Mieter droht und hat Untermieter dem vermieter nicht gemeldet

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ruth51
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter droht und hat Untermieter dem vermieter nicht gemeldet

Hallo und einen schoenen guten Morgen
Unsere Mieter Ehepaar mit Kind haben eine 4. person mit in der wohnung leben welches wir feststellten durch den Brieftraeger. Nach Auskunft der Mieter wurde nur die Post der fremden Person kurzzeitg umgeleitet. Die Auskunft vom Einwohnermeldeamt lautet aber dass diese Person (Bruder der Frau) dort gemeldet. Der Ehemann der Frau ist Freigänger JVA Der Bruder vorbestraft. 2 Abmahnung haben wir schon verteilt wegen Ruhestörung und die 3 ist eine Strafanzeige wegen Morddrohung. Nun haben sie eine fristlose Kündigung bekommen von unserem Rechtsanwalt, bis zum 31.3.06.
Am 4 Mär 06 kam ein Schreiben von deren Anwalt welches lautet: Ihrer Kündigung müssen wir hiermt entgegentreten. Wir werden dazu gesondert vortragen, sobald uns der bereits in dieser Sache im dem Kollegen..... gführte Schriftwechsel vorliegt. Nun wir hatten überhaupt keinen schriftwechsel mit einem Anwalt nur mit ihr persönlich. Meine Frage gibt es eine Zeitspanne bis der Einspruch?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Sofoern Ihr Anwalt davon ausgeht, dass die fristlose Kündigung berechtigt ist, können Sie doch die gerichtliche Klärung herbeiführen. Sie haben dann allerdings ganz erhebliche Kosten und es liest sich so, als wäre das geld bei den Mietern nicht zu holen.

Ansonsten ist es scheinbar so, dass Ihre Mieter bereits einen Anwalt kontaktiert hatten und dieser Unterlagen hat, die der gegnerische Anwalt noch braucht. Dieses Innenverhältnis braucht sie allerdings gar nicht zu interessieren. Ob die mit Ihren Unterlagen zu einem Anwalt gegangen sind und diese dann gleich da gelassen haben, spielt nun wirklich keine Rolle. Hier soll nur verzögert werden.

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 78x hilfreich)

Was man noch erwähnen sollte:

Wenn der Mieter zur gesetzten Frist nicht auszieht (gleich, ob er einfach nur nicht will, oder ob er die Kündigung für unberechtigt hält), so muß der Vermieter aktiv werden. Also Widerspruch gegen die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses (sofern nicht schon vorsorglich in Mietvertrag oder Kündigungsschreiben erfolgt) und sodann Räumungsklage. Der Mieter braucht von sich aus nichts weiter zu tun, also auch keinen Einspruch gegen die Kündigung zu erheben oder dergleichen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#3
 Von 
Ruth51
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo von tompetti
Sie haben recht die Miete kommt vom Sozialamt, (noch einiger massen puenktlich das heisst immer einen monat zu spaet.)Wie ist das aber nun mit deren Bruder der sich dort eingeschlichen hat. Habe da mal etwas gehoert als muesste man ihm auch eine Kuendigung schicken obwohl er nicht im Mietvertag einbegriffen ist

Danke
Ruth

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 78x hilfreich)

Da der Vermieter vertragliche Beziehung nur zum Hauptmieter, nicht aber zum Untermieter, hat, kann sich eine Kündigung logischerweise nur gegen den Hauptmieter richten.

Allerdings müßte eine eventuelle spätere Räumungsklage wohl auch gegen den Untermieter (bzw. die Personen, die sonst noch in der Wohnung wohnen) gerichtet werden. Das müßte mit dem eigenen Anwalt dann besprochen werden.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 20.03.2006 09:55:36

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#5
 Von 
Ruth51
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Hase auch dir vielen Dank werde mir dann ganz schnell einen Termin bei unseren Anwalt holen. Denke auch dieser ist nicht gerade der beste wenn es so ist haette er uns das doch sagen muessen

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#6
 Von 
Ruth51
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Hase nun hat unser Anwalt eine Räumungsklage eingereicht und wir haben das Thema mit dem Untermierter auch mit ihm besprochen er meinte das sollten wir auch näher unter die Lupe nehmen. Mas sehen bis jetzt hat sich bei dem Mieter überhaupt nichts getan es kam auch nichts mehr von deren Anwalt. Totenstille denke das geht bis zur Räumungsklage mit Gerichtsvollzieher

MfG
Ruth

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