Miete weiter zahlen

16. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
susannemaria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete weiter zahlen

hallo, wenn wir eine vermietete Wohnung kaufen und Eigenbedarf anmelden, da wir sonst selbst teurer in Miete wohnen, muß der Mieter falls er vor den 3 Monaten kündigungsfrist auszieht noch die Miete bis zur Kündigungsfrist zahlen oder nur genau bis zu seinem Auszug?
Z.b Kündigung am 30.04 bis zum 01.08 und er zieht am 01.06 aus, zahlt er dann nur bis zum 01.06 oder bis zum 01.08.
Da wir eben auch die Kündigungsfrist in unserem jetztigen Mietshaus in dem wir zur Miete wohnen einhalten müssen und sonst doppelt zahlen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Er muss die Miete bis zum Vertragsende bezahlen.

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#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Grundsaetzlich sind Miete und NK-Vorauszahlungen bis Ende des Mietverhaeltnisses zu zahlen.
Die Laufzeit des Vertrages hat i.d.R. nichts mit Einzug, wohnen oder Auszug zu tun.
Alles andere waere Verhandlungssache, der M kann natuerlich auch bis Vertragsende die Schluessel behalten und die Wohnung erst fristgemaess uebergeben-obwohl er vielleicht schon frueher ausgezogen ist.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
susannemaria
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,danke erstmal,da bin ich etwas beruhigt,denn meine Schwägerin hat erzählt, dass die Mieter nur genau bis zum Auszug bezahlen müssten.wenn ich dann zum 1.8 selbst einziehen möchte und die Mieter bis dahin Kündigungsfrist haben, können sie klar den Schlüssel usw behalten bis zum 1.8. Da können wir zeitlich wegen Urlaub auch erst rein. Hauptsache die Miete würden wir bis dahin bekommen auch wenn die Mieter schon vorher ausziehen.

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