Hallo,
wollte nur kurz mal ne frage stelln, und ich kenn mich in diesem bereich überhaupt nicht aus! Ich möchte in eine Wohnung ziehen, und der Vermieter ist auch damit einverstanden, alles ok. Der jetztdige Mieter müsste in 5 tagen ausziehen, und in 3 Tage würde ich warscheinlich den Vertrag mein Vermieter unterschreiben! Der jetztige Mieter macht aber keinen anstand auszuziehnen, er hat sogar gesagt, dass er nicht ausziehen wirt. Wollte nachfragen, wenn laut vertag ich der neue mieter bin, wie lange wird es brauchen, bis ich den alten mieter los bin... wenn ich im Vertrag der neue bin? Kommt da ein räumingskommando oder was? Was passiert mit dem ganzen zeug das in der Wohnung ist, fals er es nicht mitnimmt? Dauert es sehr lange bis so ein gerichtlicher Beschluss kommt, oder brauch es gar keinen? Also, das Haus ist sehr interessant für mich, also bitte wenn mich jemand in diesem Bereich aufklähren könnte wäre ich sehr dankbar!!!
Miete verfällt, aber er will nicht raus?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hast Du schon einen Mietvertrag?
Wenn ja, ab wann?
-----------------
"MfG
Susanne"
quote:
Kommt da ein räumingskommando oder was?
Ja, aber erst nach einem durchgeführten gerichtlichen Räumungsprozess, der locker 6 Monate dauern kann.
Unter diesen Umständen würde ich den Vertrag nicht unterschreiben.
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--- editiert vom Admin
Also, nochmal zur Klährung, der Mietvertag wären, wenn, dann diesen Samstag zu unterschreiben, und der Mietvertrag des alten Mieters verfällt, negste woche am montag, also am 1.Okt! Aber er hat gesacgt er will nicht raus! Aber es kann doch nicht bin zu 6 monate dauern, bis man den rausschmeißen darf, wenn sein mietvertrag verfällt, und er wird ihm nicht erneuert???
-- Editiert von Ivan Leo am 27.09.2007 12:37:30
Man selbst darf den gar nicht rausschmeißen.
Wenn ein Mieter nicht auszieht, dann muß man beim Gericht klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung einreichen. Das dauert MINDESTENS 3 Monate, bis der Prozess durch ist, im Extremfall auch über 6 Monate hinaus. Wenn dann das urteil da ist, dann muß man den Gerichtsvollzieher beauftragen, das urteil zu vollstrecken. Und wenn dann der Gerichtsvollzieher einen Termin frei hat, dann kommt das 'Räumkommando' (ggf unter zuhilfenahme der Polizei)
Wenn der Mieter jetzt schon sagt, dass er nicht ausziehen wird, dann würde ich unter diesen Umständen den Mietvertrag auf KEINEN FALL unterschreiben.
Wenn Du den Mietvertrag machst und du die Wohnung nicht nutzen kannst, dann muß zwar der Vermieter dir wegen Nichterfüllung des Vertrags Schadensersatz leisten, aber das gibt ein heilloses Chaos.
Also: Finger weg!
-- Editiert von justice005 am 27.09.2007 12:39:04
Aha, nicht gut... und der kann einfach im haus drinnen bleiben, obwohl er keinen mietvertag hat, tschuldige mal, aber ist das nicht als würde er in einem haus einbrechen?
... es ist kein vertragsgemäßer zustand, das ist mal klar. gleichwohl ist selbstjustiz nicht drin - es gibt ordentliche wege dafür.
Das mag in diesen Fällen in der tat auf den ersten Blick ungerecht klingen, ist es aber - insgesamt betrachtet - nicht.
1. Es gibt keine Selbstjustiz. Wenn man sein Recht durchsetzen will, muß man sich der Justiz bedienen.
2. Es könnte ja THEORETISCH sein, dass der Mieter ein Recht hat, in der Wohnung zu bleiben. Vielleicht war die Kündigung ja unwirksam !? Daher muß es eben dem Gericht überlassen bleiben, zu entscheiden, ob der Mieter ausziehen muß oder nicht.
Ist denn der Vermieter eigentlich verpflichtet den Mietvertrag zu verlängern, wenn es keinen triftigen grund gibt jemanden aus der wohnung raus haben zu wollen? Denn er hat ihm den Vertrag nicht gekündigt wie es ausschaut, sondern er läuft am montag ab!
So wie sich das für mich anhört, würde ich das Haus auf keinen Fall mieten. Der VM scheint nämlich die Rechtslage nicht zu kennen und will den Vormieter nur loswerden um dir das Haus teurer zu vermieten!
Es hört sich so an, als ob der Vermieter einen Zeitmietvertrag mit dem Vormieter geschlossen hat. Nun es ist aber so, dass man nicht einfach so einen Zeitmietvertrag abschliessen darf.
