Mietende - Kaution

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)
Mietende - Kaution

Hallo Forum,

eine Freundin von mir ist aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. Es wurde ein Übergabeprotokoll gemacht.

Sie muss noch für die Reinigung von einem Ofen bezahlen (1 x pro Jahr durch den Mieter zu bezahlen). Bei der Übergabe wurde ein Schaden festgestellt - an einem Ofen. Sie hatte etwas draufgestellt und das ist geschmolzen.

Es ist klar, dass der Vermieter etwas von der Kaution zurück behalten darf, auch für die Nebenkosten (Strom hat sie selbst bezahlt) rechnet er ca. 70 EUR.

Aber er zahlt keine Kaution aus.

Was tun? Frist setzen - wie lange?

Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft und egal wo man anruft - angeblich wissen die immer von nix.

Sie ist jetzt in einer neuen Wohnung und braucht natürlich die Kaution auch für den neuen Vermieter.

Habt ihr einen Tipp?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Der Vermieter darf die Kaution so lange behalten, bis er eine Umlagennachzahlung zusammen setzen kann. Ist Deine Freundin zum 01.08.05 ausgezogen und abgerechnet wird erst am 01.01.06, so muss sie solange warten, bis der Vermieter weiß, was sie ihm eventuell noch schuldet.

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#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Laut den Gerichten wird dem Vermieter eine Frist zwischen 3 und 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses als Frist für die Kautionsabrechnung eingeräumt.

Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005 wird wohl erst Mitte 2006 zu erwarten sein. Wenn nun oben genannte Frist abgelaufen ist, dann kann der Mieter eine Auszahlung der Kaution unter Zurückbehaltung eines Anteils für die Nebenkosten verlangen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die gesamte Kaution einzubehalten, wenn lediglich die Nebenkostenabrechnung noch aussteht.

-- Editiert von peron30 am 24.08.2005 11:48:06

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