Mieter beantragen Privatinsolvenz

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
c.vermieter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter beantragen Privatinsolvenz

Hallo,

bei mir ist folgende Situation:
Ich habe mein ehmaliges Wohnhaus nach meiner Trennung vermietet. Die Mieter wohnen seit dem 01.12.2008 in diesem Haus. In der Zeit ist die Miete eigentlich normal gezalht worden, auser zwei mal. Da musste ich fast zwei Monate auf die Miete warten. In diesem Monat wurde auch noch keine Miete bezahlt.
Nun habe ich erfahren, dass die Privatinsolvenz angemeldet haben. Wenn diese durchgeht, habe ich dann überhaupt noch Chance die ausstehende Miete zu bekommen?
Hat das rechtliche auswirkungen auf das zukünftige Mietezahlen?
Sind Mieter, die sich in Privatinsolvenz befinden unkündbar?
Ist es richtig,
Leute die sich in Privatinsolvenz befinden, dürfen sich nicht neu verschulden. Stimmt das? Weil wenn ja müßte ich mir ja keine Gedanken über meine Miete machen. Oder?

Vielen Dank im vorraus.

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Du solltest so schnell wie möglich fristlos kündigen, einen Mahnbescheid, dem der Vollstreckungsbescheid folgt, beantragen, dann den Gerichtsvollzieher hinschicken, hoffentlich musst du keine Räumungsklage einreichen, weil die ziemlich teuer ist und von insolventen Mietern oft nicht bezahlt werden kann/ muss.

Hoffentlich haben sie noch keine EV abgegeben, das findest du dann heraus.

Und abwarten bringt absolut nichts, da werden deine Verluste immer grösser.

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hallo,
es scheint hier so zu sein, dass die Mieter wohl überschuldet sind und daher die Miete nicht mehr zahlen konnten. Daher haben diese die Privatinsolvenz angemeldet. D.h. alle offenen Schulden werden nun zusammengetragen und die Mieter werden, wenn das Verfahren abgschlossen ist, den pfändbaren Teil Ihres EInkommens an die Gläubiger abführen.

Dies sollte im Normalfall dazu führen, dass sie problemlos die Miete bezahlen können. Sie dürfen schon neue Schulden machen, allerdings werden diese am Schluss der Wohlverhaltensphase (nach ca. 7 Jahren) nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.

Leider hat das Insolvenzverfahren für Dich den Nachteil, dass Du die fehlenden Mieten, die vor der Eröffnung des Verfahrens angefallen sind, nicht bekommen wirst, sondern diese mit anmelden musst beim Treuhänder. Die Mieter DÜRFEN diese auch nicht bezahlen, sonst würden sie Dich als Gläubiger gegenüber den Anderen Gläubigern besser stellen.

Auf die Kündigungsrechte hat die Inso keinen Einfluss.

mfg
Thomas

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Hallo nochmal,

habe folgendes Erfahren :

quote:
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.


Also,
wenn die fristlose vor Eröffnung des verfahrens wegen der Rückstände ausgesprochen wurde, wäre diese gültig, nah der Eröffnung nicht mehr.

mfg
Thomas


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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@TF1970:

Kleine Ergänzung zu Deinem, ansonsten m.E. vollständig korrekten, Beitrag:

quote:
Sie dürfen schon neue Schulden machen, allerdings werden diese am Schluss der Wohlverhaltensphase (nach ca. 7 Jahren) nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.


1. Die Wohlverhaltensperiode läuft zumeist nur 6 Jahre.

2. Werden neue Schulden bei einem der Insolvenzgläubiger gemacht, kann dieser die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, mit der Folge, dass die Insolfenzforderungen weiterhin gelten gemacht werden können.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@aragonia Kannst du mir das

quote:
Hoffentlich haben sie noch keine EV abgegeben, das findest du dann heraus.

mal erklären? Was wäre so schlimm wenn sie eine EV abgegeben haben?

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
@aragonia Kannst du mir das

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Hoffentlich haben sie noch keine EV abgegeben, das findest du dann heraus.
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Nix,
aber Aragonia gibt oft nur sinnfreie Kommentare ab.

@ Axel

Die ca. 7 Jahre hatte ich auch so gemeint:
ca. 1 jahr Verfahren, danach 6 Jahre WVP = 7 Jahre....

mfg
Thomas

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#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ja diese Erfahrung habe ich leider auch schon oft gemacht @TF1970 und doch macht mich dieser Blödsinn immer wieder fassungslos

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#10
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

dito, hab ich dich nicht irgendwann mal Sabberle genannt?

