder will.
.. was kostet eine überweisung?
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