Mieter akzeptiert sein Mietvertrag nicht

12. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter akzeptiert sein Mietvertrag nicht

Hallo allerseits, die Situation ist wie folgt:

Ich hatte eine Wohnung zum 01.11.2020 gekauft. Im Vertrag vom 01.05.2008 was ich übernommen habe, steht schwarz auf weiß die Kaltmiete von 590€ zzgl. 200€ Nebenkostenvorauszahlung. Ich habe die originale Kopie des früheren Eigentümers.

Mieter verweigert diese Summe und behauptet er habe 590€ monatlich immer an den Vorbesitzer bezahlt zu haben und die 200€ Nebenkosten waren in 590€ inclusive und es sich um ein Irrtum handelt. Der Frühere Eigentümer äußerte sich dazu nicht mit der Begründung ich muss es selbst klären.

Auf mein Schreiben oder Telefonate hat der Mieter nicht reagiert und gestern bekam ich den Brief von Mieter Verbund wo es mir geschrieben wurde, dass es so halt ist, einfach ein Fehler und den soll ich akzeptieren. Ich hatte weder die Überweisungen noch sonst was gesehen. Immerhin könnten die fehlende 200€ in Bar immer entrichtet werden.

Mieter hat schon 590€ zum 03.11.2020 überwiesen worauf er von mir die erste Abmahnung bekommen hatte.

Was ich gerne wissen würde:

1. Ist es rechtens einfach den Menschen so zu glauben und nicht den Vertrag so anzunehmen als Vermieter?
2. Kann man irgendwas in der Situation tun, gibt es schon die Urteile zu solchen Fällen?
3. Ist es nicht so dass fehlerhaft ausgefüllte Mietverträge können nur einvernehmlich korrigiert werden?

Ich würde mich auf jede Antwort freuen!





-- Editiert von pacer05 am 12.11.2020 13:28

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
1. Ist es rechtens einfach den Menschen so zu glauben und nicht den Vertrag so anzunehmen als Vermieter?

Ja



Zitat (von pacer05):
2. Kann man irgendwas in der Situation tun, gibt es schon die Urteile zu solchen Fällen?

Den Mieter verklagen und wenn genug Mietrückstand zusammen gekommen ist den Mieter kündigen.



Zitat (von pacer05):
3. Ist es nicht so dass fehlerhaft ausgefüllte Mietverträge können nur einvernehmlich korrigiert werden?

Ja. Aber da man hier nicht weis, ob das passiert ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Ich hatte eine Wohnung zum 01.11.2020 gekauft.
Quasi vorige Woche...?
Und schon Schriftverkehr mit dem Mieter und dieser mit dem Mieterverein?

Es kann sich doch nur um 1 Monatsmiete für November handeln, oder?
Zitat (von pacer05):
Ich habe die originale Kopie des früheren Eigentümers.
Du meinst den Mietvertrag?

zu 1. verstehe nicht, was du meinst. Du bist der neue Eigentümer, du bist der neue Vermieter, du hast die *originale Kopie*. Dir fehlen jetzt 200,-
zu 2. Ja.
zu 3. Man weiß nicht, ob der Mietvertrag fehlerhaft ausgefüllt wurde. Man weiß auch nicht, ob der Mieter mit dem vorigen Vermieter etwas anderes vereinbart hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Hätte sich der ehemalige Eigentümer nicht schadensersatzpflichtig gemacht, wenn er ein so wichtiges Detail verschwiegen hat? Die erzielte Miete spielt beim Immoblienkauf schliesslich keine unerhebliche Rolle.

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#4
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von pacer05):
Ich hatte eine Wohnung zum 01.11.2020 gekauft.
Quasi vorige Woche...?
Und schon Schriftverkehr mit dem Mieter und dieser mit dem Mieterverein?

Es kann sich doch nur um 1 Monatsmiete für November handeln, oder?
Zitat (von pacer05):
Ich habe die originale Kopie des früheren Eigentümers.
Du meinst den Mietvertrag?

zu 1. verstehe nicht, was du meinst. Du bist der neue Eigentümer, du bist der neue Vermieter, du hast die *originale Kopie*. Dir fehlen jetzt 200,-
zu 2. Ja.
zu 3. Man weiß nicht, ob der Mietvertrag fehlerhaft ausgefüllt wurde. Man weiß auch nicht, ob der Mieter mit dem vorigen Vermieter etwas anderes vereinbart hat.



Ja, es ist vorherige Woche. Ich hatte mit dem Mieter am 24.10.2020 versucht zu kommunizieren, es endete alles ohne Ergebnisse mit den Schreien und "dumm spielen" seinerseits mit den Wörten: ich verstehe nicht was Sie wollen.

Es handelt sich um die Miete und auch um die weitere Mieterhöhung basierend entweder auf 590€ oder auf 790€, da ich ihn die Miete erhöhen werde, weil sie 12 Jahren nicht erhöht wurde. Marktwert Mieteinnahmen diese Wohnung ist zurzeit 1200€.

Zu 1. Meine ich dass wenn ich den Vertrag übernehme, dann gehe ich davon aus was dort steht und nicht was irrtümlich zwischen vorherigen Eigentümer und Mieter ablief.

Zu 2. Was wäre das genau?

Zu 3. Der Vertrag an sich selbst ist fehlerfrei. Was macht man wenn er "blind" vom vorherigen Eigentümer und Mieter unterschrieben wurde und nicht eingehalten wurde? Zwischen diesen beiden möge es wie in RGZ 99, 147 beschrieben ist laufen, nur ich kann ich nicht beweisen dass es eine Zusatzleistung gab.

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Meine ich dass wenn ich den Vertrag übernehme, dann gehe ich davon aus was dort steht und nicht was irrtümlich zwischen vorherigen Eigentümer und Mieter ablief.