Dass du dich gern aufregst, weiss ich, aber du solltest doch schon gucken, wann es sich lohnt, sich wirklich aufzuregen, Sabberle?

Aber bis dahin wirst du noch so einige Jahre, vielleicht sogar Jahrzehnte brauchen, ich wünsche dir, dass du bis dahin keine grauen Haare bekommst.

Sonst empfehle ich das Shampoo von Goldwell, da muss man nicht gleich färben:-)

Stay red heisst meins:-)

Kriegst beim Friseur:-9



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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4440x hilfreich)

@TF1970:

quote:
ca. 1 jahr Verfahren, danach 6 Jahre WVP = 7 Jahre....


Die Wohlverhaltensperiode beginnt mit Eröffnung des Verfahrens = Datum Eröffnungsbeschluss + 6 Jahre = Erteilung der Restschuldbefreiung (bei Vorliegen der Voraussetzungen natürlich).

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#12
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@Aragonia zeig doch jetzt einmal deine angebliche Kompetenz und erkläre mir was das Problem mit der EV ist!
Auf deine persönlichen Angriffe geh ich nicht ein.

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#13
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Auf deine persönlichen Angriffe geh ich nicht ein.


Nein? Wieso attackierst du mich dann aus dem Nirwhana, wenn ich mich mit dir hier gar nicht auseinandersetze?

So wichtig finde ich dich gar nicht, allerdings sehe ich nciht ein, mich attackieren zu lassen aus welchem Grund?

Würdest du diese Frage bitte beantworten, Sabberle?

quote:
@Aragonia zeig doch jetzt einmal deine angebliche Kompetenz


Meine Kompetenz muss ich hier nicht zeigen, vor allem dir nicht, Sabberle, denn die übe ich täglich aus.

Und genau darüber berichte ich.

Alles reine Erfahrungswerte:-)






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#14
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Mein Sohn ist Jahrgang 1981, und ich bin mir sehr sicher, dass er sich sogar in einem Forum nie so benehmen würde, weil er das einfach nicht nötig hat.

Argumentation hat mit Attacke so gut wie nichts zu tun.

Schön, wenn junge Menschen sowas erkannt haben.

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#16
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Warum? Ich dachte, wir reden über junge Menschen, ob sie wissen, wie sie sich am bresten benehmen, dass grosse Klappe nicht immer der beste Weg ist, sich auseinanderzusetzen?

Ich habe hier Gegensätze entdeckt zwischen dieser Forenschreiberin und meinem Sohn, und ja, ich bin froh, dass er auf jeden Fall anders reagieren würde.



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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

@ Aragonia

Aber vieleicht kannst Du uns Unwissende ja doch noch Aufklären, wie das mit der EV gemeint war anstatt weiter sinnfreie Kommentare und Ausweichmanöver zu starten ??

mfg
Thomas

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#20
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo Thomas,

erstmal finde ich es absolut nicht " sinnfrei", sollte das jetzt ein Modewort sein, greife ich das mal so auf, sich über das Benehmen junger Menschen zu unterhalten, auch wenn es sich hier " nur" um ein Forum handelt.

Zur EV:

Ich sagte schon, ich bin keine Profi, ich bin private Vermieterin, und es geht hier um ein Laienforum, das mal so am Rande vorausgeschickt.

Ich hatte einen ebensolchen Fall, eine Mieterin, die nicht mehr oder sehr unregelmässig zahlte, es folgten Mahnbescheid, es kam der Herr Gerichtsvollzieher, alles von meiner Anwältin durchgeführt.
Tja, und dann kam raus, sie hatte bereits die EV abgelegt, sodass ich nun der x.te Gläubiger bin, Mietschulden belaufen sich wohl so auf die 2000 Euro.

Ich habe bis heute keinen Cent gesehen.

Gottseidank räumte sie wenigstens die Wohnung irgendwann, natürlich ohne mir Bescheid zu sagen und bei einem anderen Mieter die Schlüssel zu hinterlassen.

Naja, ich hab ja den Titel, wer weiss, was sich innerhalb von 30 Jahren da noch so tun mag?


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Das macht dich zum ersten mal einigermaßen Sympathisch

quote:

Ich sagte schon, ich bin keine Profi, ich bin private Vermieterin, und es geht hier um ein Laienforum, das mal so am Rande vorausgeschickt.


