Miete zahlen, trotz vorheriger Kündigung

18. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Xocc
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete zahlen, trotz vorheriger Kündigung

Hallo,
mir wurde gekündigt zu einem Termin, der mitten im Monat liegt. Für diesen Monat habe ich die vollständige Miete gezahlt. Habe ich das Recht einen Teil der Miete wieder zu bekommen?

Gruß
Xocc

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt, dann ist ein Termin mitten im Monat möglich, sonst nicht.

Natürlich würde eine überzahlte Miete erstattet werden müssen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und der Mieter muß im Falle der fristlosen Kündigung dann auch zum Kündigungstermin ausgezogen sein - das ist wohl eher nicht so oft der Fall...

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Bei einer fristlosen Kündigung hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung der überbezahlten Miete. Vielmehr hat der Vermieter in so einem Fall Anspruch auf Zahlung der Miete bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist, es sei denn die Wohnung wurde schon vorher wieder vermietet.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung hat der Vermieter KEINEN Anspruch auf eine Mietzahlung für die restlichen Tage. Er hat allerdings Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der Miete, die bis zur ordentlichen Kündigung eingegangen wäre. Streng genommen müßte er dazu die Aufrechnung erklären, das kann er aber immer noch machen, wenn der Ex-Mieter sein Geld zurückfordert.
Auf jeden Fall dürfte der Mieter in so einem Fall sein Geld nicht wiedersehen.

Falls es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt, sondern um eine ordentliche Kündigung (z.B. bei Untervermietung eines möblierten Zimmers), hat der Mieter selbstverständlich Anspruch auf sein Geld (Stichwort "Bereicherung").

Falls es sich um eine "einvernehmliche Kündigung" handelt, bei der Vermieter und Mieter sich über das Ende des Mietverhältnisses zur Monatsmitte einig waren, liegt ein Mietaufhebungsvertrag vor. Da kann frei verhandelt werden, was mit dem bereits gezahlten Geld passieren soll.

Und falls es sich schließlich um Kündigung zum Monatsende handelt und der Mieter nur schon eher die Wohnung übergeben hat, hat der Mieter keinen Anspruch auf die restmiete des Monats. Es steht im dafür auch frei, die schlüssel zurückzuverlangen.

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#5
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Sollte es sich in diesem Fall um eine fristlose Kündigung handeln, die durch das Verhalten des Mieters veranlasst wurde, dann müsste der Mieter für alle Folgeschäden einschließlich dem Mietausfall bis zur Neuvermietung aufkommen.

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