Wieso irrtümlich? Wir reden hier über fast 30000€, die "irrtümlich" nicht gezahlt worden sein sollen? Kann ich mir nicht vorstellen. Je nachdem was da gelaufen ist, bin ich weiterhin der Meinung, dass der frühere Eigentümer dich darüber hätte aufklären müssen und sich schadenersatzpflichtig gemacht hat.


Zitat (von pacer05):
RGZ 99, 147

????

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

zu 1. Ja, richtig. Du übernimmst die im Vertrag stehenden Rechte (und Pflichten).
zu 2. Man kann immer was tun. Es gibt auch schon Urteile.
zu 3. Wenn der Vertrag =Mietvertrag fehlerfrei ist, dann gilt dieser. Wenn der Mieter sich nicht erinnern kann, was er in 2008 gemietet hat und für welche Summe...ist das das Problem des Mieters.

Zitat (von pacer05):
Ich hatte mit dem Mieter am 24.10.2020 versucht zu kommunizieren, es endete alles ohne Ergebnisse mit den Schreien und "dumm spielen" seinerseits mit den Wörten: ich verstehe nicht was Sie wollen.
Empfehlung: Mit solchen Mietern kommuniziert man am besten nur schriftlich. Und der Schriftverkehr sollte nachweisbar sein, also per Post als Einwurfeinschreiben.
Wenn er nicht versteht, was Sache ist, kann er jemanden fragen. Er ist ja damit schon zum Mieterverein gerannt.
Zitat (von pacer05):
dass es so halt ist, einfach ein Fehler und den soll ich akzeptieren.
Das klingt so, als hätte der Mieter dort ebenso unwissend nur wiedergegeben, was er von dir gehört hatte.
Auch deshalb: Schreiben...nicht reden.

Auch das Mieterhöhungs-Verlangen sollte rechtlich sicher, schriftlich und nachweisbar dem Mieter zugestellt werden.
Es gibt Grenzen für Mieterhöhungen, also mal eben um 200,- zu erhöhen, dürfte nicht klappen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn der Mieter jetzt 12 Jahre sanktionslos nur EUR 590 bezahlt hat, dann ist es einfach zu spät, wenn der Vermieter 12 Jahre später auf eine Klausel im Mietvertrag hinweist, wonach eigentlich EUR 790 fällig wären.
In meinen Augen ist der Zug für den Vermieter abgefahren.

Etwaige Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (ob mündlich oder schriftlich geschlossen) bleiben nach dem Verkauf natürlich weiterhin gültig.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wenn der Mieter jetzt 12 Jahre sanktionslos nur EUR 590 bezahlt hat, dann ist es einfach zu spät,
Wofür zu spät? Gerade eben hat doch der Vermieter gewechselt.
Zitat (von vundaal76):
Etwaige Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (ob mündlich oder schriftlich geschlossen) bleiben nach dem Verkauf natürlich weiterhin gültig.
Der Mieter kann bisher nicht nachweisen, dass er mit seinem vorherigen Vermieter eine *Absprache* hatte, nach der die 590,- die Gesamtwohnkosten, waren.
Der TE als neuer Vermieter HAT den alten ungeänderten Mietvertrag mit 590+200.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Ich würde empfehlen, in eine Vermietervereinigung wie Haus&Grund einzutreten und sich von denen beraten zu lassen. Folgende Punkte müsste man abklären und dann daraus ein sinnvolles Vorgehen herleiten.

1) Bist du wirklich schon offiziell Vermieter, d.h. im Grundbuch eingetragen, oder wurde im Kaufvertrag lediglich der wirtschaftliche Übergang zum 1.11. vereinbart. Was wurde zum Vermieterübergang dem Mieter nachweisbar mitgeteilt? Die Antwort auf diese Fragen bestimmt im Zweifel deine Möglichkeiten wie z.B. Kündigung, Abmahnung, Mahnbescheid oder dergleichen.
2) Der schriftliche Mietvertrag ist im Detail zu prüfen. Auch eine möglicherweise vorhandene Immobilienannonce von damals kann relevant sein. Es muss geprüft werden, ob der Mietvertrag wirklich eindeutig oder ungenau ist. Bei letzterem wäre dann die Frage, in welche Richtung das Pendel ausschlägt.
3) Gab es jemals Nebenkostenabrechnungen und wenn ja was steht darin als Nebenkostenvorauszahlung? Wurden in all den Jahren Nebenkosten nie angepasst?
4) Wurden bisher irgendwelche Belege vorgelegt, welche Zahlungen der Mieter wirklich geleistet hat?
5) Was sagt der Verkäufer dazu? Ist zwar schön, wenn der sich raushalten will. Aber so leicht wird der aus dem Thema nicht rauskommen. Es ist ja z.B. auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Da müsste der Käufer erfahren, ob diese kalenderjährlich erstellt wurde. Dann muss er auch Angaben zu den Nebenkosten liefern, weil der Käufer über ein komplettes Jahr abrechnen muss. Der Käufer kann nicht einfach ab November abrechnen, wenn bisher immer kalenderjährlich abgerechnet wurde.

Das sind nur einige Fragen von denen, die zu klären wären.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4545 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Es handelt sich um die Miete und auch um die weitere Mieterhöhung basierend entweder auf 590€ oder auf 790€, da ich ihn die Miete erhöhen werde, weil sie 12 Jahren nicht erhöht wurde. Marktwert Mieteinnahmen diese Wohnung ist zurzeit 1200€.


Bitte was? Das kannst du dir direkt von der Backe schneiden. Erhöhungn sind maximal bis. 20 % der Nettokaltmiete möglich, wenn überhaupt, da musst du erst mal sehen, was der Mietendeckel in eurer Region so hergibt.

Zitat (von vundaal76):
Wenn der Mieter jetzt 12 Jahre sanktionslos nur EUR 590 bezahlt hat, dann ist es einfach zu spät, wenn der Vermieter 12 Jahre später auf eine Klausel im Mietvertrag hinweist, wonach eigentlich EUR 790 fällig wären.
In meinen Augen ist der Zug für den Vermieter abgefahren.


