Mieter (Garage) zahlt ausstehende Miete nicht

21. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
balu1982
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter (Garage) zahlt ausstehende Miete nicht

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich hab meine Garage untervermietet, ziehe zum Ende diesen Monats allerdings aus und habe meinem Garagenmieter fristgerecht gekündigt.
Von seiner Seite aus stehen aber noch 5 Monats-Mieten á 35€ aus (Streitwert: 175€).
Es sieht nun so aus als würde er die nicht zahlen wollen.
Es handelt sich um einen geringen Streitwert, daher wäre es wohl unangebracht deswegen einen Anwalt einzuschalten.
Gibt es andere Möglichkeiten um an mein Geld zu kommen?
Inkasso-Unternehmen? Standardisierte Mahnbriefe?
Es sollte halt nicht viel kosten in Anbetracht des Streitwertes.

Reichen meine Kontoauszüge aus um zu beweisen, dass das Geld nicht eingegangen ist?
Bzw. wer steht eigentlich in der Beweispflicht?

Viele Grüße,
Christian

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
balu1982
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Sind Online-Services wie http://www.mahnung-online.de/ für solche Zwecke sinnvoll/vertrauenswürdig?

Und muss ich dem Mieter vorher noch eine Frist eingestehen, bevor ich die Mahnung losschicken kann?

Viele Grüße,
Christian

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#3
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Nimm lieber den hier Online Mahnantrag
Da fallen nicht noch zusätzliche Kosten an. Mietschulden sind Bringschulden, also brauchst du nicht nochmal so zu mahnen.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
balu1982
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz ehrlich:

der Online Mahnantrag ist mir zu gefährlich. 50% der Begriffe dort habe ich noch nie gehört.

Ich hab keine Lust da versehentlich falsche/unzureichende Angaben zu machen und dann auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben oder so...

Wenn ich das einen Anwalt machen lasse, kann ich die Anwaltskosten auch einfordern?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1389x hilfreich)

quote:
Wenn ich das einen Anwalt machen lasse, kann ich die Anwaltskosten auch einfordern?


Ja, die kommen gleich mit auf den Mahnbescheid.
Du musst allerdings in Vorleistung mit den Kosten treten.

Wichtig ist bei dem relativ geringen Betrag, dass du die Forderung durch Mietvertrag nachweisen kannst. Und dass der Schuldner auch zahlungsfähig ist.

Sonst lohnt es sich nicht, zu den Schulden noch mehr Geld zu investieren.

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"Heike aus Bochum"

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