Miete weg - Wasser weg

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
colcam
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Miete weg - Wasser weg

Guten Tag,

Eine Mieterin zahlt seit monate keine vollständige Miete mehr. Jetzt ist die Mietausfall höher als 2 Monate und habe ich die Frau fristlos gekündigt. Wie immer bei Mietnomaden, die Frau geht nicht weg und verbraucht trotzdem viel Wasser (vermutlich auch mit absicht, da die Eigentümer muss endlich zahlen).

Ich mochte jetzt den Wasser an den Wohnung absperren. Ich habe oft gehört das ich den Wasser nicht absperren darf.

Ich habe ins Internet gekugt und die folgende Urteil gefunden:
(AG Bergheim, 27 C 744/03 , ZMR 2005, 53 )
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/recht/Keine_Miete_kein_Wasser.html

Meine Frage: Wenn ich die Frau, laut diese Urteil, ankuendigen dass ich die Wasser innerhalb 3 tage absperren werde falls sie nicht zahlt - werde ich Probleme mit den Polizei bzw. Richter haben? Nach diesem Urteil kann ich in Prinzip, falls es ins Gericht kommt, sagen ich habe so gemacht so in den Urteil?

vielen Dank im Voraus fuer eure Hilfe..

mfg, CC

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Gemäß dem Urteil des AG Bergheim (Richtigkeit unterstellt) können sie anscheinend tatsächlich das Wasser abstellen ohne eine einstweilige Verfügung zu befürchten, die Sie zwingt das Wasser wieder anzustellen..

Ärger mit der Polizei ist hier nicht zu befürchten, da sich diese aus zivilrechtlichen Streitigkeiten wie diese heraushalten wird.

Ob sich aber das für Sie zuständige Gericht sich der Meinung des AG Bergheim anschließt ist halt ungewiss.

Wenn Sie das finazielle Risiko tragen wollen und können, eine einstweilige Vefügung zu erhalten die Sie verpflichtet das Wasser wieder anzustellen, sollten Sie das Wasser abstellen.

Letztlich ist dies halt auch eine von Ihnen zu treffende ökonomische Entscheidung.

Im Falle des Wasserabstellens könnte es sein, dass sich die Mieterin ja auch gar nicht an das Gericht wendet.
Falls doch, könnte die Mieterin unterliegen wenn das erkennende Gericht die Meinung des AG Bergheim teilt.

Vermutlich zieht die Mieterin dann schneller und von selbst aus und sie sparen viel Geld.

Sollte eine Verfügung gegen Sie erlassen werden müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.

Die Entscheidung welches wirtschaftliche Risiko Sie tragen wollen oder nicht, müssen letztlich sie selbst treffen.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ein anderes Gericht könnte anders urteilen.
Mit dem Wasserabsperren wäre ich vorsichtig.
Sie sollten zuerst fristlos kündigen. Dann evt. Räumungsklage. Dies wird aber teuer werden.

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Man darf auch nicht vergessen, dass beim Abstellen des Wassers die (vielleicht dauerhaft vermögenslose Mieterin) erst recht beginnt, die Wohnung auseinanderzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@all

schaut euch mal die schreibweise an! schätze, die mühe könnt ihr euch sparen
:spam:

sunbee

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