Da es ja - wie so häufig hier im Forum erwähnt - kein Gewohnheitsrecht gibt widerspreche ich dir hier. Rückwirkend kann man wohl nicht mehr geltend machen, ist eh ein anderer VM, aber für die Zukunft sollte der Vertrag ja gültig sein.

Ansonsten warte ich erst, ob und wie die Frage von #9 aufgedröselt werden.

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Auch eine möglicherweise vorhandene Immobilienannonce von damals kann relevant sein.

Da weder der ehemalige Eigentümer, noch der Mieter kooperativ sind, wird der TE die wohl kaum bekommen, selbst wenn sie noch vorhanden sein sollte.
Die aktuelle Anzeige hingegen könnte der TE noch haben, und da stehen idR (zumindest bei mir in der Gegend) die Nettomieteinnahmen drin.

Zitat (von cauchy):
Ich würde empfehlen, in eine Vermietervereinigung wie Haus&Grund einzutreten und sich von denen beraten zu lassen.

Hmm ... meiner Erfahrung nach reissen die sich nicht gerade alle 4 Beine raus. Wenn man mehrere Wohnungen hat, und keine teure Rechtsschutzversicherung abschliessen will, lohnt es sich schon. Bei nur einer Wohnung könnte eine Mietrechtsschutzversicherung die bessere Alternative sein, wobei diese vielleicht für den aktuellen Fall nicht mehr einspringen könnte.

Zitat (von Solan196):
Bitte was? Das kannst du dir direkt von der Backe schneiden.

Er hat doch nur den Marktwert genannt und nicht geschrieben, dass er sofort auf diesen Betrag erhöhen möchte.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da es ja - wie so häufig hier im Forum erwähnt - kein Gewohnheitsrecht gibt

Hier geht es nicht um Gewohnheitsrecht sondern um eine mögliche konkludente Vertragsänderung.



Zitat (von Solan196):
Rückwirkend kann man wohl nicht mehr geltend machen, ist eh ein anderer VM, aber für die Zukunft sollte der Vertrag ja gültig sein.

Und der Vertrag besagt laut Mieter nun mal "590 EUR für alles".



Zitat (von Anami):
Gerade eben hat doch der Vermieter gewechselt.

Ja und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Das ist doch alles seht dubios?

Aussage des ehemaligen Vermieters: Vertrag von 2008, Kaltmiete 590€ plus 200€ Nebenkostenvorauszahlung!
Ich nehme mal das sich seit 2008, auch wenn keine Kaltmieterhöhung stattgefunden hat, die Nebenkosten doch wohl auch um einiges gestiegen sein dürften. Was steht denn in den Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, bzw. wurden den überhaupt Nebenkostenabrechnungen erstellt und liegen sie dem Käufer vor?
I.d.R erstellt doch auch die WEG-Hausverwaltung eine Wohngeldabrechnung mit den umlagefähigen Nebenkosten, liegen diese Abrechnungen dem Käufer vor?

Aussage des Mieters, er habe immer nur 590€ (inklusive Nebenkosten) gezahlt, quasi eine Warmmiete.

Einer sagt hier wohl die Unwahrheit, wer weiß man erst einmal nicht!

Das der frühere Eigentümer hierzu keine Auskünfte geben will halte ich für sehr suspekt, denn eigentlich sollte er doch ein Interesse an der Klärung des Sachverhaltes haben, er könnte doch einfach belegen wieviel Geld er erhalten hat (per Überweisung oder meinetwegen auch bar).

Wenn man dem Mieter drei Tage nach Wohnungsübergabe so als Begrüßung direkt eine Mahnung schickt braucht man sich nicht wundern wenn dieser dann direkt zum Mieterverein läuft und nun auf keine Auskünfte mehr geben will.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das der frühere Eigentümer hierzu keine Auskünfte geben will halte ich für sehr suspekt, denn eigentlich sollte er doch ein Interesse an der Klärung des Sachverhaltes haben, er könnte doch einfach belegen wieviel Geld er erhalten hat (per Überweisung oder meinetwegen auch bar).

Hier sind einige Dinge suspekt.
- Der Alteigentümer, der nicht mitwirken will, vielleicht weil er tatsächlich bei den Mieteinnahmen gelogen hat um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben.
- Der Mieter, der nur schreit und gleich zum Mieterbund rennt, statt erstmal zu klären was Sache ist, falls er die letzten 12 Jahre wirklich nur die 590€ gezahlt hat.
- Der Mieterbund, der seltsame Schreiben aufsetzt und nur lapidar behauptet irgendetwas sei ein Fehler und der Vermieter müsse damit jetzt leben. So unjuristisch formuliert normalerweise auch der Mieterbund nicht.
(Vielleicht könnte der TE mal das Schreiben vom Mieterbund hier einstellen)
Oder auch das hier:
Zitat (von pacer05):
Ja, es ist vorherige Woche. Ich hatte mit dem Mieter am 24.10.2020 versucht zu kommunizieren, es endete alles ohne Ergebnisse mit den Schreien und "dumm spielen" seinerseits mit den Wörten: ich verstehe nicht was Sie wollen.

Werde ich nicht schlau draus. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mieter doch noch gar nicht die "falsche" Miete an den TE überwiesen. Worüber wurde also kommuniziert und gestritten?

Irgendwie habe ich bei diesem Thread mal wieder das Gefühl, dass ein TE die Faktenlage so darstellt, dass er die Antworten bekommt, die er hören möchte, ohne dabei zu berücksichtigen, dass ihm die Antworten, die er so erhält gar nichts bringen. Wäre nicht das erste Mal.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zu 1. Ja, richtig. Du übernimmst die im Vertrag stehenden Rechte (und Pflichten).
zu 2. Man kann immer was tun. Es gibt auch schon Urteile.
zu 3. Wenn der Vertrag =Mietvertrag fehlerfrei ist, dann gilt dieser. Wenn der Mieter sich nicht erinnern kann, was er in 2008 gemietet hat und für welche Summe...ist das das Problem des Mieters.

