Hallo, ich würde gerne Wissen wie ich die Verzugszinsen bei nicht bezahlen der Miete und Nebenkosten berechne. Also nicht den Zinssatz sondern ab wann darf ich tägliche Zinsen berechnen?
Nur um den Usern der Fraktion "Alle Vermieter sind böse Menschen" vorne weg zu greifen.
Unser Mieter hat zu Ende April 2013 gekündigt.Er hat uns mit Schimmeligen Räumen (Gäste WC + Abstellkammer, muss komplett der Putz runter), mit Bunter Wandfarbe bemalte Türen (4Stück), Ausgebauter Dusche, Wasserschaden im Flur (komplette Decke muss raus), 3qm Sperrmüll, eine Wand die er raus gehauen hat, Falscher neuer Adresse und eben der nicht bezahlten Miete und Nebenkosten sitzen lassen.
Jetzt habe ich die fertige Nebenkostenabrechnung für 2013 im Juni fertig gemacht worauf natürlich keine Reaktion kam. Erste Mahnung war raus, da kamm dann die vorderung der Rechnungen für die Abrechnung. Habe ich hin geschickt. Zweite Mahnung ist auch raus gegangen wieder keine reaktion. Die 3 Mahnung läuft am 25.10.2013 aus.
Ich habe mir mal den Mahnantrag angeschaut und da steht was von Verzugszinsen?!
Wie oder eher ab wann berechne ich die?
Werden die für Miete und Nebenkosten getrennt berechnet?
In der Abrechnung ist noch rest Nebenkosten von 2012 enthalten, kann ich die Zinsen ab dem 1.1.2013 berechnen?
Oder muss ich alles noch mal Neu Anmahnen um die Zinsen geltend zu machen?
Ich weiß es sind noch nicht mal 5% aber durch die ganze Sache ist es jetzt einfach eine Prinzipsache geworden die Zinsen jetzt auch noch einzufordern.
Wäre nett wenn sich jemand findet der mir das erklären könnte.
MfG
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Miete/Nebenkosten Mieter zahlt nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Rechtsberatung geht leider nicht hier im Forum. Bemühen Sie einen Anwalt.
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Es ist doch keine Rechtsberatung?
Ich will keine Info ob ich mein Geld bekomme oder wie die Chancen stehen.
Will nur wissen wie sich das mit den Zinsen verhält.
Das steht zwar über Googel erklärt aber eben nicht ab wann man diese Berechnen darf.
Ich weiß wie und wo aber nicht ab wann.
Also ab dem Tag der ersten Fälligkeit oder erst ab dem tag der abgabe des Mahnbescheids?
Das ist doch keine Rechtsberatung.
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quote:
Das ist doch keine Rechtsberatung.
Wetten, dass das ein Anwalt anders sieht?
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Verzugszinsen sind ab Verzug zu berechen
[URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html]> BGB § 286
[/URL]
d.h. soweit sich der Fälligkeitstermin nicht aus dem Gesetz ergibt (Miete = BGB 556 b) bzw. kein Fälligkeitstermin in der (Ab)Rechnung benannt wurde (Nebenkosten-Abrechnung) > 30 Tage nach Zugang der Abrechnung
Verzugszinsenrechner
http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/
Die paar Cent Verzugszins lohnen die ganze Aufregung nu wirklich nicht. Wenn Du nicht schon selbst in Erfahrung gebracht hast, dass KEINE Mahnung erforderlich ist, um Verzugseintritt herzustellen, dann wärst Du allerdings mit anwaltlicher Hilfe besser bedient, als jetzt auch noch Verzugszinsen selbst auszurechnen oder das gerichtliche Mahnverfahren selbst einzuleiten.
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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"
Es ist doch klar, dass auf die 3. Mahnung auch keine Reaktion erfolgen wird. Inzwischen ist es wohl Zeit zu einem Mietrechtsanwalt zu gehen und über ihn eine Zahlungsklage einzureichen. Und wenn ihr euch beeilt und das vor Ende Oktober hinkriegt, dann könnt ihr in die Summe auch die Kosten für die Reparaturen, Entrümpelungen etc. mit aufnehmen. Das verjährt nämlich nach 6 Monaten.
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