Hallo.
Wir haben unser Mietvertrag am 1.3.2020 unterschrieben und uns war klar, dass die Miete um fast 40% teuerer ist, als das was zulässig ist. Da wir aber über 2 Jahre eine geeigente Wohnung gesucht haben, haben wir unterschrieben und sind durchaus bereit die Miete zu zahlen.
Jedoch sagt das Gesetzt ganz klar, dass wir nur 6,45 Euro pro Quadratmeter zahlen sollten und unsere Vermieter ignoriert es.
Nachdem wir mehrmals schriftlich darauf hingewiesen haben, sogar durch ein Anwalt vom Mieterverein, kam als einzige Antwort, dass wir eine Kündigung riskieren, sollten wir nicht in der Lage sein, die Miete zu zahlen.
Die Hausverwaltung hat uns "Angeboten" die "Differenz" für uns aufzubewahren und, sollte das Gesetzt nicht verfassungswiedrig sein, uns das Geld innerhalb ein paar Monate zurückzuzahlen.
De Hausverwaltung hat zusätzlich nie zugesagt aber aber nicht verboten, die Miete zu senken. Sie haben uns mehr oder weniger den freien Raum gelassen, betont aber, dass Ihre Meinung nach der Mietendeckel Verfassungswidrig sein.
Wir haben von März bis Juli die volle Miete, wie im Vertrag vereinbart, bezahlt, und nun zum ersten Mal eigenständig "gesenkt".
Machen wir uns damit strafbar? Worauf sollen wir achten? Sind wir jetzt in Mietverzug? Muss die Hausverwaltung uns Auskunft darüber geben?
Vielen Dank dafür?
Mietendeckel wird ignoriert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn das Berliner VerfG sagt, das Berliner Mietendeckelgesetz ist nicht verfassungswidrig--- dann zahlt der Vermieter die Differenz an euch zurück?ZitatDie Hausverwaltung hat uns "Angeboten" die "Differenz" für uns aufzubewahren und, sollte das Gesetzt nicht verfassungswiedrig sein, uns das Geld innerhalb ein paar Monate zurückzuzahlen. :
Das darf die HV auch nicht. Aber etwas anbieten darf sie. Versteht ihr das Angebot nicht ?ZitatDe Hausverwaltung hat zusätzlich nie zugesagt aber aber nicht verboten, die Miete zu senken. :
Ab März 2020 IST es doch zulässig ..
Mit welcher Begründung und wie viel?---Dass ihr die Kündigung riskiert, ist euch klar?Zitatund nun zum ersten Mal eigenständig "gesenkt". :
Nein.ZitatMachen wir uns damit strafbar? :
Jetzt auf nichts mehr. Jetzt habt ihr gesenkt.ZitatWorauf sollen wir achten? :
Ja.ZitatSind wir jetzt in Mietverzug? :
Nö. Die HV ist doch keine Rechtsberatungsstelle für Mieter. Dafür gibts den Mieterverein.ZitatMuss die Hausverwaltung uns Auskunft darüber geben? :
ICH würde die Mietminderung für August jetzt sofort nachzahlen. Dann die nächsten Monate lt. Vertrag zahlen.
Und die Entscheidung des Gerichts abwarten. Wie Vermieter und HV auch.
-- Editiert von Anami am 11.08.2020 14:38
Wenn das Berliner VerfG sagt, das Berliner Mietendeckelgesetz ist nicht verfassungswidrig--- dann zahlt der Vermieter die Differenz an euch zurück?
das haben sie gesagt
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Mit welcher Begründung und wie viel?---Dass ihr die Kündigung riskiert, ist euch klar?
darüber, wie hoch unsere Miete sein darf, ist das Gesetzt ganz klar. Unsere Miete lag weiter darüber. Wir haben weder mehr noch weniger bezahlt.
Mit Auskunft meine ich, ob die Hausverwaltung uns darübr informieren muss, ob wir nun in Mietverzug sind. Denn eigentlich sind wir es nicht. Es ist laut neunen Gesetzt verboten, mehr Miete zu fördern, als die zulässige Miete, oder täusche ich mich? Und machen sie sich nicht damit selbst strafbar?
-- Editiert von Riccarda123 am 11.08.2020 14:52
Ihr habt einen Vertrag unterschrieben. Und der gilt jetzt. Ihr habt also um 40% gemindert? Also auf 6,45/qm lt. Gesetz?
Ihr habt das Angebot vermutlich wirklich nicht verstanden.
Warum sollte die HV euch informieren? An wen überweist ihr eure Miete?
Entschuldige, kennst du dich aus mit dem Mietendeckel in Berlin aus? Weil wenn nicht, macht es kein Sinn.
Das Gesetz was ich meine ist der Mietendeckel Gesetz und bei neuvermietung darf die HV nicht mehr als die zulässige Miete verlangen, das habe ich mir nicht ausgedacht. Sie Verstößen gegen das Gesetz und auch weiterhin mehr Miete zu verlangen ist strafbar. Wir haben schon ein Anwalt gefragt.
Nun ich wollte wissen, ob jemand eine ähnliche Situation hatte.
Und ich verstehe nicht was du meinst mit wir haben das Angebot nicht verstanden. Was für ein Angebot?
Ja, ich kenne das Gesetz. Aber was willst du denn erreichen oder wissen? Und warum ist es jetzt wichtig, ob jemand in ähnlicher Situation ist? Es gibt jede Menge Berliner Mieter, die in ähnlicher Situation sind und schon vorher Mieter mit teuren Mieten waren.
Es ist das umstrittene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin und am 23.2.2020 in Kraft getreten.