Zitat (von pacer05):
Ich hatte mit dem Mieter am 24.10.2020 versucht zu kommunizieren, es endete alles ohne Ergebnisse mit den Schreien und "dumm spielen" seinerseits mit den Wörten: ich verstehe nicht was Sie wollen.
Empfehlung: Mit solchen Mietern kommuniziert man am besten nur schriftlich. Und der Schriftverkehr sollte nachweisbar sein, also per Post als Einwurfeinschreiben.
Wenn er nicht versteht, was Sache ist, kann er jemanden fragen. Er ist ja damit schon zum Mieterverein gerannt.
Zitat (von pacer05):
dass es so halt ist, einfach ein Fehler und den soll ich akzeptieren.
Das klingt so, als hätte der Mieter dort ebenso unwissend nur wiedergegeben, was er von dir gehört hatte.
Auch deshalb: Schreiben...nicht reden.

Auch das Mieterhöhungs-Verlangen sollte rechtlich sicher, schriftlich und nachweisbar dem Mieter zugestellt werden.
Es gibt Grenzen für Mieterhöhungen, also mal eben um 200,- zu erhöhen, dürfte nicht klappen.


Danke für deine Antwort. Die Punkte mit der Zustellung und Schreiben hatte ich bereits angefangen. Ich sende alles nur schriftlich und per Einschreiben Einwurf und speichere danach die Zustellnachweise von der Post.
Die Miete werde ich nicht um 200€ erhöhen sondern nur um 15% von der Kaltmiete also von 590€ und dann auch die Nebenkosten weil sie schon gestiegen sind (Grundsteuer und Hausgeld). Momentan sind Hausgeld 320€ und Grundsteuer B 52€ pro Monat). Es geht nur drum als Basis für die Mieterhöhung entweder dann 390€ laut Mieter zu nehmen oder 590€ laut Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich würde empfehlen, in eine Vermietervereinigung wie Haus&Grund einzutreten und sich von denen beraten zu lassen. Folgende Punkte müsste man abklären und dann daraus ein sinnvolles Vorgehen herleiten.

1) Bist du wirklich schon offiziell Vermieter, d.h. im Grundbuch eingetragen, oder wurde im Kaufvertrag lediglich der wirtschaftliche Übergang zum 1.11. vereinbart. Was wurde zum Vermieterübergang dem Mieter nachweisbar mitgeteilt? Die Antwort auf diese Fragen bestimmt im Zweifel deine Möglichkeiten wie z.B. Kündigung, Abmahnung, Mahnbescheid oder dergleichen.
2) Der schriftliche Mietvertrag ist im Detail zu prüfen. Auch eine möglicherweise vorhandene Immobilienannonce von damals kann relevant sein. Es muss geprüft werden, ob der Mietvertrag wirklich eindeutig oder ungenau ist. Bei letzterem wäre dann die Frage, in welche Richtung das Pendel ausschlägt.
3) Gab es jemals Nebenkostenabrechnungen und wenn ja was steht darin als Nebenkostenvorauszahlung? Wurden in all den Jahren Nebenkosten nie angepasst?
4) Wurden bisher irgendwelche Belege vorgelegt, welche Zahlungen der Mieter wirklich geleistet hat?
5) Was sagt der Verkäufer dazu? Ist zwar schön, wenn der sich raushalten will. Aber so leicht wird der aus dem Thema nicht rauskommen. Es ist ja z.B. auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Da müsste der Käufer erfahren, ob diese kalenderjährlich erstellt wurde. Dann muss er auch Angaben zu den Nebenkosten liefern, weil der Käufer über ein komplettes Jahr abrechnen muss. Der Käufer kann nicht einfach ab November abrechnen, wenn bisher immer kalenderjährlich abgerechnet wurde.

Das sind nur einige Fragen von denen, die zu klären wären.


1. Ich habe die Wohnung am 15.10.2020 bezahlt und seit 01.11.2020 zahle ich Hausgeld, die Übernahme und die Ablesung der Werte fahnden auch zum 01.11.2020 statt. Dort wo die Wohnung sich befindet dauert es leider bis zu 12 Monaten bis die Stadt alles auf den neuen Eigentümer umschreibt. Zu viel Bürokratie. Da hat mir der Notar gesagt wenn ich das geld bezahlt habe und das Hausgeld übernehme gild es schon als neuer Eigentümer. Ansonsten kann man 1 Jahr nichts machen?

2. Der Mietvertrag lasse ich prüfen, er ist aber ein Vordruck wo die Zahlen eingeschrieben worden sind. Da steht wörtlich: a. Die Netto-Niete beträgt monatlich 590€, in Worten (fünfhundertneunzuig). b, Folgende Betriebskosten im Sinne von §556 Abs. 1 BGB sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen: .... hier folgt die Auflistung... Die Vorauszahlung beträgt monatlich 200,00€
Meiner Meinung nach da ist alles schwarz auf weiß.

3. Die Nebenkostenabrechnugen gab es natürlich. Zurzeit ist das Hausgeld 320€ pro Monat. Es scheint so zu sein dass weder die Miete noch die NK nie sein 01.05.208 angepasst wurden. Mit den NK ist es kein Problem die Hausverwaltung macht es getrennt ab November für mich.

4. Nein ich habe bis jetzt nichts gesehen.

5. Früherer Eigentümer hat gesagt er habe vom Vermieter 625€ monatlich bekommen, davon 35€ für die Tiefgarage in Bar ohne Vertrag. Den Schlüssel von der Garage wurde mir vom Mieter am 01.11.2020 zurückgegeben. Ich weiß nicht ob der Früherer Besitzer auch die NK sich in Bar zahlen ließ.

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#17
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von pacer05):
Es handelt sich um die Miete und auch um die weitere Mieterhöhung basierend entweder auf 590€ oder auf 790€, da ich ihn die Miete erhöhen werde, weil sie 12 Jahren nicht erhöht wurde. Marktwert Mieteinnahmen diese Wohnung ist zurzeit 1200€.


