Nabend Leute,
unsere (Ex)-Mieter haben am 07.10.2020 für den 30.11.2020 gekündigt. In der Kündigungsbestätigung wurde auf die dreimonatige Kündigungsfrist hingewiesen und das Mietende für den 30.01.2021 bestätigt. Ende Oktober haben die (Ex)-Mieter meine Frau im Treppenhaus abgefangen und einen Nachmieter vorgestellt. Da meine Frau mit der Situation überfordert war, hat sie den (Ex)-Mietern und dem "Nachmieter" eine Absage erteilt und von einer geplanten Renovierung nach beendeten Mietverhältnis erzählt. Im Dezember sind die Mieter ohne eine richtige Wohnungsübergabe ausgezogen (abgehauen) - uns wurden die Schlüssel überreicht und weg waren sie. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Miete vom Dezember noch nicht eingegangen gewesen. Da das Mietverhältnis offiziell noch nicht beendet ist haben wir noch nicht die Mietkaution angefasst, da diese die 2 Monatsmieten vom Dezember und Januar abdeckt. Nun haben wir ein Schreiben (Kautionsrückforderung) von unseren (Ex)-Mietern erhalten, dass wir kein Anrecht auf die Januarmiete hätten, da wir einen "geeigneten" Nachmieter abgelehnt haben. Im Mietvertrag ist keine Nachmieterklausel oder ähnliches vereinbart worden. Im Schreiben werden uns juristische Schritte angedroht, wenn wir die Januarmiete beibehalten wollen. Aus diesem Grund wollte ich mich mal erkundigen, ob die Forderung der (Ex)-Mieter rechtens ist?
Ich bedanke mich im Voraus.
Liebe Grüße und Bleibt Gesund,
Pfanners
Mieter bezieht sich auf nicht vorhandene Nachmieterklausel
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatAus diesem Grund wollte ich mich mal erkundigen, ob die Forderung der (Ex)-Mieter rechtens ist? :
Ist sie nicht. Würde ich ignorieren.
ZitatAus diesem Grund wollte ich mich mal erkundigen, ob die Forderung der (Ex)-Mieter rechtens ist? :
Natürlich ist es rechtens Wünsche zu äußern - genau wie es rechtens ist diese nicht zu erfüllen.
Relevanter wäre, ob diese Forderung Erfolgsaussichten hat.
Zitatda wir einen "geeigneten" Nachmieter abgelehnt haben. :
Wie wurde denn dessen "Eignung" nachgewiesen?
Ist aber auch nicht relevant, da ohne Nachmieter der Vermieter in der Regel nicht verpflichtet ist einen Nachmieter zu akzeptieren.
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ZitatIst aber auch nicht relevant, da ohne Nachmieter der Vermieter in der Regel nicht verpflichtet ist einen Nachmieter zu akzeptieren. :
?? Das ist er eigentlich nie, wenn nicht eine entsprechende Klausel existiert.
Als Eigentümer/Vermieter haben Sie das Recht, auch gänzlich auf eine zukünftige Vermietung zu verzichten.
Die Forderung des Mieters würde ich zunächst ignorieren.
Nur zur Sicherheit: Stand die Wohnung bis Ende Januar nun wirklich leer oder habt ihr bereits mit einer Renovierung oder anderweitigen Nutzung begonnen? Letzteres könnte nämlich tatsächlich eine berechtigte Mietreduktion nach sich ziehen.
ZitatNur zur Sicherheit: Stand die Wohnung bis Ende Januar nun wirklich leer oder habt ihr bereits mit einer Renovierung oder anderweitigen Nutzung begonnen? Letzteres könnte nämlich tatsächlich eine berechtigte Mietreduktion nach sich ziehen. :
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Die Wohnung steht bis heute noch leer - eine geplante Renovierung findet erst ab Februar/März statt. Allerdings werfen uns die (Ex)-Mieter eine Nutzung bzw. eine gestartete Renovierung seit Anfang Januar vor. (durch ein weiteres Gespräch erfahren) Hier wäre meine Frage, wer steht steht in den Beweispflicht? Die Wohnung steht leer seit dem Auszug im Dezember, da das Mietverhältnis eigentlich noch nicht beendet ist.
Zitatda wir einen "geeigneten" Nachmieter abgelehnt haben. :
"Wie wurde denn dessen "Eignung" nachgewiesen?
Ist aber auch nicht relevant, da ohne Nachmieter der Vermieter in der Regel nicht verpflichtet ist einen Nachmieter zu akzeptieren."
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Die Eignung wurde meiner Frau nicht vorgezeigt. Es hieß nur; wir hätten ein Nachmieter der die Wohnung ab dem 01.01.2020 übernehmen würde. Meiner Frau wurden keine Dokumente vorgelegt, nicht mal die Daten des Nachmieters.
-- Editiert von Pfanners am 28.01.2021 10:47
Der Vermieter ist völlig frei in seiner Entscheidung wen er als Nachmieter akzeptiert.
Das mi dem *geeignet* ist völliger Humbug.
Das Missverhältnis besteht, die Miete ist zu zahlen. Dass der VM die Wohnung bereits nutzt muss der Mieter nachweisen.
Der Mieter.ZitatDie Wohnung steht bis heute noch leer - eine geplante Renovierung findet erst ab Februar/März statt. Allerdings werfen uns die (Ex)-Mieter eine Nutzung bzw. eine gestartete Renovierung seit Anfang Januar vor. (durch ein weiteres Gespräch erfahren) Hier wäre meine Frage, wer steht steht in den Beweispflicht? :
Dennoch kann es nicht schaden, in den nächsten Tagen in die Wohnung zu gehen und mit einem Zeugen und Fotos den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Es sollte ja unschwer zu erkennen sein, dass nichts gemacht wurde. Notwendig ist das zwar nicht, aber wenn wirklich nichts gemacht wurde, kann man dadurch einige Diskussionen abkürzen.
Die 3 Monate sind lt. Mietvertrag o.k.?Zitatwurde auf die dreimonatige Kündigungsfrist hingewiesen und das Mietende für den 30.01.2021 bestätigt. :
Kündigung der Mieter war eine ordentliche (aber in falscher Frist)?
War eine Kautionsrückzahlung gleich nach Auszug lt. MV vereinbart?
Ich meine, das Mietverhältnis besteht weiterhin, also bis 31.01.2021. Bis dahin laufen Mietrückstände auf.
Die Kaution deckt 2 MM , vermutlich Kaltmiete ab.
Durch die BK-Abrechnung für 2020 und Jan 21 ergibt sich ein + oder -... dieses kann berücksichtigt werden, für weiteres *Abrechnen*.
Ebenso evtl. Schäden in der Wohnung, ...
Ich würde jetzt den Exmietern gegenüber gar nicht reagieren.
Wenn ihr die Schlüssel habt, dann tatsächlich mit einem Zeugen in die Wohnung gehen und den Zustand schriftlich festhalten und fotografisch dokumentieren, den Zeugen das mit Datum/Uhrzeit gegenzeichnen lassen.
Ich würde an dieser Stelle auch schnellstmöglich die NK/HK für 2020 abrechnen und die Zählerstände 2021 festhalten (bestenfalls die HK durch das Unternehmen, welche evtl. die HK-Abrechnung erstellt). Strom ablesen und auf euch anmelden, gleiches gilt für Gas, falls die nötig ist.
Keine Telefonate mehr, macht alles schriftlich.
Viel Erfolg.
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