Inzwischen hatte das Landgericht Berlin schon über eine Klage zu urteilen und hat entschieden: Erst ab 1.3. 2020 ist das Gesetz in Kraft.
Seit Mai liegt eine Normenkontrollklage beim BVerfG gegen das Gesetz vor. *Der Mietendeckel sei verfassungswidrig* lautet die Klage.
Erkläre doch bitte, warum du immer von der HV schreibst. Das ist doch die Hausverwaltung und nicht dein Vermieter.Zitatdarf die HV nicht mehr als die zulässige Miete verlangen :
Dein Vermieter hat mehr verlangt---und du hast den Vertrag akzeptiert. Inzwischen seit 6 Monaten. Du hast nichts gegen den Mietvertrag unternommen, der RA hat nur einen bösen Brief geschrieben.
ZitatWas für ein Angebot? :
Ich meine noch immer, der Vermieter müsste dir dann die Differenz zurückzahlen, nicht die HV.ZitatDie Hausverwaltung hat uns "Angeboten" die "Differenz" für uns aufzubewahren und, sollte das Gesetzt nicht verfassungswiedrig sein, uns das Geld innerhalb ein paar Monate zurückzuzahlen. :
Du hast dich entschieden: Ich schließe diesen Vertrag, d.h. ich schlucke diese Kröte. Du hast dich evtl. an der *Straftat* beteiligt, denn du wusstest doch Bescheid.
Der Vermieter hofft, das Gesetz ist verfassungswidrig.
Die Mieter hoffen, es ist rechtens/nicht verfassungswidrig.
Dann sollte der Anwalt euch doch empfohlen haben, eine Strafanzeige gegen den Vermieter zu stellen. Oder eben uU eine Klage gegen den Vermieter auf den Weg bringen.ZitatSie Verstößen gegen das Gesetz und auch weiterhin mehr Miete zu verlangen ist strafbar. :
@ Riccarda123: Ich ignoriere mal die Zwischenrufe und antworte direkt auf Basis des Eingangsposts. Zudem verlasse ich mich darauf, dass ihr gemäß Mietendeckel die maximal mögliche Miete korrekt berechnet habt.
Nein. Strafbarkeit kann ich absolut nicht erkennen. Ihr habt eine wohl begründete Rechtsansicht, die zumindest mal von der gegenwärtigen Regierung von Berlin geteilt wird. Dem zu folgen ist sicherlich nicht strafbar. Zu unterscheiden ist jedoch, ob ihr euch zivilrechtliche Probleme einhandelt.ZitatMachen wir uns damit strafbar? :
Sammelt alle Kontoauszüge. Also auch die, auf denen die volle Miete bezahlt wurde. Sollte irgendwann klar sein, ob der Mietendeckel nun verfassungsgemäß ist oder nicht, muss feststellbar sein, wieviel Miete ihr jeden Monat bezahlt habt. Es könnte auch sinnvoll sein, entweder die Überweisungen für Miete und Nebenkostenabschlag getrennt durchzuführen oder zumindest im Überweisungstext kenntlich zu machen, was davon für die Miete ist.ZitatWorauf sollen wir achten? :
Zudem solltet ihr zur Sicherheit die eingesparte Miete separat sammeln und auf die Nachrichten achten. Sollte der Mietendeckel nicht verfassungsgemäß sein, solltet ihr die einbehaltene Miete sofort nachzahlen.
Wenn der Mietendeckel rückwirkend wieder aufgehoben wird, dann ja. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass euch dadurch ein Nachteil entsteht, wenn ihr im Zweifelsfall die restlichen Zahlungen sofort komplett leisten könnt. Es ist nicht Aufgabe eines Mieters, Gesetze zu überprüfen. Wenn sich ein Mieter an aktuell geltende Gesetze hält, ist das absolut okay.ZitatSind wir jetzt in Mietverzug? :
Ansprechpartner ist der Vermieter, der im Mietvertrag steht. Normalerweise muss man unterscheiden zwischen einer Hausverwaltung und einer Verwaltung, die für den Vermieter die Mietwohnungen verwaltet. Das muss nicht die gleiche sein.ZitatMuss die Hausverwaltung uns Auskunft darüber geben? :
Es könnte SInn machen nachzuprüfen, ob diese Verwaltung vom Vermieter auch zur Verwaltung der Mietverträge beauftragt wurde und wenn ja, welche Kompetenzen sie hat. Je nachdem müssen dann nämlich Mängelanzeigen, Kündigung oder ähnliches entweder an den Vermieter geschickt werden oder können auch an die Verwaltung wirksam zugestellt werden.
Wer hat denn den Mietvertrag als Vermieter unterschrieben? Geht aus irgendwelchen Dokumenten hervor, dass diese Verwaltung auch für den Mietvertrag und nicht nur für die Allgemeinbereiche des Hauses zuständig ist?
-- Editiert von cauchy am 12.08.2020 13:45
@cauchy
Käme es nicht darauf an (in diesem speziellen Fall) wann der MV geschlossen wurde?
ZitatDu hast dich entschieden: Ich schließe diesen Vertrag, d.h. ich schlucke diese Kröte. :
Das hast du so in der Art schon mehrfach geschrieben, und bei der Häufigkeit deiner Beiträge (=Erfahrung?) wundert mich das schon sehr. Seit wann ist ein MIeter dafür verantwortlich, wenn ein Vermieter unwirksame Klauseln in seinem Vertrag stehen hat? Egal, ob die Miethöhe betreffend oder sonstige Klauseln.
Und jetzt?
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