Miete zahlen nach Schlüsselübergabe

29. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Vanessa2011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete zahlen nach Schlüsselübergabe

Hallo,

darf die Maklerin bzw. Vermieterin von mir Miete verlangen, wenn die Schlüsselübergabe schon stattgefunden hat? es war zudem nur ausgemacht, dass ich 2/3 der Augustmiete zahle, doch jetzt verlangt die Maklerin, dass ich den vollen August, sowie September und Oktober zahle, obwohl ich dort nicht mehr wohne und schon ein Nachmieter eingezogen ist. Außerdem meinte sie, ich hätte nicht das Recht mit dem Nachmieter zu sprechen. Ist das rechtens?

Gruß

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25 Antworten
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#2
 Von 
Vanessa2011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das bringt leider auch nichts...ich hab ihn schon angerufen, aber er will nicht mit mir reden, sondern meint ich solle mit der maklerin reden, mit der ich ja aber probleme hab...

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8089x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=5898

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49383 Beiträge, 17368x hilfreich)

Über die Antwort des Anwaltes muss ich mich doch etwas wundern. Man kann den Eindruck bekommen, als müsste unter bestimmten Umständen die Miete auch dann weitergezahlt werden, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.

Das ist nicht der Fall.

Sobald die Wohnung an einen Nachmieter übergeben wurde, entfällt die Mietzahlung. Das ist sogar recht eindeutig in § 537 Abs. 2 BGB so geregelt.

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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Man kann den Eindruck bekommen, als müsste unter bestimmten Umständen die Miete auch dann weitergezahlt werden, wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.

Wenn es so vereinbart wurde ...
Habe ich auch schon gehabt.



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#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
obwohl ich dort nicht mehr wohne und schon ein Nachmieter eingezogen ist. Außerdem meinte sie, ich hätte nicht das Recht mit dem Nachmieter zu sprechen.


Klar darfst du mit dem sprechen, ich würde ihn mal anrufen.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten, entweder er zahlt auch Miete, Vm. kassiert doppelt. Dann kannst du dein Geld vom Vm. zurückfordern, zur strafrechtlicheh Seite sage ich mal nichts.

Oder Nachmieter zahlt nichts, wenn dein MV noch läuft (Kündigungsfrist), kannst du dann von ihm Nutzungsentschädigung i.H. der Miete verlangen, die du zu zahlen hast.

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#8
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(599 Beiträge, 313x hilfreich)

Also, der FeA-Anwalt hat m.E. die Frage gar nicht richtig gelesen (Fragestellerin erläutert, dass bereits Nachmieter eingezogen ist, er schreibt, sie müsse weiter Miete zahlen, wenn sie weiterhin die Nutzungsmöglichkeit hätte).

Übersetzt: wenn da schon jemand anders wohnt, musst Du natürlich keine Miete mehr zahlen. Solange Du Miete zahlst, hast Du auch das Recht, die Wohnung zu nutzen, das eine bedingt das andere. Du kannst ja gerne die Augustmiete zahlen, der Nachmieterin Hausverbot erteilen und dann polizeilich räumen lassen wegen Hausfriedensbruchs, mal sehen was die Vermieterin dann sagt.

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#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
dann polizeilich räumen lassen wegen Hausfriedensbruchs

Jetzt wird es aber abenteuerlich.



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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)


Einfache Lösung:

TE zahlt keine Miete 08 (1/3) - 10. Wenn die Kündigungsfrust noch läuft (?) müsste der Nachmieter anTE Nutzungsentschädigung zahlen.

Diesen Anspruch tritt TE an den Vm. ab.

Wenn Nachm. sowieso zahlt, ist das Thema erledigt.

Wenn nicht soll V. sehen, wie er zu dem Geld kommt, er hat schliesslich dem Nachm. den Besitz eingeräumt, soll er das Geld eintreiben.

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#12
 Von 
Vanessa2011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nun ja, die kündigung ist am 01.07. eingegangen, also wäre fristende am 31.09. nun ist der mieter, der eigentlich am 22.08. einziehen sollte erst am wochenende eingezogen. aber es gibt einen und im vertrag steht nichts davon, dass ich länger zahlen musste o.Ä.

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#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
der mieter, der eigentlich am 22.08. einziehen sollte

Läuft sein Vertrag denn ab 22.8. ?



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#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8089x hilfreich)

Das ist ja nun wirklich nicht so schwer zu verstehen. Wenn der Nachmieter schon in der Wohnung wohnt und der Vormieter noch Miete zahlen muß aufgrund des Vertrags, dann wird wohl `ne Nutzungsentschädigung fällig.

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#17
 Von 
Vanessa2011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, zahlen werde ich definitiv nix....ab wann genau der Vertrag vom Nachmieter läuft, kann ich nicht sagen, fragen kann ich ja nicht, denn er will, wie gesagt nicht mit mir reden. Abgesehen davon hat die Maklerin gesat, sie wolle rechtliche Schritte gegen mich einleiten und sie erinnere sich nicht mehr an unsere Vereinbarung bezüglich auszug und miete. Ich sollte sogar früher ausziehen, wegen dem nachmieter.

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#18
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:
Ja, zahlen werde ich definitiv nix....



Du solltest dich aber taktisch darauf einstellen, daß sich ausser dir niemand an mündliche Absprachen/Zusagen erinnern kann und daß der MV des Nach-M erst am 01.10. beginnt.

Ob sich in ein paar Monaten noch aufklären lässt, wann der genau eingezogen ist, ob überhaupt kann auch ein Problem werden.

Damit das gar nicht erst passieren kann, würde ich mich an deiner Stelle entsprechend positionieren. Kann nicht schaden, bloß nutzen.

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#19
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(599 Beiträge, 313x hilfreich)

Schlüsselübergabe hin oder her, solange Du Miete zahlst, hast Du das Recht, die Wohnung zu nutzen. Du könntest also jederzeit in der Wohnung aufkreuzen und diese nutzen.

Da allerdings schon der Nachmieter da wohnt, ist dies wohl unmöglich. Dir wird demnach die Nutzung verwährt, ergo keine Miete mehr.

Bleibt die Frage: wer hat denn eigentlich den Nachmieter besorgt, bzw. wer hat ihm erlaubt, einzuziehen? Du oder die Vermieterin?

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#25
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(599 Beiträge, 313x hilfreich)

Es ist wurscht. Offensichtlich hat nicht der Mieter den Nachmieter besorgt, sondern der VM oder die Maklerin. Da der Nachmieter jetzt schon in der Wohnung wohnt, ist die vertragsgemäße Nutzung für den Mieter unmöglich, verursacht hat dies der VM (es sei denn die Maklerin hat den Nachmieter ohne Wissen des VM einziehen lassen.)

Worauf beruft sich denn der VM eigentlich? Entweder der Nachmieter hat keinen Vertrag, dann kannst Du ihn auf der Stelle rauswerfen (unerlaubte Eigenmacht, ich kann nicht einfach in eine leerstehende Wohnung einziehen), oder er hat einen (evtl. auch mündlichen) Vertrag, dann muss er auch die Miete bezahlen.

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