Bitte was? Das kannst du dir direkt von der Backe schneiden. Erhöhungen sind maximal bis. 20 % der Nettokaltmiete möglich, wenn überhaupt, da musst du erst mal sehen, was der Mietendeckel in eurer Region so hergibt.

Zitat (von vundaal76):
Wenn der Mieter jetzt 12 Jahre sanktionslos nur EUR 590 bezahlt hat, dann ist es einfach zu spät, wenn der Vermieter 12 Jahre später auf eine Klausel im Mietvertrag hinweist, wonach eigentlich EUR 790 fällig wären.
In meinen Augen ist der Zug für den Vermieter abgefahren.


Da es ja - wie so häufig hier im Forum erwähnt - kein Gewohnheitsrecht gibt widerspreche ich dir hier. Rückwirkend kann man wohl nicht mehr geltend machen, ist eh ein anderer VM, aber für die Zukunft sollte der Vertrag ja gültig sein.

Ansonsten warte ich erst, ob und wie die Frage von #9 aufgedröselt werden.


Die Nettomiete werde ich um die 15% erhöhen, also entweder basierend vom 390€ oder vom 590€ und zzgl. die NK auch anpassen. Die Zahl 1200€ ist der jetziger Marktwert für die Wohnung solcher Größe in dieser Gegend.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119529 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Da hat mir der Notar gesagt wenn ich das geld bezahlt habe und das Hausgeld übernehme gild es schon als neuer Eigentümer.

Das ist schlicht falsch.
Ohne Eintragung im Grundbuch als Vermieter zu gelten ist gar nicht einfach. Zu 99% ist man noch gar kein Vermieter.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Das ist doch alles seht dubios?

Aussage des ehemaligen Vermieters: Vertrag von 2008, Kaltmiete 590€ plus 200€ Nebenkostenvorauszahlung!
Ich nehme mal das sich seit 2008, auch wenn keine Kaltmieterhöhung stattgefunden hat, die Nebenkosten doch wohl auch um einiges gestiegen sein dürften. Was steht denn in den Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, bzw. wurden den überhaupt Nebenkostenabrechnungen erstellt und liegen sie dem Käufer vor?
I.d.R erstellt doch auch die WEG-Hausverwaltung eine Wohngeldabrechnung mit den umlagefähigen Nebenkosten, liegen diese Abrechnungen dem Käufer vor?

Aussage des Mieters, er habe immer nur 590€ (inklusive Nebenkosten) gezahlt, quasi eine Warmmiete.

Einer sagt hier wohl die Unwahrheit, wer weiß man erst einmal nicht!

Das der frühere Eigentümer hierzu keine Auskünfte geben will halte ich für sehr suspekt, denn eigentlich sollte er doch ein Interesse an der Klärung des Sachverhaltes haben, er könnte doch einfach belegen wieviel Geld er erhalten hat (per Überweisung oder meinetwegen auch bar).

Wenn man dem Mieter drei Tage nach Wohnungsübergabe so als Begrüßung direkt eine Mahnung schickt braucht man sich nicht wundern wenn dieser dann direkt zum Mieterverein läuft und nun auf keine Auskünfte mehr geben will.


Eigentlich habe ich mich mit dem Mieter bereits am 24.10.2020 schon getroffen. Die Wohnung wurde am 15.10.2020 bezahlt und da trifft mach sich normalerweise ein paar Tage vor Übergabe um mögliche Vorgehensweise zu besprechen. Das endete mit nichts, s. obere Posts von mir. Den zweiten Treffen fand am 31.10.2020 statt wo ich nochmals versuchte mit dem Mieter zu kommunizieren. Auch erfolglos. Daher schicke ich gleich direkt solche Mahnung weil es macht kein Sinn mit der Person weiter zu sprechen und noch ein Monat möchte ich auch nicht verlieren. Früherer Vermieter sagte er habe 635€ bekommen, davon noch 35€ bar für die Tiefgarage, also 590€. Aber ich habe die Belege nicht gesehen und ich weiß nicht ob die 200€ in Bar abgegeben wurden, o.ä. Die Miete und NK wurden seit 01.05.2008 nie erhöht. Obwohl zurzeit die NK 320€ und Grundsteuer 52€ Pro Monat sich belaufen.


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#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Früherer Eigentümer hat gesagt er habe vom Vermieter 625€ monatlich bekommen, davon 35€ für die Tiefgarage in Bar ohne Vertrag. Den Schlüssel von der Garage wurde mir vom Mieter am 01.11.2020 zurückgegeben. Ich weiß nicht ob der Früherer Besitzer auch die NK sich in Bar zahlen ließ.

Bitte zur Verständlichkeit mal überarbeiten Wie haben hier den früheren Eigentümer, einen Vermieter, und dann noch einen früheren Besitzer. Danach wären Eigentümer und Vermieter nicht identisch gewesen, und der frühere Besitzer wäre der Vormieter des jetzigen Mieters. Macht keinen Sinn.
Und der frühere Eigentümer hat dir dann doch gesagt, wieviel Miete er bekommen hat? Oben schreibst du noch, dass er dir gesagt hat, du solltest das selber rausbekommen. ?????????????

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#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Mit den NK ist es kein Problem die Hausverwaltung macht es getrennt ab November für mich.
Das wird noch ein Problem. Das Hausgeld enthält in der Regel auch nicht umlegbare Positionen. Mal abgesehen davon, dass der Mieter keine Teilabrechnung akzeptieren muss. Der neue Vermieter muss weiter über 12 Monate abrechnen.

