Mieter-"SCHUTZ"-bund!? Ein Witz!

11. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
uv1963
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter-"SCHUTZ"-bund!? Ein Witz!

Hallo... wir schrieben das Jahr 2000 und sind zum damaligen Zeitpunkt 14 Jahre zahlendes Mitglied beim Mieterbund Neuwied Koblenz gewesen und diesen bis zu o.g. Zeitpunkt nie beansprucht.

In einer völlig überzogenen Mietstreitsache durch unserem damaligen Vermieter haben wir damals einen entsprechenden Anwalt mit der Sache beauftragt. Dieser wiederum beantragte Deckungsschutz beim Mieterbund, worauf dieser mit fadenscheinigen Ausreden (für uns und auch vor allem für unser Anwalt völlig unverständlich) die Deckung ablehnte.

Dies verärgerte uns so sehr, dass wir darauf hin die Mitgliedschaft beim Mieterbund schriftl. kündigten und auch ab 2002 die Beiträge nicht mehr zahlten. Die Kündigung versendeten wir auf dem Postweg durch eine Standartbriefsendung. Im Jahr 2005 erhielten wir vom Mieterbund Mahnung und Mahnbescheid über Mitgliedsbeiträge, wir reagierten nicht darauf.

Ende 2005 erhielten wir dann eine Klageschrift durch einen, durch den Mieterbund beauftragten Anwaltes vom Amtsgericht Neuwied. Mit einer Klageerwiderung legten wir selbst (da wir weitere Anwaltskosten nicht tragen konnten) Einspruch ein und erläuterten völlig schlüssig mit Zeugenangabe unseres damaligen Anwaltes in der damaligen Mietstreitsache, mit Kopie der Deckungsschutzabsage vom Mieterbund, Kopie des Kündigungsschreibens an den Mieterbund sowie diverse Schriftsätze zum damaligen Fall.

Das Urteil vom Amtsgericht Neuwied: "wir wurden verurteilt die Mitgliedsbeiträge nebst Zinsen, Anwaltskosten etc. zu zahlen" Der Mieterbund bestreitet den Erhalt der Kündigung....

Ein Widerspruch gegen dieses Urteil wurde abgeschmettert..... Wo bleibt hier die Gerechtigkeit? Warum ist ein sogenannter Mieterschutzbund berechtigt, weitere Beiträge von ja normalerweise freiwilligen Mitglieder gerichtlich geltend zu machen. Und wie kann man sich MieterSCHUTZbund nennen wenn mit derartig dubiosen Mitteln gearbeitet wird?

Wer könnte uns diesbezüglich helfen? Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen? Kann man wirklich nicht gegen ein solches Urteil angehen?

Vorab besten Dank für Tip´s....

-- Editiert von uv1963 am 11.01.2006 17:52:20

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

1. Sollte jeder wissen, dass man eine Kündigung, egal für was, per Einschreiben (am besten noch mit Rückschein) abschickt. Warum? Um sich selber zu schützen und einen Beweis diesbezüglich zu haben.

2. Bin selber im Mieterverein mit Rechtsschutzversicherung. Dort werde ich von einer Anwältin beraten. Letztes Jahr gab es einen Fall, der vor Gericht musste. Die Rechtsschutzversicherung des Mietervereines genehmigte die Deckung und dann bekam ich die Wahl, mich durch meine dortige Anwältin vertreten zu lassen oder mir selber einen zu suchen.

Hast Du eine private Rechtsschutzversicherung, welche auch den Mietbereich deckt, kannst Du Dir einen Anwalt suchen, den Fall vorher wegen Deckung der Rechtsschutzversicherung melden und dann sollte es Okay sein. Beim Mieterbund/Mieterverein deke ich nimmt man die dort tätigen Anwälte in Anspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)

hallo, ich hab mal eine Frage, wie funktioniert das denn eigentlich mit dem Mieterbund?
Wenn ich ein Problem mit dem Vermieter habe mache ich dort einen Beratungstermin, oder?
Wenn die Sache vor Gericht geht oder der Mieterbundanwalt tätig wird muss man da nichts bezahlen?
Wenn ein Mieter 3 oder 4 mal im Jahr den Mieterbund in Anspruch nimmt um mit vorgeschobenen Geschichetn immer gegen den gleichen Vermieter vorzugehen und jeds Mal vor Gericht verliert, wer zahlt denn die Kosten? der Mieterbund oder der Mieter???

58x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Dass derjenige, der kündigt, den Zugang der Kündigung beweisen muss, ist doch allgemein bekannt.

Das Urteil ist daher folgerichtig und auch nicht überraschend oder ungerecht.

