Ich muss meine Wohnung in Berlin (befristet mit triftigem Grund) neu vermieten. Durch das neue Gesetz zum Mietendeckel wird die Miete (Mietobergrenze) unter der bisherigen Miete (Stichtag Juni 2019) liegen. Kann ich, um das zu kompensieren, für den Keller einen eigenen Mietvertrag schließen, gäbe es hier auch eine Art Deckelung und müsste ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank!
Mietendeckel, Keller vermieten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitatfür den Keller einen eigenen Mietvertrag schließen, gäbe es hier auch eine Art Deckelung :
Als was vermieten, als Wohnung für Kohlen und Kartoffeln? Der Mietendeckel gilt für Wohnraum und nicht für Lagerräume. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
-- Editiert von Liane46 am 01.08.2020 09:16
Unabhängig voneinander wird man möglicherweise gültige Mietverträge abschließen können. Aber wenn der Abschluss des Wohnungsmietvertrages vom Abschluss eines Mietvertrages für einen Kellerraum abhängig gemacht wird, dann wird das als ein gemeinsamer Mietvertrag mit einer gemeinsamen Miete gewertet werden. So leicht kann man Mietrecht nicht austricksen.
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Vielen Dank!
ZitatKann ich, um das zu kompensieren, für den Keller einen eigenen Mietvertrag schließen, :
Klar.
Zitatmüsste ich sonst noch etwas beachten? :
Nicht an den selben Mieter vermieten, weil das sonst als ein einheitlicher Mietvertrag gewertet würde.
Vielen Dank!
Und selbst wenn man, was grundsätzlich durchaus möglich ist, die Wohnung und den Keller mit zwei getrennten Mietverträgen an denselben Mieter vermieten würde, hilft einem das nicht wirklich weiter.
Weil der so ausgestrickste Mieter dann den Nicht-Wohnungs-Mietvertrag für den Keller zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder kündigt, und der Wohnungs-Mietvertrag weiterläuft, und der Vermieter den auch nicht ansatzweise so leicht kündigen kann wie der Mieter den Mietvertrag für die gesonderten Kellerräume.
Da wartet man dann doch lieber auf das Bundesverfassungsgericht, das diesem Spuk in absehbarer Zeit ein Ende bereiten wird.
Hallo,
ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Ich bin Eigentümer und der Mieter und ich sind uns einig, dass wir die vor drei Jahren verabredete Miete gerne so fortsetzen würden. (Der Mietendeckel ist in unserem Fall geradezu grotesk niedrig.) Wir suchen nun eine Möglichkeit, die es uns erlaubt, die Miete auf gleichem Niveau zu halten ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Unsere Idee ist wie folgt: wir senken die Miete auf das Niveau des Mietendeckels und machen hierfür einen neuen Vertrag. Gleichzeitig vermiete ich dem Mieter einen Kellerraum in einem *anderen* Gebäude, der die Verluste durch die Absenkung ausgleicht. Mir ist bewusst, dass der Mieter diesen Vertrag kündigen kann. Wir sind uns aber, wie gesagt, einig und verstehen uns gut. Außerdem könnte ich im Gegenzug als Eigentümer immer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.
Würde diese Konstruktion funktionieren? Wichtig ist uns, dass das neue Konstrukt rechtlich Bestand hat und nicht als Umgehung o.ä. bewertet wird.
Vielen Dank
PS: ja, man kann auf das Verfassungsgericht warten. Aber mein Vertrauen in den Rechtsstaat hält sich ehrlich gesagt in Grenzen.
ZitatWürde diese Konstruktion funktionieren? :
Nö, das stellt einen Umgehungstatbestand dar - gerade die Berliner Gerichte sind da ja sehr pingelig...
Zitatder Mieter und ich sind uns einig, dass wir die vor drei Jahren verabredete Miete gerne so fortsetzen würden. :
Dann einfach mal machen.
ZitatWir suchen nun eine Möglichkeit, die es uns erlaubt, die Miete auf gleichem Niveau zu halten ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen. :
Da sehe ich keine.
Wenn Mieter und Vermieter sich (tatsächlich) einig sind bezüglich der höheren Miete, muss man dann tatsächlich doch den Mietvertrag bezüglich der Zahlen abändern? Kann man es nicht im gegenseitigen Einverständnis beibehalten und weiter laufen lassen oder gibt es in Berlin mittlerweile eine MIetzahlungsüberprüfungspolizei?
ZitatIch bin Eigentümer und der Mieter und ich sind uns einig :
die Miete ist
Zitatin unserem Fall geradezu grotesk niedrig :
Falls der Mieter das Mal anders sieht und mich später verklagen will,
Zitatvermiete ich dem Mieter einen Kellerraum in einem *anderen* Gebäude :
dass geht dann doch oder?
ZitatAußerdem könnte ich im Gegenzug als Eigentümer immer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. :
Das Fundament der Einigkeit ist die Drohung. Hat ja im kalten Krieg auch gut funktioniert und war ja auch nix falsch dran, oder ?!
Im Ernst, mit Post wie diesem halte ich den Mietendeckel für ne tolle Sache.
Der Mieter möchte dir freiwillig Geld schenken? Kann ich mir irgendwie nur bedingt vorstellen.ZitatIch bin Eigentümer und der Mieter und ich sind uns einig, dass wir die vor drei Jahren verabredete Miete gerne so fortsetzen würden. :
Das trifft es wohl eher. Der Mieter hat Angst vor irgendwelchen Repressalien des Vermieters.ZitatAußerdem könnte ich im Gegenzug als Eigentümer immer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. :
Um das klarzustellen: Das Gesetz in Deutschland und in Berlin ist so wie es ist. Da kann man sich drüber ärgern, aber es ist aktuell geltendes Recht. Umgehungskontruktionen mit absurd hohen Mieten für Kellenräume sind meiner Meinung nach nichtig. Der Mieter könnte im Zweifel rückwirkend die zuviel gezahlte Miete zurückfordern.
Mal sehen, was das Verfassungsgericht am Ende über den Mietendeckel sagt.
ZitatDer Mieter möchte dir freiwillig Geld schenken? :
Nein, er möchte dem Vermieter eine angemessenere Miete zahlen als der Gesetzgeber es vorsieht. Auch so was gibt es.
Wenn der Gesetzgeber es nicht vorsieht, ist es eine Geldzahlung ohne rechtliche Verpflichtung. Genau das nennt man Schenkung.Zitat:ZitatDer Mieter möchte dir freiwillig Geld schenken? :
Nein, er möchte dem Vermieter eine angemessenere Miete zahlen als der Gesetzgeber es vorsieht. Auch so was gibt es.
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