Mietendeckel Voraussetzung rückwirkend Geld zurück?

29. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nico00001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietendeckel Voraussetzung rückwirkend Geld zurück?

Hej,

wir sind am 01.05.2018 im Berlin umgezogen. Laut Mietendeckel muss unsere Miete um 190,00 € gesenkt werden.

Unsere Frage dazu. Können wir auch die überhöhte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurück verlangen? (Zur Info, wir hatten keine Modernisierung, Mieterhöhung oder Staffelmiete in dieser Zeit)

Vielen Dank im voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Können wir auch die überhöhte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurück verlangen?


Nein, der Mietendeckel ist erst am 23.2.2020 in Kraft getreten und gilt auch erst ab dann.

Da nach dem 18.6.2019 keine Mieterhöhung o.ä. vorgenommen wurde, besteht ein Anspruch auf Absenkung der Miete auch erst ab dem 22.11.2020. Ab diesem Datum darf die Miete dann immer noch 20% oberhalb der Mietobergrenze liegen.

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