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#4
 Von 
AndyBZP
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

War auch im Mieterverein mit Rechtschutzversicherung Deutscher Mieterbund Köln.
Mietvertrag von 07/1999, Streit mit dem Vermieter ab 01/2000 Mitglied beim Mieterverein 03/2000.
Streit mit dem Vermieter wegen Mietminderung doch der Verm. meinte es wären Mietschulden.Verhandlung vor dem AG, Rechtschutzversicherung lehnte Deckung ab mit der Begründung Fehlverhaltendes Mieters wegen Mietschulden.Neue Wohnung gemietet ( Haus ), habe dort ca. 2000€ Investiert mit der zusage des Vermieters auf Kostenerstattung.Nachdem alles fertig war wollte ich mit dem Verm. abrechnen nur der wollte aufeinmal nichts mehr wissen.Ich zum Mieterverein, schreiben hin und her mit der Ankündigung der Aufrechnung nach BGB. Was macht der Vermieter !! Räumungsklage wegen Mietrückstand, es geht vor Gericht.Und der Mieterbund mal wieder ( Rechtschutz ) keine Deckungszusage wegen Mietrückstand.
Die machen nur mit wenn 100% erfolg garantiert ist bei nur 99,9% lassen die sich immer was Einfallen damit der gute Beitagszahler dann PKH beantragen kann und fast immer den Prozess verliert

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uv1963
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Selbst ein Einschreibebrief beweist noch lange nicht den tatsächlich oder auch den angeblichen Inhalt. Dies wird vor Gericht nicht als Beweis zugelassen oder vom Gericht als Beweis gewertet.

Letztlich auch egal.... Tatsache ist, dass gekündigt wurde, der Grund für die Kündigung ist offensichtlich und wohl auch nachvollziehbar....

Das ärgerliche an der ganzen Sache ist doch die Vorgehensweise des Mieterbundes, welcher hier, nachdem auch über einen Zeitraum von drei Jahren die Beiträge unsererseits nicht gezahlt wurden, durch dubiose Machenschaften die Beiträge gerichtlich geltend gemacht werden.

In Zukunft muss wohl jeder der in einem Sportverein o. ä. (aktiv oder passiv) Mitglied ist, per Einschreiben kündigen, damit dieser nicht mit einer Klage des Vereines zu rechnen hat. Wo kommen wir da hin?

Der Mieterbund ist immerhin noch ein Verein, welcher sich durch die Beiträge von freiwilligen Mitgliedern finanziert. Warum wird hier nicht einfach akzeptiert wenn einer kündigt und/oder auch den Beitrag nicht mehr zahlen würde? Dann wird dieser aus der Mitgliederliste gestrichen und das war´s....

Nach dreieinhalbjahren Mitglieder anmahnen, welche für diesen Zeitraum keine Beiträge gezahlt haben, ist schon ziemlich heftig. Wohl bemerkt, dass wir auch noch gekündigt haben (Grund ist bekannt)....

Ganz zu schweigen davon, dass dann tatsächlich auch noch geklagt wird.... Die Gerichte würden sich hier wohl besten falls auf einen Vergleich einlassen, dazu Bedarf es aber einer mündlichen Verhandlung... Viel zu aufwendig für die Gerichte.... da wird dann das schriftliche Verfahren gewählt, den Beklagten verurteilt und da dieser wegen des zu geringen Streitwertes keine Möglichkeit hat gegen das Urteil widerspruch einzulegen, ist die Sache vom Tisch....

Anders sieht es aus wenn man im vorliegenden Fall gegen den Kläger (Mieterbund) entschieden hätte, dieser hätte auf jeden Fall die Möglichkeit weiter zu klagen... und wenns auf Kosten der Mitgliedsbeiträge geht.... ;-(

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peter98
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich eine Mitgliedschaft, Zeitung etc. kündige, schreibe ich in der Regel auch nur einen einfachen Brief. Der letzte Satz des Kündigungsschreibens ist aber immer:
Ich bitte um eine kurze Bestätitgung des Eingangs.
Bisher habe ich die auch immer ohne weiteres erhalten, was als Beweis der rechtzeitigen Kündigung jederzeit ausreicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pal398811-41
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe unglaublich negative Erfahrungen mit einem Mieterverein unter dem Dach des DMB machen müssen. Schlechte Beratung (kaum Inhalt, nur über private psychische Probleme des "Beraters" gesprochen, Schreiben mit Fehlern, unvollständig, zu spät verschickt, mich nicht über Vermieterantwort informiert). Dennoch nach Kündigung über Anwalt Beharren darauf, dass ich die Beiträge 2 Jahre Mindestlaufzeit begleiche. Inklusive Mahnbescheid. Trotz Zahlung meinerseits weiteres Drohen mit Anwälten, weil ich mich beim DMB beschwert habe. Diese übrigens sieht sich für die Vereine nicht zuständig, diese seien ja frei.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Und dafür holst du einen 10 (!) Jahre alten Beitrag wieder hoch? #FAIL

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