Miete zahlen

4. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Dade123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete zahlen

Hallo
Meine Freundin hat sich letzte Woche getrennt. Wir haben zusammen die Wohnung gekündigt. Wie ziehen auch beide aus da sie zu teuer für einen alleine ist.
Jetzt das Problem. Sie ist nur noch ab und zu hier für Sachen zu holen wenn ivh auf der Arbeit bin. Ansonsten bei ihrem neuen Macker. Sie bezahlt mir jetzt einfach die Hälfte der Miete nicht mehr. Die Wohnung läuft ja noch 3 Monate bis zu Kündigung. Was tun.????? Wir stehen beide im Mietvertrag. Ich habe letzte Woche mit ihr schriftlich festgehalten das sie die 3 Monate noch jeweils die Hälfte zahlt. Dies hat sie unterschrieben
Doch nun zählt sie einfach nicht und ich bekomme keine Antwort
Was tun? Denn alleine kann ich die Miete nicht tragen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1438x hilfreich)

Zitat (von Dade123):
Was tun?


Die volle Miete an den Vermieter zahlen. Ansonsten bekommt Ihr beide Probleme.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3173x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Dade123):
Was tun?


Die volle Miete an den Vermieter zahlen. Ansonsten bekommt Ihr beide Probleme.


... und sich dann an einen Anwalt wenden, der Ihre Rechte aus dem Innenverhältnis mit Ihrer EX wahrnimmt, Sie haben nämlich hier einen Erstattunganspruch.

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 982x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Anitari):
Zitat (von Dade123):
Was tun?


Die volle Miete an den Vermieter zahlen. Ansonsten bekommt Ihr beide Probleme.


... und sich dann an einen Anwalt wenden, der Ihre Rechte aus dem Innenverhältnis mit Ihrer EX wahrnimmt, Sie haben nämlich hier einen Erstattunganspruch.


Es wäre wohl günstiger einfach einen Mahnbescheid zu senden, wenn sogar die Unterschrift der EX vorhanden ist, als den Anwalt.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3173x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Anitari):
Zitat (von Dade123):
Was tun?


Die volle Miete an den Vermieter zahlen. Ansonsten bekommt Ihr beide Probleme.


... und sich dann an einen Anwalt wenden, der Ihre Rechte aus dem Innenverhältnis mit Ihrer EX wahrnimmt, Sie haben nämlich hier einen Erstattunganspruch.


Es wäre wohl günstiger einfach einen Mahnbescheid zu senden, wenn sogar die Unterschrift der EX vorhanden ist, als den Anwalt.


Und wenn dann der Widerspruch kommt, wovon ich mal ausgehe, dann ... was? Die Gegenseite nimmt sich einenn Anwalt und der Rechtslaie wird von Ihnen unterstützt? Es gibt Dinge, die sollte man - wenn man keine Kenntnisse hat - dem Fachmann, hier dem Anwalt überlassen.

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#5
 Von 
Dade123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Erstmal danke für die Antworten.
Die Wohnung wurde von uns beiden bezogen und der Mietvertrag von beiden unterschrieben. Uns beiden war und ist bewusst das einer allein sie kosten nicht tragen kann.
Für diesen Monat habe ich erstenmal sie gesamte Miete überwiesen. Die nächsten 2 kann ich nicht alleine tragen. Ich werde dann nur die Hälfte überweisen und den Vermieter in Kenntnis darüber setzen. Dann muss er einen Teil der Kaution bei Auszug einhalten un die Kosten zu decken.

Die Frage ist. Wie bekomme ich dann aber noch an das Geld meiner ex. Sie hat mir ja schriftlich bestätigt das sie für die 3 Monate die Miete weiter auf mein Konto überweisen wird. Dies aber einfach nicht tut. Wie stehen da die Chancen wenn ich mich an einen Anwalt wende?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4317 Beiträge, 2267x hilfreich)

Zitat (von Dade123):
Wie bekomme ich dann aber noch an das Geld meiner ex. Sie hat mir ja schriftlich bestätigt das sie für die 3 Monate die Miete weiter auf mein Konto überweisen wird. Dies aber einfach nicht tut. Wie stehen da die Chancen wenn ich mich an einen Anwalt wende?


Schriftlich mit Nachweis des Zugangs die Zahlung bis zum xx.12.2016 fordern. Wenn bis zu dem Datum nichts eingegangen ist, zum Anwalt. (Sicherheitshalber mit Beratungsschein vom Amtsgericht). Der soll es regeln. Wenn die Ex in Verzug ist, muss sie die Kosten tragen. Wenn immer noch nichts passiert kann das der Anwalt auch einklagen und die Ex wird verurteil alle Kosten zu übernehmen.

Außerdem hätte sie Zeit bis heute (3. Werktag), die Dezembermiete zu überweisen.

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#7
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7305 Beiträge, 1602x hilfreich)

Zitat (von Dade123):
Dann muss er einen Teil der Kaution bei Auszug einhalten un die Kosten zu decken.


Kann er machen, muss er aber nicht. Er kann auch einen Anwalt einschalten und die fehlende Miete einforder lassen...., (auf Eure Kosten)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 982x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von asd1971):
Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Anitari):
Zitat (von Dade123):
Was tun?


Die volle Miete an den Vermieter zahlen. Ansonsten bekommt Ihr beide Probleme.


... und sich dann an einen Anwalt wenden, der Ihre Rechte aus dem Innenverhältnis mit Ihrer EX wahrnimmt, Sie haben nämlich hier einen Erstattunganspruch.


Es wäre wohl günstiger einfach einen Mahnbescheid zu senden, wenn sogar die Unterschrift der EX vorhanden ist, als den Anwalt.


Und wenn dann der Widerspruch kommt, wovon ich mal ausgehe, dann ... was? Die Gegenseite nimmt sich einenn Anwalt und der Rechtslaie wird von Ihnen unterstützt? Es gibt Dinge, die sollte man - wenn man keine Kenntnisse hat - dem Fachmann, hier dem Anwalt überlassen.


Sollte das passieren, dann geht man erst danach zu Anwalt. Der Bescheid kann ja mit Gericht eingeleitet werden. Ich sehe darin keine große Sache (wie die meisten).

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#9
 Von 
Temperatio
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

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