Mieter bezahlt Kaution in Raten?!

16. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)
Mieter bezahlt Kaution in Raten?!

hallo,

ich habe folgende frage bzw. problem.

ein bekannter von mir ist mit seiner damaligen lebensgefährtin in eine neue wohnung gezogen. jetzt haben sich ihre wege getrennt und er ist aus der wohnung ausgezogen. beide stehen im mietvertrag und haben eine mietkaution von 1000euro gemeinsam bezahlt. mein bekannter hat dem vermieter gebeten seinen teil der kaution auszuzahlen. also 500€!

der vermieter hat zugesagt und ist daraufhin zu seiner damaligen lebensgefährtin um die 500€ differenz zu einzufordern. aber seine ehemalige lebensgefährtin kann diesen betrag nur in a 50€ raten abbezahlen.

der vermieter hat daraufhin gemeint er müsse demnach die kaution an meinen bekannten auch in a 50€ raten abbezahlen. sozusagen soll er das vermieter riskio tragen?!

ist das rechtens? also mein bekannter hat kündigungsfrist und miete etc. immer pünktlichst bezahlt!

grüße
bbs

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Dein Bekannter ist zusammen mit seiner Ex Gesamtschuldner in dem Mietverhältnis.

Er hätte danach keinen Anspruch auf die Kaution gegenüber dem Vermieter, sondern gegenüber seiner in der Wohnung bleibenden Ex.

Warum soll der Vermieter das Risiko für Deinen Bekannten übernehmen ?

Er war schließlich schon so nett, Deinen Bekannten aus dem Mietvertrag zu entlassen (das hat er doch, oder ?), wozu er rechtlich nicht verpflichtet gewesen wäre.

Insgesamt teilst Du zuwenig von den Abläufen im Hintergrund mit, um eine abschließende Wertung vorzunehmen.



-- Editiert von Mortinghale am 16.04.2007 18:30:49

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#2
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo Mortinghale,

also zum hintergrund gibt es nur zu sagen. die ex freundin hat ihn betrogen. daraufhin hat mein bekannter nicht mehr mit ihr zusammen leben "können" oder "wollen". der vermieter hat das verstanden und mein bekannter hat seine kündigungsfrist eingehalten usw... der vermieter hat ein neues vertragsverhältnis mit seiner damaligen lebensgefährting aufgenommen.

wie sieht die sachlage für dich aus?

grüße
bbs

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Mit Hintergrund hatte ich tatsächlich die Abwicklung des Mietverhältnisses gemeint.

Also: Beide haben den Vertrag gekündigt und der Vermieter hat mit der Ex einen neuen Vertrag abgeschlossen ?

Habe ich das richtig verstanden ?

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#4
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

ja genau. der vermieter hat das mietverhältnis mit meinen bekannten gekündigt und mit der ehemaligen lebensgefährtin einen neuen mietvertrag abgeschlossen.

genau deshalb ging ich ja davon aus das die kaution rückfließen muss. da ein neues vertragsverhältnis ja nicht mit meinen bekannten geschlossen wurden bzw. er für seine ehemalige lebensgefährtin ja nicht haftbar gemacht werden kann.


grüße
bbs

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Dein Bekannter nachweislich 500 € Kaution bezahlt hat, besitzt er mit Vertragsende tatsächlich einen Rückzahlungsanspruch auf diese 500 €; es sei denn, im Rahmen der 'Vertragsumschreibung' wurde etwas anderes vereinbart (was ich als Vermieter beispielsweise gemacht hätte).

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#6
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

habe meinen bekannten jetzt gesprochen. er wird nochmal rücksprache mit seinen ehemaligen vermieter halten.

rechtlichkeiten hin und her. das geld steht ihm zwar sicherlich zu. was aber schon etwas unverständlich ist, das der vermieter meinen bekannten in so eine art "abhängigkeit" stellt. obwohl mein bekannter mit dem vermieter sehr offen gesprochen hat...dieser hat ihm ja die 500€ "problemlos" zugesichert.
500€ sind nicht die welt....mal ganz davon abgesehen.

danke nochmal für eure ratschläge. :party:

grüße
bbs

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Damit jetzt nicht unnötiger Groll auf den Vermieter bleibt:

Der hätte das ganze Spielchen überhaupt nicht mitmachen brauchen und hat sich also sehr entgegenkommend verhalten.

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#9
 Von 
blackbloodysoul
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 6x hilfreich)

@Mortinghale halt!!!!!!!

welcher groll? :???: ich wäre der letzte der hier gegen vermieter oder sonstige personen hetzen würde.

das der vermieter sich nett verhalten hat steht hier nicht in der diskusion. das ist ja auch fakt das er wirklich sich gut verhalten hat (menschlich).

was hier gefragt wurde ist ob meinem bekannten das geld zusteht und wie ihm dieses zu fließen kann. desweiteren hat der vermieter meinen bekannten das geld in voller summe zugesichert und damit sein "versprechen" nicht wirklich gehalten.

aber wie gesagt leute ich ziehe hier nicht über vermieter usw...her.

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