Zitat (von pacer05):
Dort wo die Wohnung sich befindet dauert es leider bis zu 12 Monaten bis die Stadt alles auf den neuen Eigentümer umschreibt. Zu viel Bürokratie.
Sehr wahrhscheinlich wirst du dann diese Zeit über nicht der Vermieter sondern maximal der Bevollmächtigte des Vermieters sein. In deinem eigenen Namen könntest du dann rein gar nichts machen, sondern nur über die Vollmacht vom eigentlichen Vermieter. Dazu müsste eine solche Vollmacht aber auch vorliegen.

Ich möchte jetzt nicht sagen, dass du gar nichts machen kannst. Ich kenne den Kaufvertrag nicht. Aber meine Empfehlung bleibt: Lass dich mietrechtlich umfangreich beraten. Klar, das kostet Geld. Gar nicht mal so wenig Geld. Aber es erscheint mir ausgeschlossen, dass du mit einem Forum selber in der Lage bist, die Dinge richtig einzuschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Zitat (von Alter Sack):
Das der frühere Eigentümer hierzu keine Auskünfte geben will halte ich für sehr suspekt, denn eigentlich sollte er doch ein Interesse an der Klärung des Sachverhaltes haben, er könnte doch einfach belegen wieviel Geld er erhalten hat (per Überweisung oder meinetwegen auch bar).

Hier sind einige Dinge suspekt.
- Der Alteigentümer, der nicht mitwirken will, vielleicht weil er tatsächlich bei den Mieteinnahmen gelogen hat um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben.
- Der Mieter, der nur schreit und gleich zum Mieterbund rennt, statt erstmal zu klären was Sache ist, falls er die letzten 12 Jahre wirklich nur die 590€ gezahlt hat.
- Der Mieterbund, der seltsame Schreiben aufsetzt und nur lapidar behauptet irgendetwas sei ein Fehler und der Vermieter müsse damit jetzt leben. So unjuristisch formuliert normalerweise auch der Mieterbund nicht.
(Vielleicht könnte der TE mal das Schreiben vom Mieterbund hier einstellen)
Oder auch das hier:
Zitat (von pacer05):
Ja, es ist vorherige Woche. Ich hatte mit dem Mieter am 24.10.2020 versucht zu kommunizieren, es endete alles ohne Ergebnisse mit den Schreien und "dumm spielen" seinerseits mit den Wörten: ich verstehe nicht was Sie wollen.

Werde ich nicht schlau draus. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mieter doch noch gar nicht die "falsche" Miete an den TE überwiesen. Worüber wurde also kommuniziert und gestritten?

Irgendwie habe ich bei diesem Thread mal wieder das Gefühl, dass ein TE die Faktenlage so darstellt, dass er die Antworten bekommt, die er hören möchte, ohne dabei zu berücksichtigen, dass ihm die Antworten, die er so erhält gar nichts bringen. Wäre nicht das erste Mal.


Der früherer Vermieter meinte 625€ monatlich zu bekommen, davon 35€ in Bar für die Tiefgarage und 590€ für die Miete. Kontoauszug hat er mir gerade gesendet, beim Kauf hatte ich ihn nicht. Es bleibt aber offen ob es andere Zahlungen in Bar vorhanden waren.

Mieter an sich selbst war schon komisch, das ist mir bei der Besichtigung während des Kaufs aufgefallen. Er war sehr aggressive während die potentielle Käufer die Wohnung angeschaut haben.

Anbei der Auszug aus der Antwort des Mietverbundes:

Zwar wurde im Mietvertrag vom 30.04.2008 festgehalten, dass die Nettomiete 590€ beträgt, handelt es sich aber hierbei um einen Schreibfehler. Der Betrag von 590€ setzt sich aus einer Kaltmiete von 390€ und der im damaligen Mietvertrag ausgewiesenen Betriebskostenvorauszahlung von 200€ zusammen.

Im Vertrag steht wörtlich: a. Die Netto-Niete beträgt monatlich 590€, in Worten (fünfhundertneunzuig). b, Folgende Betriebskosten im Sinne von §556 Abs. 1 BGB sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen: .... hier folgt die Auflistung... Die Vorauszahlung beträgt monatlich 200,00€

Also es ist nicht nur ein Zahlendreher. Im Schreiben vom Mieterverbund steht auch keinen Namen wer es geschrieben hat, nur die Unterschrift.

Am 24.10.2020 hat er tatsächlich noch nichts bezahlt. Es war ein kennenlernen Gespräch der nicht so gut endete, der Mieter hat in diesem Gespräch sich quer allem Gestellt: Kaution, der noch Teilweise aussteht, Mieterhöhung und die Miete selbst. Er wollte nichts hören und meinte er habe immer 590€ für die Wohnung gezahlt und man kann ihm die Miete nicht erhöhen weil es unmenschlich ist.

Ich versuche die Fakten so darzustellen wie sie wirklich sind. Falls was noch gebraucht wird kann ich gerne schreiben. Mir geht es drum dass ich die gängige Praxis sehe und darauf basierend die Entscheidung treffen kann was weiter zu machen wäre. Wenn man sagt die Miete soll weiterhin 590€ warm bleiben, also nicht wie im Vertrag steht, wozu hat man dann die Verträge wenn es sowieso dort Unsinn steht. Und dien Vertrag sollte meiner Meinung auch korrigiert werden ansonsten bin ich der Dumme der darauf geht.

Der Marktpreis für die Vermietung dieser Wohnung ist um 1200€. Die NK und Grundsteuer sind fast doppelt gestiegen seit dem letzten Jahr.








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#23
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Früherer Vermieter sagte er habe 635€ bekommen, davon noch 35€ bar für die Tiefgarage, also 590€. Aber ich habe die Belege nicht gesehen und ich weiß nicht ob die 200€ in Bar abgegeben wurden, o.ä. Die Miete und NK wurden seit 01.05.2008 nie erhöht. Obwohl zurzeit die NK 320€ und Grundsteuer 52€ Pro Monat sich belaufen.


Die 635€ sind vermutlich ein Tippfehler, aber zuvor war von 625€ die Rede, damm passt das wieder mit den 590€+35€=625€.

