Hallo zusammen. Womöglich habt ihr Antworten.
Ich versuche es kurz zu halten.
V vermietet ein Haus mit Grundstück in einem normalen Wohngebiet. Das Mietverhältnis wird aufgelöst und es läuft der letzte Monat. Jetzt hat V gerade mitbekommen das die Mieter dort eine offizielle Hundepension betrieben haben (2 Hunde hatten V mal zugestimmt, 1 Hund gehörte den Mietern ein anderer kamm später öfter zu besuch so die offizielle Aussage. Das ist also ok gewesen. ) Die Hundepansion (also ein Kleingewerbe) haben sie aber ohne die Genehmigung von V betrieben.
Jetzt die Frage: Da sie bald sowieso raus sind (V wir da womöglich sowieso klagen müssen.) Könnte V sie auf Entschädigung verklagen? Entschädigung für unerlaubtes gewehrbliches Nutzen unseres Hauses.
Gruß und besten Dank im voraus für mögliche Antworten.
Mieter betrieben unerlaubtes Gewerbe
18. November 2023
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Frage vom 18. November 2023 | 20:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter betrieben unerlaubtes Gewerbe
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#1
Antwort vom 18. November 2023 | 20:44
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 38x hilfreich)
Nein.
#2
Antwort vom 18. November 2023 | 20:54
Von
Status: Unbeschreiblich (116206 Beiträge, 39223x hilfreich)
ZitatDie Hundepansion (also ein Kleingewerbe) haben sie aber ohne die Genehmigung von V betrieben. :
In DE wäre eine Genehmigung von V nicht unbedingt nötig.
ZitatKönnte V sie auf Entschädigung verklagen? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Gemäß der Grundregel "Wer es erst erfragen muss, kann es nicht" wird man es wohl nicht können. Weshalb hier das beauftragen eines entsprechenden Rechtsanwaltes zu raten wäre.
ZitatEntschädigung für unerlaubtes gewehrbliches Nutzen unseres Hauses. :
Dann sollte V sich schon mal Gedanken machen, welche Schäden diese Nutzung denn überhaupt verursacht hat - denn ohne Schaden kein Schadenersatz.
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#3
Antwort vom 18. November 2023 | 22:02
Von
Status: Praktikant (795 Beiträge, 85x hilfreich)
ZitatJetzt die Frage: Da sie bald sowieso raus sind (V wir da womöglich sowieso klagen müssen.) Könnte V sie auf Entschädigung verklagen? Entschädigung für unerlaubtes gewehrbliches Nutzen unseres Hauses. :
Man kann ja bekanntlich vieles, aber welcher Schaden ist denn genau entstanden?
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