Miete vorgezahlt und neuer vermieter

19. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
xxXChristianXxx
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Miete vorgezahlt und neuer vermieter

Hallo,
Der jetzige vermieter meldet sich angeblich Insolvenz. Ich habe ihm die Miete bis Mai 2016 vorbezahlt, welches auch schriftlich mit ihm vereinbart wurde. Was passiert, wenn es einen neuen vermieter (Hausbesitzer) gibt? Darf ich die miete trotzdem auswohnen? Oder hat der neue vermieter sogar das recht mich aus der wohnung zu werfen? Zurück bekomme ich das geld ( 7.000 euro ) von dem vorigen Vermieter ja auf keinen fall, da er ja insolvenz wäre.

Auf antworten bzw auch Tipps würde ich mich sehr freuen !

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9671 Beiträge, 4408x hilfreich)

Vielleicht gibt's im Forum Insolvenzrecht mehr Meinungen dazu.

Im Mietrecht ist es eher unüblich, einem Vermieter für mehr als ein Jahr die Miete im voraus zu bezahlen. Wenn das ein Vermieter vorschlägt, würde ich extremst hellhörig werden. Im schlechtest möglichen Fall meldet sich bei dir bald ein Insolvenzverwalter und teilt dir mit, dass du deine Forderung als Insolvenzforderung anmelden kannst aber bitte schön ab jetzt die monatliche Miete zu zahlen hast. Ob das dann rechtmäßig werde, kann man dir vielleicht im Forum Insolvenzrecht mitteilen.

Zum Thema Insolvenz und Kaution siehe z.B. http://www.mieterbund-darmstadt.de/Insolvenz-des-Vermieters.245.0.html. Deine Vorauszahlung ist jedoch keine Kaution! Die könnte im Zweifelsfall einfach weg sein.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116138 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ihm die Miete bis Mai 2016 vorbezahlt, welches auch schriftlich mit ihm vereinbart wurde.

Und es gibt auch gerichtsfeste Zahlungsnachweise?



Was wurde gemietet, Wohnraum oder anderes?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4357 Beiträge, 2280x hilfreich)

Zitat:
Im Mietrecht ist es eher unüblich, einem Vermieter für mehr als ein Jahr die Miete im voraus zu bezahlen. Wenn das ein Vermieter vorschlägt, würde ich extremst hellhörig werden.


Cauchy, ich hatte im ersten Moment an Immo-Scamming gedacht.

Spielt das Ganze tatsächlich in Deutschland? Ich kenne das nur aus Spanien oder USA, dort ist es anscheinend üblich.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3215 Beiträge, 999x hilfreich)

Meiner Meinung nach gilt auch hier: Kauf bricht nicht Miete. Wenn also die Vereinbarung mit dem Nochvermieter bestand, und die Zahlung nachweisbar ist, ist auch der Folgevermieter daran gebunden.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxXChristianXxx
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Ich habe ihm die Miete bis Mai 2016 vorbezahlt, welches auch schriftlich mit ihm vereinbart wurde.
Und es gibt auch gerichtsfeste Zahlungsnachweise?



Was wurde gemietet, Wohnraum oder anderes?

Ja ein Anwalt hat den Vertrag als rechtlich anerkannt.

Gemietet wurde eine Wohnung.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116138 Beiträge, 39211x hilfreich)

Zitat:
Ja ein Anwalt hat den Vertrag als rechtlich anerkannt.

Das war nicht die Frage...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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