Mieter-Renovierungskosten bei Neubezug

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Phantomias
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter-Renovierungskosten bei Neubezug

Hallo, ich habe ein wohnungstechnisches Problem, bei dem ich nicht mehr durchsteige.Ich habe bei einer Wohnung bei Renovierungsarbeiten kräftig mitgeholfen und wollte diese später als Miteigentümer bewohnen, habe das Objekt (2 Wohnungen, Stall...) auch anteilig, eine Wohnung betreffend, "mitgekauft" und die Auflassung eintragen lassen.Da die Renovierungskosten des Gesamtobjektes den ausgemachten Höchstbetrag weit überschritten war mir eine Eigentumsbeteiligung später nicht mehr möglich, bzw. muss nun rückgängig gemacht werden. Jetzt bewohne ich diese Wohnung als Mieter, was ursprünglich nicht so gedacht war. Jetzt bin ich also statt Miteigentümer Mieter in einer Wohnung des Objektes, was die Sache etwas kompliziert macht.Die Frage ist, was ich als Mieter normalerweise bei Neubezug an Renovierungskosten übernehmen müsste. Mein Stand ist, daß die Wohnung bei "Neubezug" bezugsfertig ist, d.h. eigentlich alles gemacht ist und mir nur Kosten entstehen wenn ich etwas anderst haben möchte (Böden, Fliesen oder sonstiges) oder wenn ich in einer Wohnung die ich bereits bewohne z.B. gerne ein neues Bad oder ein neues Wohnzimmerparkett hätte.
Die Tapeten, Wandfarbe und solche Dinge ist klar, bleibt an mir hängen. Wie sieht es allerdings mit der Telefon-Hausanlage (die ja nicht nur die Mietwohnung betrifft), Ofen und die Schornsteinfegerkosten für die Abnahme aus. Meinen Anteil an der Grunderwerbssteuer den ich anfangs bezahlt habe ist wahrscheinlich weg?, die Kosten für die Auflassung auch, aber wie sieht es mit den Anteiligen Notarkosten beim Kauf aus. Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass ein Mieter seinem Vermieter den Notar für den Kauf der Wohnung, in der er später wohnt, teilweise mitbezahlt. Wer zahlt eigentlich zukünftig die Gebäudeversicherung bzw. die Grundsteuer?
vielleicht kann mir jemand die vielen Fragen beantworten.
Danke.
Phantomias

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Hast Du einen schriftlichen Mietvertrag?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Phantomias
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
noch habe ich keinen Mietvertrag. Das Problem ist, dass ich einen Teil der Renovierung mitgetragen habe, aber natürlich jetzt nicht die Renovierung teilweise finanzieren und noch Miete zahlen will. Also geht die Rückrechnerei los und dabei kommt natürlich die Frage auf, was zahlt normalerweis ein Mieter wenn er eine Wohnung neu bezieht.
MFG
Phantomias

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Auf keinen Fall die Notarkosten. Weiterhin kommt es immer auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an, die Gebäudeversicherung und Grundsteuer KÖNNEN z.B. anteilig auf den Mieter umgelegt werden, anteilig heisst nach BGB qm Wohnfläche Mieter anteilig an qm Wohnfläche gesamt. Welche Betriebskosten anteilig auf den Mieter umgelegt werden können kannst Du der Betriebskostenverordnung entnehmen, grundsätzlich, also bei einem mündlichen Mietvertrag wie Du ihn noch hast, käme es auf die Vereinbarungen an, ist keine Vereinbarung geschlossen, würden m.E. die Betriebskosten am Eigentümer hängen bleiben.

Wie eine Wohnung bei anmietung aussieht ist auch verschieden, das nennt man dann vertragsgemässer Zustand. Man kann eine Wohnung ohne Bodenbelag und Tapeten vermieten, das ist möglich. Alle Einbauten des Mieters bleiben in seinem Besitz und es kommt wieder auf die Vereinbarungen an. Zieht der Mieter aus, kann er seinen Besitz mitnehmen oder dem Vermieter gegen Ablöse überlassen. Alles, was mit der Renovierung (Tapezieren, Streichen etc.) zu tun hat, kommt wieder auf die Vereinbarung an.

Du könntest, bezogen auf die Kosten für Renovierung/Sanierung, eine geringere Miete rausschlagen und/oder Verzicht auf Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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