Mieter entsperrt Strom selbst

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
myself123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Mieter entsperrt Strom selbst

Hallo allerseits,

ich habe eine vermietete Wohnung in einem Wohnblock mit >20 Parteien (meistens ETW, von den Eigentümern bewohnt) in der eine Mietpartei wohnt, die sich - sagen wir mal - etwas merkwürdig verhält.

Angemietet wurde die Wohnung im Juni 2010.
Strom, Wasser und Fernwärme laufen über die Stadtwerke, da habe ich als Vermieter direkt erst mal nichts mit zu tun.
Seit August 2010 wurden keine Abschläge mehr an die Stadtwerke gezahlt, die haben daraufhin natürlich den Strom abgestellt.
Die Mietpartei - offensichtlich handwerklich geschickt - entsperrte sich daraufhin den Strom selbst, mittlerweile mindestens zum zweiten Mal.

Nun die Frage: Würde das eigenmächtige Entsperren des Stroms - nach Abmahnung - als Grund für (eine ggf. fristlose) Kündigung ausreichen, weil durch die Manipulation der Stromleitungen und des Zählers eine erhöhte Gefährdung der Mietsache vorliegt? (Erhöhte Brandgefahr?)

Geschädigt werde ich ja nicht direkt durch den Stromdiebstahl. (Der auch kein wirklicher ist, da nach wie vor alles über den Zähler läuft, für den der Mieter irgendwann mal zahlen muss, das betrachte ich aber als Sache zwischen Mieter und Stadtwerken.)

Eine Sperrung der Wärmezufuhr wurde von den Stadtwerken angedroht, konnte aber bisher nicht durchgesetzt werden, da der Mieter von denen wohl nie angetroffen wurde. Diese würde bei Frost aber ggf. weitere Schäden auch am Eigentum der anderen Eigentümer (Rohrbruch/Wasserschaden) verursachen. Wer haftet dann für die? Vermieter oder Mieter?

Mietrückstände gibt es auch, diese erreichen aber die berühmten 2 Monatsmieten noch nicht.

Gern würde ich ein paar Meinungen zum Thema hören, bevor ich einen RA konsultiere.


Vielen Dank,

myself123

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.02.2011 14:48:04
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
myself123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)


Wenn er sich strafbar macht, müssten da aber dann doch die Stadtwerke etwas anstoßen, oder?

Es handelt sich nicht um Leistungsbezieher nach ALG II oder sonstigen Regelungen.
Ich habe jedenfalls keine Formulare irgendwelcher Art (Wohngeld, o.ä.) ausgefüllt.
Ein Arbeitgeber ist mir ebenfalls bekannt.


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0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12306.02.2011 14:48:04
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Wenn er sich strafbar macht, müssten da aber dann doch die Stadtwerke etwas anstoßen, oder?


Nein, eine Straftat kann man auch anzeigen, wenn man nicht selbst betroffen ist. Alternativ kann man auch den Stadtwerken einen Tipp geben.

Eine Kündigung des Mietvertrages ist aber erst bei einem Vertragsverstoß gegenüber dem Vermieter möglich. Dass durch die Manipulationen des Mieters tatsächlich eine erhöhte Brandgefahr entsteht, müsste der Vermieter nachweisen. Ein Siegelbruch zieht jedenfalls nicht automatisch eine erhöhte Brandgefahr nach sich.

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn Wärmelieferung auch gestoppt wird, kann zum Schaden
von dem Gebäude kommen, wie z.B. Frostschaden.
Was kann der Vermieter unternehmen, wenn der Mieter trotz
fristloser Kündigung nicht freiwillig ausziehen will ?
Es kann ja lange dauern.
Einstweilige Verfügung ?
Das Gericht könnte den sofort Rausschmieß ablehnen, in der Meinung dass der Lieferant die Wärme nicht abstellen darf.



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#7
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Da ist guter Rat teuer - wenn du Pech hast wird er gegen die Kündigung Widerspruch einlegen und dann hast du den Salat - dann darfst du 9 Monate noch auf deine Miete verzichten bis es zur Räumung kommt.

Auch die Stadtwerke sind gegniffen wenn Sie zum abstellen des Stroms oder der Wärmezufuhr in die Wonung müssen dann müssen Sienämlich auch erst lange Klage um zutritt zubekommen.

Solange Sie halbwegs zahlen würde ich die Füsse still halten und mich auch nicht beim Strom einmischen.
Kann dir nur Schaden aber schneller los wirst du Sie dadurch eher nicht.


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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.02.2011 14:48:04
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
myself123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)


Danke für die Meinungen.

Zunächst: Die Stadtwerke wissen, dass sich der Mieter "zum wiederholten Mal selbst entsperrt hat", das haben die mir in einem Schreiben schließlich selbst mitgeteilt. Sonst wüsste ich das auch gar nicht.

Das mit der erhöhten Brandgefahr habe ich aus dem gleichen Schreiben abgeleitet, dort heisst es: "Dazu wurden [...] am Stromzähler Leitungen und Anschlüsse manipuliert. Diese widerrechtlichen Handlungen können im extremen Fall zur Zerstörung der Hauptsicherungen des Hauses oder gar zu einem Kabelbrand führen."

Ob das fachmännisch entsperrt wurde oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Im Prinzip wurde durch das eigenmächtige Entsperren bisher nur das Eigentum der Stadtwerke (Zähler und Strom) geschädigt, was diese aber wissen.

