Hallo,
bin zurzeit Student(festes Einkommen 0€) und habe ein Wohnung gemietet.
Dazu habe ich ein paar rechtliche Fragen:
Im Vertrag steht eine Person als Bürge ausgezeichnet. Im Wortlaut(" Der Mieter bietet dem Vermieter zusätzlich zur vereinbarten Kaution, eigenständig und unaufgefordert, eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung von Person X");
Jetzt fand der Vertragsabschluss statt, ohne dass diese Erklärung vorlag. Hat das Nichtzustandekommen dieser Bürgschaft Auswirkungen auf den Vertrag?
Ich finde es eben nur seltsam, dass man einen Studenten mit 0€ Geld dort einfach so wohnen lässt und dass das alles so geht.
Dann würde mich interessieren, ob ich verlangen kann, dass ich die Zähler bei Einzug ablesen kann, um für mich sicherzustellen, dass ich nur das bezahle, was ich verbrauche. geht das?
Außerdem haben wir die Regelung, dass die Vormieterin für alle Schönheitsreparaturen aufkommt, die sie "sozusagen zu verantworten" hat. Gibt es eine rechtskräftige Möglichkeit den Zustand der Wohnung bei Übergabe festzustellen. Kann ich ein Übergabeprotokoll einfordern?
Mieten einer Wohnung; rechtliche Frage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Okay, auch Vermieter dürfen manchmal einfach dumm sein.
Die Vereinbarung kann man ja wohl in die Tonne treten.
quote:
" Der Mieter bietet dem Vermieter zusätzlich zur vereinbarten Kaution, eigenständig und unaufgefordert, eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung von Person X")
Der Mieter bietet. Was mit dem Angebot angefangen werden soll, scheint ja nicht vereinbart zu sein.
Sollte also hier der Vermieter wegen der fehlenden Bürgschaft klagen, wird sich vermutlich ein Gericht kostenpflichtig genau mit dieser Frage beschäftigen.
quote:
Dann würde mich interessieren, ob ich verlangen kann, dass ich die Zähler bei Einzug ablesen kann, um für mich sicherzustellen, dass ich nur das bezahle, was ich verbrauche. geht das?
Üblich ist die Ablesung in Anwesenheit des Mieters, natürlich darf ein Mieter diese Angaben auch prüfen, wenn er bei der Ablesung nicht dabei sein kann.
quote:
Gibt es eine rechtskräftige Möglichkeit den Zustand der Wohnung bei Übergabe festzustellen. Kann ich ein Übergabeprotokoll einfordern?
Sie haben es genannt, das Übergabeprotokoll ist das Mittel der Wahl.
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was ist wenn bei der übergabe heißt: zähler anschauen ist nicht möglich. übergabeprotokoll wird nicht gemacht!?
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Ein Übergabeprotokoll ist nicht zwingend notwendig. Du kannst auch selber den Zustand der Wohnung mit einem Zeugen selber dokumentieren.
Die Zähler sind i.d.R. allgemein zugängig.
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ich danke sehr für die hilfreichen beiträge. meine frage begründet sich darauf, dass der vermieter wohl hier in berlin als "komischer verein" bekannt ist. insb. soll es wohl bereits des öfteren probleme mit nebenkostenabrechnungen und drakonischen zusatzkosten für arbeiten am haus für die mieter gekommen sein. hingegen wurden schäden, für die der mieter nichts konnte auch nach mehrfacher aufforderung nie behoben. kann ich dann einfach so meine miete mindern, um den betrag der der sache angemessen ist? weiterhin wurde die kaution in der vergangenheit scheinbar oft längere zeit einbehalten.
gibt es hier noch weitere dinge, die man tun könnte, um sich gegen solchen unfug zu schützen?
habe gehört, dass ich für alle anfallenden zusatzkosten einen einzelnachweis einfordern kann, stimmt das?
habt ihr noch weitere tipps, wie man sich im voraus absichern könnte?
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insb. habe ich bei mir die Passage: Soweit zulässig, ist der Vermieter bei Erhöhung bzw. Neueinführung von Betriebskosten berechtigt, den entsprechenden Mehrbetrag ab dem Zeitpunkt der Entstehung auf den Mieter umzulegen. Wer entscheidet hier über Zulässigkeit? Laut Vertrag, muss ich erstmal nur für Schäden aufkommen, die dem täglichen Gebrauch unterliegen( und da habe ich ein Limit von 7% der Jahresnettokaltmiete )
-- Editiert Simon_2604 am 02.03.2013 10:35
-- Editiert Simon_2604 am 02.03.2013 10:43
"Wer entscheidet hier über Zulässigkeit?"
