Mieter bedroht Nachbarin

2. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sven_1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter bedroht Nachbarin

Hallo,

folgende Situation. Zwei junge Frauen sind in ein 8 Parteienhaus gezogen. Wände sind recht dünn, Haus recht hellhörig.

Im darüber liegenden Geschoss wohnt eine Familie (Mann,Frau,Tochter). Der Mann ist Frührentner - etwa Mitte 40. Jeden Tag saugt er für etwa 1 - 2 Stunden in Intervallen in den Morgenstunden (8 - 10 Uhr) was in der Wohnung darunter deutlich zu hören ist, von den Mieterinnen jedoch nicht beanstandet wird.

Wird in der Wohnung darunter zu moderaten Zeiten (Wochentags gegen Nachmittag) in moderater Lautstärke Musik gehört, steht der Herr vor der Tür und klingelt.

Da es sich um einen sehr aggressiv auftretenden und einschüchternden Menschen handelt (etwa zwei Meter, um die 150 Kg) und dieser lautstark pöbelt machen die Damen die Tür nicht mehr auf. Daraufhin klingelt er Sturm und schlägt und tritt gegen die Tür.

Der Herr wohnt schon seit 30 Jahren im Haus, ist somit so gut wie unkündbar. Er hat schon mit vielen anderen Mietern Probleme gehabt, versucht seine eigenen Regeln im Haus durchzusetzen, lauert Mietern im Waschkeller auf um sie zur Ordnung zu weisen. Natürlich nie greif- oder beweisbar, subtil und latent jedoch mit hohem psychischen Druck. Die Frauen haben Angst und haben heute zum ersten mal die Polizei gerufen. Die Damen haben sich beide Aussagen angehört und sind unverrichteter Dinge wieder gefahren - keine Handhabe.

Eine Bitte an die Profis. Was können die Damen unternehmen? Wie können sie sich vor dem Tyrann schützen?

Danke und freundliche Grüße,
Sven

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Der Herr wohnt schon seit 30 Jahren im Haus, ist somit so gut wie unkündbar.


Quatsch, auch eine Mietzeit von 30 Jahren, macht einen Mieter nicht unkündbar.

quote:
und sind unverrichteter Dinge wieder gefahren - keine Handhabe.


Das war doch klar. Die Polizei ist nicht für Streitereien unter Mietern zuständig. Erst wenn es blaue Flecken gibt oder Blut fließt ist es ein Fall für die Polizei.

Hier müsste schon lange der Vermieter informiert worden sein, wenn die Belästgungen durch den Rabauken tatsächlich so stark sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sven_1983
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Wie bereits erwähnt wurde der Vermieter bereits von mehreren Parteien informiert, sieht aus seiner Position jedoch keine Möglichkeit zur Handhabe.

Daher erbitte ich Hilfe, was abgesehen vom Einschreiten des Vermieters sonst möglich wäre.

Danke und Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38328 Beiträge, 13979x hilfreich)

Na ja, das ist wohl weniger ein mietrechtliches Problem, mehr ein zwischenmenschliches. Anwalt einschalten (vielleicht gemeinsam ?) , den guten Mann abmahnen lassen und gegebenenfalls auf Unterlassung klagen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wie bereits erwähnt wurde der Vermieter bereits von mehreren Parteien informiert, sieht aus seiner Position jedoch keine Möglichkeit zur Handhabe.


Dann sollten sich diese Mieter halt zusammentun, ein gemeinsames Schreiben aufsetzen, in dem die Belästigungen genau geschildert werden, mit der Aufforderung an den Vermieter, Abhilfe zu schaffen, z.B. in dem er den Randalierer abmahnt mit Androhung der Kündigung, wenn er sein Verhalten nicht einstellt. Dazu sollten alle die Belästigungen und Bedrohungen, denen sie ausgesetzt sind, genau protokollieren, diese Protokolle sammeln und regelmäßig dem Vermieter zur Verfügung stellen. Schlußendlich kann man noch die Miete in angemessenem Rahmen mindern.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Volle Zustimmung hier zum Beitrag von Anjuli123! :rock:

quote:
Natürlich nie greif- oder beweisbar, subtil und latent jedoch mit hohem psychischen Druck.


Beschreiben Sie doch mal ganz konkret, was sich bei der Begegnung abgespielt hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Es wird wohl schwierig sein, dem Vermieter handfeste Beweise zu liefern, damit er überhaupt den 150Kg Mann wirksam kündigen kann.
> Das Schlagen und Treten der ist eine Sachbeschädigung.

Polizei kann gerufen werden wegen der Lärmbelästigung und Drohungen, das leifert auch Beweise.

Wenn die 2 Wohnungen nicht von demselben Vermeiter sind,
kann der Vermieter den Nichtmieter nicht kündigen.

Bei Nachbarschaft Streitigkeit hat sowieso vor einer Klage ein Schlichtungsgericht vorzugehen. Sonst wird
Klage abgewiesen. Dieses Risiko muß und will kein Vermieter eingehen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Hier hast du keine andere Möglichkeit als den Vermieter einzuschalten. Was hält dich davon ab? Niemand ist unkündbar, eine nachhaltige Störung des Hausfriedens mit Bedrohung von Nachbarn muss nicht hingenommen werden, das gilt ebenso für die Beschädigung von Wohnungseingangstüren durch die Tritte des Nachbarn.

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein:

durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Störungen mehr auftreten. Gleiches gilt, wenn es infolge von Auseinandersetzungen von Familienangehörigen zu erheblichen nächtlichen Ruhestörungen kommt, die trotz mehrfacher Abmahnungen immer wieder zu Beschwerden der Mitmieter führen. In diesem Fall kann eine außerordentliche fristlose Kündigung selbst dann gerechtfertigt sein, wenn der Mieter erkrankt ist und das Mietverhältnis außerdem bereits seit 35 Jahren ungestört verlaufen ist
bei Straftaten (schwere Beleidigung des Vermieters oder des Hausverwlle: http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/kuendigung-durch-den-vermieter-213-stoerung-des-hausfriedens_idesk_PI9865_HI2765228.html

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