Mal kurz zur Erklärung eine EV hat den Ruf das da nix zu holen ist, dass ist Blödsinn. Eine EV ist ein Vermögensverzeichnis, eine Aufstellung was der Schuldner monatlich zur Verfürung hat und was er bezahlen muss. Sie ist für jeden Gläubiger einsehbar und auf Grund dieser EV kann er entscheiden ob er weiter vollstreckt oder es erstmal auf sich beruhen lässt und ggfs. später noch mal vollstreckt! Ich hatte auch schon Fälle auf dem Tisch wo eine EV vorlag und sich die Vollstreckung trotzdem noch gelohnt hat

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Eine EV ist ein Vermögensverzeichnis, eine Aufstellung was der Schuldner monatlich zur Verfürung hat und was er bezahlen muss. Sie ist für jeden Gläubiger einsehbar und auf Grund dieser EV kann er entscheiden ob er weiter vollstreckt oder es erstmal auf sich beruhen lässt und ggfs. später noch mal vollstreckt! Ich hatte auch schon Fälle auf dem Tisch wo eine EV vorlag und sich die Vollstreckung trotzdem noch gelohnt ha


Das weiss ich, ich weiss, was sie verdient, ich weiss, sie hat einen halbwüchsigen Sohn, bei dem es nicht mehr allzu lange dauern wird, bis er zumindest auf dem Papier erwachsen ist. Insofern hat sie weniger Anspruch für sich selbst, also, es kann mehr gepfändet werden. Ausserdem hatte sie vorher schon mal eine EV abgegeben, die wohl so langsam auslaufen dürfte, danke für die Erinnerung, hätte ich hier fast nicht mehr dran gedacht.

Was mich hier jetzt interessiert: muss man da also selbst immer mal wieder nachhaken? Dann müsste ich mal meine Anwältin wachrütteln...

Und noch eine Frage: da bei Pfändungen generell der " Mindestlebensunterhalt" oder wie sich das nun nennt, abgesichert ist, also auch die Miete, die hierzu gehört, tja, und wenn solche Leute dann trotzdem keine Miete zahlen?

Dann wieder Mahnbescheid etc....
Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass solche Menschen hier regelrecht auf einer Schiene laufen, versuchen, irgendwas privat zu verbergen, was sie so alles haben, ähnlich der Schwarzarbeit, und da sie wissen, würde das alles öffentlich registriert, würde ihnen alles weggenommen.

Klar, legal ist das mit Sicherheit nicht, aber viele leben heute wohl so.

Hab da einen mit Mietschulden in noch viel grösserer Höhe, fährt auf einmal mit einem schicken Golf vor, der angeblich der Nichte gehört, die Nichte meint dazu, sie hätte ihm das Auto geschenkt, läuft ja sowieso auf ihren Namen.

Anwalt meint dazu: das ist arglistige Täuschung, finde, genau das ist es.

Also den nun verklagen auf arglistige Täuschung?

Du siehst, was private Vermieter so alles erleben im Laufe der Jahre?

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-- Editiert am 19.08.2009 18:27

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#23
 Von 
guest-12320.08.2009 06:54:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Naja, ich hab ja den Titel, wer weiss, was sich innerhalb von 30 Jahren da noch so tun mag?


Na ja, mit ziemlicher Sicherheit dürfte Agonia innerhalb dieser Zeit wohl selbst den Abgang machen, dann wird sich also Sohnemann um diese Dinge kümmern müssen.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Kennst du mein Testament? Ich habe auch noch einen Ehemann, sehr rüstig übrigens:-)

Und ich bin ja noch nicht mal Oma.... aber freue mich drauf, wenn mein Sohn mich endlich dazu macht.

Aber das ist dann einzig und allein seine Entscheidung.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12320.08.2009 06:54:42
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Meine Kompetenz muss ich hier nicht zeigen, vor allem dir nicht, Sabberle, denn die übe ich täglich aus.


Genau! Ab und an postet Agonia dann ja auch einmal die Ergebnisse ihres kompetenten Handelns:

quote:
Tja, und dann kam raus, sie hatte bereits die EV abgelegt, sodass ich nun der x.te Gläubiger bin, Mietschulden belaufen sich wohl so auf die 2000 Euro.

Ich habe bis heute keinen Cent gesehen.


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

:grins:



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