Aber das passt doch dann mit den Angaben des Mieters das er jahrelang nur 590€ Gesamtmiete gezahlt hätte.
Was sagt denn der frühere Vermieter zu den Nebenkosten, hat er sie zusätzlich erhalten oder macht er gar keine Angaben dazu. Da der zusätzlich angibt die 35€ für die Garage in bar erhalten zu haben, würde ich erst einmal davon ausgehen das er auch insgesamt nur 625€ erhalten hat. Hier sollte man den Ex-Vermieter zur Klarstellung auffordern.

PS: Wenn die Hausverwaltung 320€ Hausgeld ausweist, dann ist das nicht gleichzusetzen mit den umlagefähigen Nebenkosten die der Mieter zu zahlen hat. Verwaltungskosten, Reparaturkosten, Instandhaltungsrücklagen, etc. gehören nicht zu den Nebenkosten. I.d.R. weist die Hausverwaltung aber die umlagefähigen Kosten separat aus.

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#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von pacer05):
Anbei der Auszug aus der Antwort des Mietverbundes:

Zwar wurde im Mietvertrag vom 30.04.2008 festgehalten, dass die Nettomiete 590€ beträgt, handelt es sich aber hierbei um einen Schreibfehler. Der Betrag von 590€ setzt sich aus einer Kaltmiete von 390€ und der im damaligen Mietvertrag ausgewiesenen Betriebskostenvorauszahlung von 200€ zusammen.

Im Vertrag steht wörtlich: a. Die Netto-Niete beträgt monatlich 590€, in Worten (fünfhundertneunzuig). b, Folgende Betriebskosten im Sinne von §556 Abs. 1 BGB sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen: .... hier folgt die Auflistung... Die Vorauszahlung beträgt monatlich 200,00€

Bitte stelle doch mal sowohl den Mietvertrag, wie auch das Schreiben vom Mieterbund (mit den entsprechenden geschwärzten Stellen) hier ein, denn das macht überhaupt keinen Sinn. Einfach zu behaupten es sei ein Schreibfehler gewesen, obwohl die Passage im Mietvertrag für mich eindeutig ist.
Man kann auch mal dem Mieterbund ein Schreiben zurücksenden, in dem man danach fragt, was das soll.
Nicht gleich einschüchtern lassen.
Zitat (von pacer05):
Es war ein kennenlernen Gespräch der nicht so gut endete, der Mieter hat in diesem Gespräch sich quer allem Gestellt: Kaution, der noch Teilweise aussteht

Ok, da hat der Mieter in 12 Jahren seine Kaution noch nicht vollständig bezahlt und der ehemalige Eigentümer hat das nie angemahnt? Dazu die Miete, die in 12 Jahren nie erhöht wurde, und die Mietzahlung, die nie beanstandet wurde. Es gibt solche Menschen, denen es finanziell ganz gut geht, und die sich sagen....... ach komm lass mal (vielleicht gut so), aber dir entsteht dadurch ein Schaden, der vermeidbar gewesen wäre, wenn der Alteigentümer die Wahrheit gesagt hätte.
Mein Ratschlag: Wenn du das mit dem Alteigentümer und dem Mieter nicht auf normalem Weg klären kannst, dann besorge dir einen guten Anwalt, denn dann wird daraus ein Rechtsstreit bei dem es um keine geringe Summe geht.

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#25
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4545 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Mein Ratschlag: Wenn du das mit dem Alteigentümer und dem Mieter nicht auf normalem Weg klären kannst, dann besorge dir einen guten Anwalt, denn dann wird daraus ein Rechtsstreit bei dem es um keine geringe Summe geht.


Dem kann ich nur beipflichten, nimm direkt nen Anwalt und mach nicht den Weg über Haus+Grund.

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#26
 Von 
pacer05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Zitat (von pacer05):
Anbei der Auszug aus der Antwort des Mietverbundes:

Zwar wurde im Mietvertrag vom 30.04.2008 festgehalten, dass die Nettomiete 590€ beträgt, handelt es sich aber hierbei um einen Schreibfehler. Der Betrag von 590€ setzt sich aus einer Kaltmiete von 390€ und der im damaligen Mietvertrag ausgewiesenen Betriebskostenvorauszahlung von 200€ zusammen.

Im Vertrag steht wörtlich: a. Die Netto-Niete beträgt monatlich 590€, in Worten (fünfhundertneunzuig). b, Folgende Betriebskosten im Sinne von §556 Abs. 1 BGB sind in der obigen Miete nicht enthalten und deshalb gesondert zu zahlen: .... hier folgt die Auflistung... Die Vorauszahlung beträgt monatlich 200,00€

Bitte stelle doch mal sowohl den Mietvertrag, wie auch das Schreiben vom Mieterbund (mit den entsprechenden geschwärzten Stellen) hier ein, denn das macht überhaupt keinen Sinn. Einfach zu behaupten es sei ein Schreibfehler gewesen, obwohl die Passage im Mietvertrag für mich eindeutig ist.
Man kann auch mal dem Mieterbund ein Schreiben zurücksenden, in dem man danach fragt, was das soll.
Nicht gleich einschüchtern lassen.
Zitat (von pacer05):
Es war ein kennenlernen Gespräch der nicht so gut endete, der Mieter hat in diesem Gespräch sich quer allem Gestellt: Kaution, der noch Teilweise aussteht

Ok, da hat der Mieter in 12 Jahren seine Kaution noch nicht vollständig bezahlt und der ehemalige Eigentümer hat das nie angemahnt? Dazu die Miete, die in 12 Jahren nie erhöht wurde, und die Mietzahlung, die nie beanstandet wurde. Es gibt solche Menschen, denen es finanziell ganz gut geht, und die sich sagen....... ach komm lass mal (vielleicht gut so), aber dir entsteht dadurch ein Schaden, der vermeidbar gewesen wäre, wenn der Alteigentümer die Wahrheit gesagt hätte.
Mein Ratschlag: Wenn du das mit dem Alteigentümer und dem Mieter nicht auf normalem Weg klären kannst, dann besorge dir einen guten Anwalt, denn dann wird daraus ein Rechtsstreit bei dem es um keine geringe Summe geht.