Der Mieter darf das Haus einfach weiter mieten. Denn bei einem Zeitmietvertrag ist so eine befristete Vermietung nur möglich, wenn der VM das Haus selber nutzen will. Das will er aber in dem Fall nicht, sondern er will das Haus an jemanden anders vermieten.
Diese Aussage wird von mir jetzt getorffen in der Annahme, dass der Vormieter immer seine Miete bezahlt hat etc.
@ Ivan Leo:
Begrenzte Zeitmietverträge gibt es zwar noch (Zwischenmiete z.B.), viele ursprünglich klassische Zeitmietverträge sind aber mittlerweile unwirksam. In diesen Fällen wandelt sich das Mietverhältnis AUTOMATISCH in ein unbefristetes Mietverhältnis um. Dieses kann nur gekündigt werden, wenn der Mieter entweder seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt oder wenn der Vermieter Eigenbedarf geltend macht.
So wie Du es beschreibst, kann es also durchaus sein, dass der Mieter tatsächlich zum Nutzen der Wohnung berechtigt ist und eine evtl Räumungsklage ins Leere geht.
Möglicherweise zieht daher der Mieter aus völlig legalen Gründen nicht aus.
Daher gilt für Dich um so mehr: Keinen Mietvertrag unterschreiben.
Also, wenn es sich jetzt um einen Zeitmietvertrag handeln würde, könnte dann der Vermieter ihn auch eine höhre Miete zum verlängern seines Mietvertrages anbieten, und ist dann das genau das gleiche, wenn er es nicht aktzeptieren würde? Was ich jetzt vergessen habe zu sagen, was aber von fundametaler wichtigkeit ist, ist dasses sich um österreich handel, und ich weis jetzt nicht ob diese seite österreichisch oder deutsch ist, und ich glabe da gibt es wiederum unterschiede!
Also, wenn es sich jetzt um einen Zeitmietvertrag handeln würde, könnte dann der Vermieter ihn auch eine höhre Miete zum verlängern seines Mietvertrages anbieten, und ist dann das genau das gleiche, wenn er es nicht aktzeptieren würde? Was ich jetzt vergessen habe zu sagen, was aber von fundametaler wichtigkeit ist, ist dasses sich um österreich handel, und ich weis jetzt nicht ob diese seite österreichisch oder deutsch ist, und ich glabe da gibt es wiederum unterschiede!
Na, das fällt dir aber früh ein !!!
Das hier ist eine deutsche Internetseite (man achte auf das Länderkürzel .de
) und hier tummeln sich demnach ausschließlich deutsche Juristen.
Ich habe keine Ahnung vom österreichischen Gesetz. Vergiß alles, was ich über das Mietrecht geschrieben habe, nichts davon muß stimmen. Es ist denkbar, dass in Österreich alles völlig anders geregelt ist.
-- Editiert von justice005 am 27.09.2007 14:33:20
Naja... "123recht.net", tschuldigung, wie man sieht kenn ich mich wirklich ziemlich schlecht aus, kennt zufällig wer ne österreichische seit?
nochmal tschuldigung für den Aufwand
@Justice
Kleine Wette ?
Ivan Leo ist der Mieter, der nicht ausziehen will.
Ne en, die sache ist komplizierter, bin ein italiener, der anfängt in österreich zu studieren und keine ahnung über die gesetztliche leige hat, geschweigedenn in einem anderen staat... also eher ein hoffnungsloser fall
@mortinghale
genau das dachte ich während ich den thread las. woher soll denn ein neuer mieter wissen, dass der alte nen zeitvertrag hat? oder dass der nicht ausziehen wird...
das wird im der vermieter unbedingt auf die nase gebunden haben...weil der v sich so gern schadenserstazpflichtig macht, vermietet er übermorgenwährend der andere sich verbarrikadiert. hm, jaja
sunbee
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Naj, die sache ist sehr leicht zu begründen, der Vermieter hat uns gesagt, dass der mieter am 1. okt raus muss, und wenn wir die wohnung anschauen waren hat uns der mieter gesagt, dass wir sie unz nicht lange anschauen brauchen, da er nicht ausziehen will
Wie gesagt, die Gesetze sind in Österreich sicher ähnlich. Selber rausschmeißen darf man da sicher auch niemanden (vermutlich auch nicht in Italien). Aber grade im Mietrecht hat sich in Deutschland viel aus der Rechtsprechung des höchsten Gerichts ergeben und das läßt sich sicher nicht auf ein anderes Land übertragen.
Rein instinktiv rate ich Dir aber auch in Österreich: Finger weg!
Naja... "123recht.net", tschuldigung, wie man sieht kenn ich mich wirklich ziemlich schlecht aus, kennt zufällig wer ne österreichische seit?
nochmal tschuldigung für den Aufwand
Ich glabe ich werde den rat mal lieber folge leisten, dank nochmal
@ all: mal aus reiner dummer neugier: Was steht denn bei Euch in der Adressleiste für ein Länderkürzel? Also bei mir steht definitv: 123recht.de
@justice
123recht.net
sunbee
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