Im Februar diesen Jahres, vermietete ich eine 2 Zimmerwohnung an einen freundlichen jungen Mann. Im ersten Monat kamen Miete und Nebenkosten pünktlich auf mein Konto, doch schon im zweiten Monat wurde nur noch die Miete überwiesen. Wenn ich bei ihm vor der Tür stehe wird nicht geöffnet und auf Mahnschreiben wird auch nicht reagiert. Nun möchte ich meinem Mieter fristlos kündigen, doch ich bin mir nicht sicher ob dies wegen fehlenden Nebenkosten möglich ist, denn schliesslich bezahlt er ja pünktlich seine Miete. Daher meine Frage: Ist die Nichtbezahlung der Mietnebenkosten ein Kündigungsgrund? Ich bin über jede Antwort sehr dankbar!
Gruss
HansJürgen
Mieter bezahlt keine Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



... es wird mit der zeit ein kündigungsgrund werden. vorher würde ich aber ein mahnverfahren auf den weg bringen, darauf muss er reagieren.
Auf jeden Fall eine schriftliche Abmahnung machen!
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"MfG
Susanne"
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--- editiert vom Admin
z.B. durch Zahlung ?
--- editiert vom Admin
Wenn ich bei ihm vor der Tür stehe wird nicht geöffnet und auf Mahnschreiben wird auch nicht reagiert.
Vielleicht ist der Mieter tot ?
Im Ernst, Pawel,
es besteht begründete Hoffnung, daß der Mieter auf einen Mahnbescheid reagieren und nicht länger 'den Kopf in den Sand stecken' wird.
(Obwohl, jemanden, der den Kopf in den Sand steckt, kann man prima in den Arsch treten).
@susanne
.. wenn hanjürgen von 'mahnschreiben' spricht, denke ich, meint er seine zahlungserinnerungen bzw. -aufforderungen. das mahnverfahren oder der mahnbescheid setzt aber etwas in gang, worauf man sehr schnell reagieren muss - man hat 1 woche, einspruch einzulegen, sonst ist der bescheid gültig und vollstreckbar. insofern also 'muss' der mieter dann endlich reagieren (sofern er nicht tatsächlich tot in der wohnung liegt - solls ja auch schon gegeben haben).
Der Gauner lebt noch! :-) Eine andere Mieterin hat ihn schon öfters gesehen, doch er ist meistens nur spät Abends aktiv. Ein Mahnverfahren habe ich noch nicht eingeleitet, aber schon zwei Mahnbriefe geschrieben in denen ich ihn aufgefordert habe, die ausstehenden Nebenkosten unverzüglich zu begleichen. Doch scheinbar lässt ihn das völlig kalt. Daher wäre es mir lieber gewesen, wenn ich ihm hätte kündigen können.
Unsterblich: Sie schrieben, das es mit der Zeit ein Kündigungsgrund würde. Ab wann ist dies der Fall? Inzwischen schuldet er mir schon für volle sechs Monate die Nebenkosten.
Sobald durch die Rückstände zwei Monatsmieten aufgelaufen sind.
(Es gibt da allerdings noch eine kompliziertere Variante, die vom Gericht aber möglicherweise nicht anerkannt wird).
Danke Unsterblich. Das sind ja nur noch zwei Monate und dann kann ich die Kündigung schreiben. :-)
@mortinghale
gibt es nicht die möglichkeit, dem mieter auch dann zu kündigen, wenn zahlungen unregelmäßig und nicht vollständig erfolgen?
das wäre doch hier der fall.
sunbee
Tja Sunbee,
das ist eben die kompliziertere Variante.
Wenn die Zahlungen ausdrücklich als Miete für Monat ..... bezeichnet werden, ist schwer vorherzusehen, ob das Gericht bei der Kündigung mitspielt. Außerdem hat Hans Jürgen vermutlich ausdrücklich ausstehende Nebenkosten angemahnt.
Bei nur noch zwei Monaten würde ich den sichereren Weg gehen.
--- editiert vom Admin
@mortinghale
danke.
sunbee
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