Gesetz und Rechtsprechung > alle zulässigen umlegbaren Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt (die Ausdeutung bleibt dann der Rechtsprechung überlassen), umgelegt werden dürfen natürlich nur die tatsächlich angefallenen Kosten
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html
Unter "Sonstiges" würden z.B. Kosten der Dachrinnenreinigung, Feuerlöscherwartung o.Ä. fallen, allerdings müssen solche Kosten im einzelnen im Mietvertrag aufgeführt sein
Dazu ist auch noch die Heizkostenverordnung zu beachten
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
Der Mieter hat grundsätzlich ein Recht zur Einsicht der Belege (nicht nur bei Erhöhung/Neueinführung), da der Vermieter hier nur das Geld der Mieter verwaltet und anteilig an die Versorger/Betriebskostenerheber weiterleitet. Insoweit ist der
Wenn man sich näher mit der Materie befassen will, ist z.B. diese Sache sehr gut
Betriebskosten
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/hauptseite.htm
Mietrecht Allgemein
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm
Vorsicht - eine angemessene Mietminderung tritt nur bei "nicht unerheblicher" Tauglichkeitsminderung/Gebrauchsbeeinträchtigung ein > BGB § 536
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
Übergabeprotokoll ist nicht Pflicht - für den Mieter ist es allerdings sinnvoll den Zustand bei Mietbeginn beweisbar festzuhalten (z.B. selbst Protokoll gemeinsam mit Zeugen anfertigen), weil der Mieter ggf. beweisen muss, dass er einen Mangel/Schaden nicht selbst verursacht hat und schon bei Mietbeginn vorhanden war. Jetzt klar, warum der Vermieter kein Einzugsprotokoll machen möchte? ;-)
Bezüglich der Zähler-Ablesung hat ja tatsächlich ein Gericht entschieden, dass der Vermieter dem Mieter keinen Zugang gewähren muss, der Mieter nicht selbst einen Blick auf die Zählerstände werfen darf.
http://www.schlimme-vermieter.de/faq/index.php?action=artikel&cat=3&id=464&artlang=de
Ich halte das für reichlich unsinnig - der Vermieter begibt sich jedenfalls ohne Einzugs-Zählerprotokoll auf rechtliches Glatteis, da der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Messwerte hat.
Außerdem besagt § 6 Absatz 1) der Heizkostenverordung:
"Das Ergebnis der Ablesung soll dem Nutzer in der Regel innerhalb eines Monats mitgeteilt werden." (... soweit der Nutzer die Zählerstände nicht selbst einsehen kann)
In Berlin gibt es übrigens mehr als einen Mieterverein - wenn einem schon zu Einzug etwas mulmig wird (m.E. nicht ganz unbegründet), dann wäre eine Mitgliedschaft wohl ganz sinnvoll.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/heizkostenabrechnung.html
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dieses Forum ist ja super.
Danke für die kenntnisreiche Hilfe!
Habe zusätzlich noch eine Art Einigung unterzeichnet. Der Inhalt war, dass alle Schäden die der Vormieter verursacht hat und jetzt in meiner Wohnung auftauchen von diesem zu begleichen sind. Allerdings sagt diese Einigung auch aus, dass der Vermieter für nichts aufkommt, sondern das ganze zwischen mir und dem Vormieter geregelt wird. An und für sich finde ich das auch sinnvoll. Nur jetzt frage ich mich, wie ich bei einem gegebenen Schaden zu handeln habe. Genügt es diesen z.B. im Übergabeprotokoll zu dokumentieren und wenn der Vermieter dann die Bezahlung einer Reparaturleistung von mir verlangt zu sagen: Nein, war ich nicht und dann ist die Sache gegessen(evtl. könnte ich es ja durch Fotos oder Übergabeprotokoll belegen) oder muss ich mich dann wirklich noch mit der Vormieterin auseinandersetzen?
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Du solltest sicherheitshalber bei der Übergabe genug Papier dabeihaben, um selber ein Übergabeprotokoll zu erstellen und dir unterschreiben zu lassen. Das Protokoll gibts du dann nicht mehr aus den Händen, wer davon eine Kopie haben will, kann es sich abschreiben oder abfotografieren. Das Original mit allen Zählerständen (Strom, Wasser, Gas, Warmwasser usw) und den Originalunterschriften bleibt bei dir!
Hier gibt es eine kostenlose Vorlage: http://www.inpopro.de/mietvertrag/wohnungsuebergabeprotokoll.html
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