Hallo,
Ich wohne in einen Mehrfamilien haus und eine andere Mieterin des Hauses hat eine fristlose Kündigung zum 31.08.2018 erhalten, durch mehrfache Vorfälle.
Die Mieterin zieht nicht aus und der Vermieter legt keine weiteren Schritte ein um Mieterin aus dem haus zu bekommen. Desweiteren hat sich der Zustand mit Mieterin nicht gebessert.
Was kann ich als Mieter des Hauses tun? Ist eine Mietminderung
möglich? Wenn ja in welcher Höhe? Kann diese nachträglich von der nächsten Mietzahlung abgezogen werden? Sind andere Schritte möglich außer selber aus der Wohnung auszuziehen?
Mieter erhält fristlose Kündigung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitatder Vermieter legt keine weiteren Schritte ein um Mieterin aus dem haus zu bekommen. :
Und das weis man woher genau?
ZitatWas kann ich als Mieter des Hauses tun? :
Sich darüber aufregen.
Sich damit abfinden das der Vermieter eventuell seine Meinung geändert hat, die Kündigung schlicht ungültig war.
Ausziehen wenn man es nicht mag das andere nicht einfach ausziehen.
ZitatIst eine Mietminderung möglich? :
Dafür dafür benötigt es eine Rechtsgrundlage. Und da es keine Anzeichen für eine solche gibt ...
ZitatZitat (von fb502725-89): :
Was kann ich als Mieter des Hauses tun?
Sich darüber aufregen.
Sich damit abfinden das der Vermieter eventuell seine Meinung geändert hat, die Kündigung schlicht ungültig war.
Ausziehen wenn man es nicht mag das andere nicht einfach ausziehen.
Ist eine Mietminderung möglich?
Theoretisch schon, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt..
Wenn ja in welcher Höhe?
0-100%, theoretisch gesehen
Kann diese nachträglich von der nächsten Mietzahlung abgezogen werden?
Minderung geht grundsätzlich erst, wenn man den Vermieter nachweislich auf den Mangel aufmerksam gemacht hat und auch immer erst ab diesem Zeitpunkt, nicht rückwirkend. Ohne Anwalt sowieso eher nicht empfehlenswert, da Mieter subjektiv meist eine zu hohe Minderung vornehmen, durch die dann ein Mietrückstand entstehen kann der zur fristlosen Kündigung berechtigen könnte.
Sind andere Schritte möglich außer selber aus der Wohnung auszuziehen?
Theoretisch schon, wenn es sich um Vorfälle handelt, gegen die man zum Beispiel zivilrechtlich vorgehen könnte...
Alles sehr theoretisch gesprochen, natürlich.
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Eine Mietminderung setzt einen Mietmangel voraus.
Inwiefern ist dein Wohnen dadurch beeinträchtigt, dass der Vermieter eine andere Mieterin nicht aus deren Wohnung bekommt?
Mieterin hat aus folgenden Gründen eine Kündigung erhalten:
- nächtliche ruhestörung durch Laute Musik, lautes schreien, Unterhaltungen vom Balkon runter in den Innenhof (Mieterin wohnt im 4. Stock,
- Schlägerei vor dem Wohnhaus
All diese Sachen wurden auch dem Vermieter gemeldet.
Habe mit den Vermieter gesprochen und er will sich das Geld für Klage sparen um sie aus der Wohnung zu bekommen...
Ich hoffe für antworten ist dies noch hilfreich.
ZitatHabe mit den Vermieter gesprochen und er will sich das Geld für Klage sparen um sie aus der Wohnung zu bekommen... :
Lassen Sie sich das schriftlich geben, dann hätten Sie evtl. die erforderliche Grundlage für eine Mietminderung, was Ihren Konflikt aber nicht löst.
In dieser Konstellation würde ich mir schnellstmöglich eine andere Wohnung suchen.
anscheinend setzt der VM noch auf eine einvernehmliche Lösung: Vertragsaufhebung
Ein Räumungsprozess kann Monate dauern und muß nicht mal zum Erfolg führen.
Vielleicht ist de Kündigung unwirksam, wer weiß
Also meiner Meinung nach ist dem VM noch kein Versäumnis vorzuhalten.
Wie der VM das macht, ist ihm letztlich überlassen.
Wenn die Mieterin ihre Miete ansonsten zahlt, aber der Vermieter trotzdem befürchten müßte, auf den Räumungskosten sitzen zu bleiben, z.B. weil die Mieterin Hartz IV bezieht und nix zu pfänden ist, dann ist es wirtschaftlich erstmal total sinnig, was er macht.
Was hat er denn dazu noch gesagt. Wie möchte er die Mieterin nun zum Auszug bewegen?
Vielleicht geht sie ja auch bald ganz von selbst, sobald sie eine neue Wohnung gefunden hat.
Ich würde mir vom VM auch schriftlich darlegen lassen, wie er das Problem nun gedenkt zu lösen und bis wann.
Meine persönliche Meinung ist (mag nicht kongruent mit der Rechtssprechung sein), dass dem VM genügend Zeit eingeräumt werden muss, den Mangel zu beseitigen, und bei ner Kündigung dauert das eben Monate.....
Und vorher hast du für mich auch keinen Anspruch auf Mietminderung.
