Hallo
Folgende theoretische Frage.
Zwei Personen leben mit Stiefsohn (21)in einer Wohnung zur Miete.
Wohnzimmer/Bad/Schlafzimmer/Kinderzimmer.
Das Kinderzimmer ist vom Stiefsohn bezogen.
Im Mietvertrag
steht der Stiefsohn (21) nicht mit drin.
Wie sind die laufenden Kosten aufzuteilen?
Miete kalt 450€
Nebenkosten 150€
Strom/Heizung 200€
?
Es ist nur noch eine Bedarfsgemeinschaft keine Beziehung mehr vorhanden zwischen den Mietvertragsparteien.
Im Voraus vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.
Mfg
Miete/Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatWie sind die laufenden Kosten aufzuteilen? :
Zwischen den Bewohnern wie sie wollen bzw. vereinbaren.
Mit Mietrecht hat das nichts zu tun.
Ihrer Meinung nach, die Sie mir per PN mitgeteilt haben, ist meine Aussage nicht korrekt.
Darum noch mal öffentlich, wie sich die Bewohner die Kosten, Miete, Nebenkosten etc., untereinander teilen hat nichts mit Mietrecht zu tun.
Das einzige was was Mietrecht zu tun hat, ist das der Mieter verpflichtet ist die vereinbarte Miete + Nebenkosten zu zahlen.
[link=https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html]BGB § 535 Abs. 2
[/link]
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Korrekt, wie die Bewohner das untereinander aufteilen, da können die machen wie sie wollen.
Und diese Vereinbarung (idealerweise schriftlich) ist normales Vertragsrecht und nicht Mietrecht.
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