Mieter-Nachmieter-Vereinbarung

4. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jonas92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter-Nachmieter-Vereinbarung

Moin, ich bin Nachmieter einer Wohnung und habe etwas Ärger mit dem Vormieter.
Er wollte mir sämtliche Möbel von sich immer wieder andrehen, obwohl ich immer verneint habe. Lediglich die Einbauküche, die eigentlich Schrott ist, wollte ich übernehmen und ihm dafür einen Abschlag von 240 Euro zahlen. Das habe ich ihm in einem Dreizeiler auch schriftlich gegeben.

Nun hat er aber auch noch seine alte Waschmaschine stehen gelassen und seine Spiegelkachel an der Wand gelassen, die man kaum von der Wand bekommt, ohne die Tapete zu ruinieren.

Er wartet jetzt darauf, dass ich ihm die 240 euro überweise. Ich habe überlegt, ob ich ihm schreiben kann, dass er erst die Waschmaschine abholen und die Spiegelkacheln entfernen soll, bevor ich das Geld überweise. Ich hatte ihm ausdrücklich gesagt, dass ich die Waschmaschine nicht haben möchte.

Was meint ihr? Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!


Grüße
Jonas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das käme darauf an, wie ihre schriftliche Vereinbarung aussieht. Ich würde ihm schreiben, dass ich für die Entsorgung pauschal 50 € in Rechnung stelle , Wenn er die Sache nicht bis zum (14 Tage Frist) abgeholt und selbst entsorgt hat. Weiterhin würde ich schreiben, dass ich diesen Betrag dann selbstverständlich von der vereinbarten Kaufsumme abziehen werde und dann erst überweise. Wobei darauf hin gewiesen sein soll, dass dies eigentlich nicht richtig ist. Und zwar nicht eigentlich sondern richtig nicht richtig.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Jonas92):
Nun hat er aber auch noch seine alte Waschmaschine stehen gelassen und seine Spiegelkachel an der Wand gelassen, die man kaum von der Wand bekommt, ohne die Tapete zu ruinieren.
Das ist eigentlich das Problem deines Vermieters. Was steht denn im Übergabeprotokoll bzw. was sagt der Vermieter dazu?

Wenn du dich nicht zur Übername des Gerümpels verpflichtet hast, kannst du den Vermieter auffordern, die Wohnung wie mietvertraglich zugesichert ohne Gerümpel des Vormieters zu übergeben. Dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass das verschwindet. Und der Vermieter muss sich dann auch mit dem Vormieter auseinandersetzen, nicht du. Sollte der Vermieter es nicht tun, könntest du nach angemessener Fristsetzung das auch selber beauftragen und dem Vermieter in Rechnung stellen.

Soweit zumindest zur Theorie. Ich würde jetzt nicht empfehlen, das Mietverhältnis mit Aktionen gegen den Vermieter zu starten. Aber mir scheint es wichtig klarzustellen, dass du mit dem Vormieter eigentlich nichts zu tun hast. Einzig die Küche hast du übernommen. Daher solltest du unbedingt den Vermieter mit ins Boot holen und dich mit diesem absprechen. Denn eigentlich wäre das sein Job.

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