Den §136 - Siegelbruch - würde ich als Nichtjurist ausschließen wollen, da geht es nach meinem Verständnis um Siegel wie Pfandmaken oder Wohnungssiegel, etc. Also Siegel, die von offizieller Seite (Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft, Zoll und wer das sonst noch darf) angebracht wurden, aber doch nicht um Klebestreifen oder Blindstoppen von Privatunternehmen. Das entfernen derselben würde für mich eher unter Sachbeschädigung fallen. (Wie gesagt, mit meinem laienhaften Verständnis der Gesetze.)

Da werde ich dann wohl erstmal eine Reihe von Briefen schreiben und mich mit meiner Anwältin auf 'nen Kaffee zusammensetzen...

Vielen Dank.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go277331-83
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 102x hilfreich)

Es braucht im Schnitt etwa 9 Monate von der Zahlung der letzten Miete bis zur Räumung durch den OGV oder GV.

2 Monate keine Miete
Kündigung
Mieter Wiederspricht
Klage zum Gericht
Mieter hat 4 Wochen sich zu Verteidigen bzw. Gründe zu nehmen.
Verfahren beginnt, erstmal schriftlich
dann gibt es vielleicht auch einen Gerichtstermin.
Irgendwann ergeht Urteil oder Beschluss
GV bestimmt Termin der Räumung
und gibt den Termin 3-6 Wochen vorher bekannt.

und nun haben ca. 9 Monate später ....

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0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
guest-12306.02.2011 14:54:01
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 60x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
myself123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)


quote:
Eine Plombe siehst Du also nicht als Siegel ?


Eine Plombe, würde ich schon als Siegel sehen, wenn denn eine da ist und wenn sie "offiziell" ist. Eine Plombe im eigentlichen Sinne war lt. Schilderungen des Hausmeisters aber nicht vorhanden, es wurden die Sicherungen entfernt, durch Blindstopfen ersetzt, für die man wohl ein Spezielwerkzeug zur Entfernung braucht und ein Zettel dabei getan, dass die unberechtigte Ensperrung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Diese Blindstopfen würde ICH aber nicht als Plombe bezeichnen wollen. Wir schweifen hier aber ab.

Update:
Mittlerweile - so der Hausmeister - waren die Stadtwerke rund 10 (ja, zehn) Mal zum Sperren da, jedesmal wurde nach max. zwei Tagen wieder selbst entsperrt. Beim letzten Mal wurden die Zuleitungen zum Zähler entfernt, die aber nach kurzer Zeit wieder von der Mietpartei ersetzt wurden...

Insofern muss bei der Mietpartei schon ein gewisses Fachwissen vorliegen...

1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
guest-12306.02.2011 14:55:45
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Zunächst: Die Stadtwerke wissen, dass sich der Mieter "zum wiederholten Mal selbst entsperrt hat", das haben die mir in einem Schreiben schließlich selbst mitgeteilt. Sonst wüsste ich das auch gar nicht.


Woher eigentlich :???:

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.

Ob TE wohl eine Ahnung hat, wer dies in diesem Fall ist
:???:

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Als Organ der Rechtspflege sollten Dir Leute, die Zeugnis ablegen, eigentlich mehr am Herzen liegen.



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Als Organ der Rechtspflege sollten Dir Leute, die Zeugnis ablegen, eigentlich mehr am Herzen liegen.


Das läuft normalerweise so. Man behauptet etwas und bietet dafür Beweis an. Das kann durchaus durch Zeugenvernehmung geschehen. Dann macht das Gericht einen Beweisbeschluß. Anschließend wird der Zeuge geladen, kommt zur Verhandlung und macht seine Aussage.
Alles prima, wenn es so läuft aber wenn sich jemand ungefragt als Zeuge in Sachen einmischt, die ihn nichts angehen, ist dies ein Unterschied.


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Da kommt der alte Marionettenspieler in Dir wieder durch, was ?
Ich habe auch schon gemerkt, daß viele Anwälte glauben, Zeugen wären dazu da, für sie "den Affen zu machen".



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Den Affen müssen die nicht machen, nur warten bis sie aufgerufen werden und dann zu dem Thema aussagen, welches im Beweisbeschluss festgelegt wurde.

Wenn alle durcheinanderquatschten, bräuchte man doch keinen Beweisbeschluss mehr.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
und dann zu dem Thema aussagen

Zumindest, solange es das ist, was Du hören willst ?



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0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Zumindest, solange es das ist, was Du hören willst ?


Die Belehrung durch das Gericht lautet etwas anders, aber ich biete nur Zeugen als Beweismittel an, von denen mir meine Mandanten mitteilen, dass diese entscheidungserhebliche Beobachtungen gemacht haben. Wer nichts zum Thema aussagen kann, wird nicht als Zeuge benannt. :grins:

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Das ist unrelevant


Es geht doch auch um die erhöhte Brandgefahr für das Auto des Vermieters.
Da kann einiges relevant werden, was der V für unrelevant hält.

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0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
guest-12316.02.2011 09:41:24
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine Zeugen sagen immer die Wahrheit. Deshalb gibt es da auch kein "Umschwenken".

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0x Hilfreiche Antwort


#30
 Von 
myself123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)


Wer da den Stadtwerken was erzählt haben könnte, spielt aus meiner Sicht keine Rolle und es interessiert mich auch nicht.

Scheinbar schließen aber alle hier aus, dass die Stadtwerke es selbst gemerkt haben könnten.

Ansonsten bitte beim Thema bleiben, tragt eure Grabenkämpfe bitte woanders aus!

0x Hilfreiche Antwort

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