Anbei der Link:

https://drive.google.com/drive/folders/1ZN4EMTKRFpD3OB-qZKrhoTKZN8l-sGiT?usp=sharing

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#27
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4545 Beiträge, 549x hilfreich)

Ich muss da dem MV zustimmen, der Passus mit der Kaution stimmt mit dem Vortrag überein. Hier wirst du es schwer haben etwas anderes hinzudeuten.

Ich denke wirklich, dass es besser ist, wenn du dir einen Anwalt nimmst. Der fertigt dann zum einen ein formal richtiges Mieterhöhungsverlangen an und wird evtl. Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer prüfen können.

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#28
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Was ich aus den Dokumenten erkennen kann:
1. Der Mieter schuldet keine Kaution, wenn er 780€ bezahlt hat. Das Summe steht so im Vertrag. Wie kommst du darauf, dass er die Kaution teilweise schuldet, wenn er die vereinbarte Summe lt. Mieterbund bezahlt hat?
2. Der Mieterbund zieht aus der Kaution Rückschlüsse auf die Miete. Kann man machen, wenn in Verträgen sowas steht wie "eine Kaution in Höhe von 2 MM, in Summe XXX". Davon ist in dem Vertrag aber nichts zu lesen. Es steht nur ein Betrag drin, und der lässt in diesem Fall keinen Rückschluss auf die Miete zu. Man darf jeden Betrag verlangen, wenn er die dreifache MM nicht übersteigt. Auch 38,99
3. Der Mieterbund behauptet, dass es sich um einen Schreibfehler handelt. Da muss man sich aber sehr verschreiben, wenn man einmal 590 in Ziffern und dann nochmal Fünfhundertneunzig ausgeschrieben dahintersetzt.
4. Nichts in dem Vertrag lässt für mich den Rückschluss zu, dass hier eine Inklusivmiete vereinbart wurde. Ich halte den Vertrag für sehr eindeutig. 590 kalt plus 200 NK


Warum der ehemalige Eigentümer das über so viele Jahre toleriert hat kann niemand im Forum wissen. Versuch mal das rauszubekommen.
Dass der Mieter im Moment Panik bekommt ist verständlich. Nicht nur, dass die Miete jetzt "steigt", sondern er schuldet dir auch noch Geld. Verjährungsfrist 3 Jahre? 200€x36 Monate=7200€. Bei der Summe werden die meisten Mieter schlaflose Nächte haben. Unschön.
Ein Mediator wäre evtl. in diesem Fall eine gute Idee. Du verzichtest auf die Nachforderung und der Mieter versteht, dass er über 12 Jahre hinweg eine viel zu niedrige Miete gezahlt hat und zahlt jetzt die vereinbarte Miete.
Ob und wie das mit den Nebenkostenabrechnungen gelaufen ist, und wie man das berücksichtigen müsste, lasse ich jetzt einfach mal aussen vor.

-- Editiert von kathi2008 am 13.11.2020 01:38

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#29
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4545 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
2. Der Mieterbund zieht aus der Kaution Rückschlüsse auf die Miete. Kann man machen, wenn in Verträgen sowas steht wie "eine Kaution in Höhe von 2 MM, in Summe XXX". Davon ist in dem Vertrag aber nichts zu lesen. Es steht nur ein Betrag drin, und der lässt in diesem Fall keinen Rückschluss auf die Miete zu. Man darf jeden Betrag verlangen, wenn er die dreifache MM nicht übersteigt. Auch 38,99


Klar kann der Vermieter auch 7,03 € Kaution verlangen, aber das ist doch absolut lebensfremd.

Für den Vortrag des Mieters, dass tatsächlich vereinbart war 390 € Miete und 200 € NK-Vorauszahlung, spricht die Tatsache, dass der ehemalige Eigentümer 12 Jahre lang diese Zahlung hingenommen hat.
Es gab ja NK-Abrechnungen, die wären dann ein weitere Beweis für den Vortrag des Mieters. Hier sehe ich kaum Chancen für den neuen Eigentümer.

Zitat (von kathi2008):
3. Der Mieterbund behauptet, dass es sich um einen Schreibfehler handelt. Da muss man sich aber sehr verschreiben, wenn man einmal 590 in Ziffern und dann nochmal Fünfhundertneunzig ausgeschrieben dahintersetzt.


Statt Schreibfehler würde ich meinen, dass der alte Eigentümer entweder Brutto und Netto nicht richtig einzudeuten wusste seinerzeit, oder eben dachte hier wäre die Gesamtmiete einzutragen, kommt öfter vor als man denkt, der Mieter muss ähnlich strukturiert sein, zwölf Jahre soll dieser "Irrtum" keinem aufgefallen sein, eher nicht.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass - wenn überhaupt - hier der Verkäufer der Wohnung evtl belangt werden kann, da dem Käufer offensichtlich mitgeteilt worden ist, dass die Kaltmiete 7080 € pA wären, sollte die Finanzierung (wenn eine besteht) auf dieser Grundlage basieren, dann könnte der neue Eigentümer da schon ins Schleudern kommt, denn bis die Miete auf dem Niveau erhöht ist wie angestrebt, wird es ein paar Jahre dauern.

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#30
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4545 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Dass der Mieter im Moment Panik bekommt ist verständlich. Nicht nur, dass die Miete jetzt "steigt", sondern er schuldet dir auch noch Geld. Verjährungsfrist 3 Jahre? 200€x36 Monate=7200€.


Warum sollte er dem neuen Eigentümer was schulden? Dafür müsste der neue Eigentümer doch nachweisen, dass diese "Schuld" wirksam auf ihn übergegangen ist, das wird ihm schwerfallen, da er von dieser "Schuld" ja offensichtlich nichts wusste.

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