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 03.11.2018 10:44
Moin, weißt du auch, ob die Mieterin vom Vermieter vorher mind. 1 schriftliche Abmahnung erhalten hast, wenn du schon genau Bescheid weißt? Gab es gehäufte Beschwerden der anderen Mieter? Wollen die auch mindern?ZitatMieterin hat aus folgenden Gründen eine Kündigung erhalten: :
Mit einer Mietminderung einer Mietpartei wird der Vermieter nicht zur Räumungsklage bewegt werden können. uU obsiegt er nicht oder es gibt Aufschub... vielleicht ahnt er es sogar schon?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter schriftlich seinem Mieter erklärt, er möchte sich das Geld für eine R-Klage sparen.
Wenn du trotzdem monatlich x% mindern willst, wirst du wohl zuerst nachweisen müssen, dass die Ruhestörungen und die Schlägereien in der Menge wie bisher weiter gehen. Zunächst die Mietminderung androhen.
Ich weiß, es gibt Mieter, die führen solche Protokolle. Die Polizei kommt schon nicht mehr...Zitat- nächtliche ruhestörung durch Laute Musik, lautes schreien, Unterhaltungen vom Balkon runter in den Innenhof (Mieterin wohnt im 4. Stock, :
- Schlägerei vor dem Wohnhaus
Es gab weitere Beschwerden von anderen Mietern im Haus und auch aus den angrenzenden Wohnhäusern.
Vermieter hat alle Mieter schriftlich informiert, dass die Mieterin eine fristlose Kündigung erhalten zum 31.08.2018. Mieterin würde auch schon vorher abgemahnt, da sich Mieter beschwert haben.
Du gehst davon aus, dass der VM nichts macht, nur weil er die Räumunsklage aus Wirtschaftlichkeit ablehnt.
Das mußt du evaluieren.
ZitatDas mußt du evaluieren. :
Hat er doch schon, was soll so ein Kommentar bringen?
Dann wäre zu überlegen, ob alle gestörten Mieter sich zu einer (korrekten) Mietminderung entschliessen können. Wenn das den Vermieter nicht *voran bringt*, weiß ich auch nichts mehr. Es gibt eben einfach solche Mitbürger.ZitatEs gab weitere Beschwerden von anderen Mietern :
Manchmal tut eine Mietminderung einem Vermieter weh, manchmal nicht. Kommt halt drauf an. Wer 2000 WE hat, verdrückt evtl. mal 10 Minderungen...
Das mit dem Ausziehen aller gestörten Mieter ist dann keine Option.
Optional könnte man auch "zusammenlegen" und dem VM den teuren Prozess finanzieren ... evtl. bekommt mans ja wieder vom Mieter der raus soll, wenn man obsiegt ... wenn man obsiegt
Bis auf die nächtliche Ruhestörung sehe ich für den Vermieter keinen Ansatzpunkt. Und wenn sich die Ruhestörung nach dem Warnschuss auch nicht wiederholt, wird es schwer, einen Räumungstitel zu erwirken.
In der Beschreibung des TS fehlt mir etwas zur Häufigkeit der Ruhestörung und wann es zuletzt vorgekommen ist.
Berry
ZitatBis auf die nächtliche Ruhestörung sehe ich für den Vermieter keinen Ansatzpunkt. Und wenn sich die Ruhestörung nach dem Warnschuss auch nicht wiederholt, wird es schwer, einen Räumungstitel zu erwirken. :
Na da wäre aber auch noch
Zitat- Schlägerei vor dem Wohnhaus :
Alles in allem würde ich kündigen (nach Abmahung) wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens. Natürlich ordentlich vorbereitet mit Lärmprotokollen und Zeugenaussagen, meist wird noch der eine oder andere Polizeibericht beigefügt, dann klappts auch

Und wie gut war die Zuarbeit der gestörten Mieter (Lärmprotokolle), um dem Vermieter überhaupt Erfolgschancen für seine Räumungsklage zu verschaffen?ZitatMieterin hat aus folgenden Gründen eine Kündigung erhalten: :
- nächtliche ruhestörung durch Laute Musik, lautes schreien, Unterhaltungen vom Balkon runter in den Innenhof (Mieterin wohnt im 4. Stock,
- Schlägerei vor dem Wohnhaus
All diese Sachen wurden auch dem Vermieter gemeldet.
Aber selbstverständlich.ZitatSind andere Schritte möglich außer selber aus der Wohnung auszuziehen? :
Der gestörte Mieter kann auch direkt gegen den Störer vorgehen, anstatt den Vermieter vorzuschicken > Unterlassungsklage
https://www.anwaltsregister.de/ruhestoerung
Tut mir leid, aber ich verstehe nicht, warum man sich mit Mietminderung einen zweiten Feind schaffen will, wo doch ein erfolgreiches Vorgehen gehen den Störer nur klappen kann, wenn der/die gestörten Mieter mit dem Vermieter zusammenarbeiten.
... die Schlägerei vor dem Wohnhaus... die wäre was? 1x passiert? oder wöchentlich? Die wäre auch Munition für eine Räumungsklage?ZitatNa da wäre aber auch noch :
Der Vermieter weiß wahrscheinlich mehr als er der TS verraten hat und verzichtet deshalb auf weitere Schritte.
Zitat... die Schlägerei vor dem Wohnhaus... die wäre was? :
Sofern die Mieterin sich nicht mit einem anderen Mieter geschlagen hätte oder es Notwehr gewesen wäre; da wäre die Schlägerei vor dem Wohnhaus wohl kein Kündigungdgrund.
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