Mieter fristlose Kündigung Hinterlassenschaften

3. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
montii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter fristlose Kündigung Hinterlassenschaften

Moin Moin!
Zur Klärung des Sachverhalts: Ein guter Freund von mir ist derzeit an einer als Werkstatt benutzen Immobilie interessiert. Die Immobilie ist derzeit an eine Person vermietet, die:
1. Die Miete nicht zahlt (Ein Großteil der Miete ist die Auffahrt zum Gelände, da diese an einer Bundesstraße liegt. Der Vermieter ist Rentner und trägt seid einigen Monaten hierfür die Kosten)
2. Das Mieteigentum komplett verwahrlost (Die Immobilie sieht aus wie Autofriedhof in einem Lost Place. Bauliche Strukturen wurden bereits dadurch geschädigt)
Der Vermieter ist aufgrund seines Alters am Ende seiners Kraft.
Auf Mahnungen seitens des Vermieters ist der Mieter nicht eingegangen.
Um dem Vermieter zu helfen und gleichzeitig das Interesse meines Kollegen zu erfüllen wäre das Logischste eine fristlose Kündigung des Mieters.
Kommen wir nun zur eigentlichen Frage:
Durch den Mieter sind wie bereits erwähnt Schaden an dem Mieteigentum entstanden, die der Vermieter gerne behoben hätte. Mein Kollege möchte dieser Bitte nachkommen. Jedoch ist nichts um sonst...
Um meinen Beitrag zu diesem Problem zu leisten, schreibe ich gerade einen Entwurf für eine fristlose Kündigung die mein Kollege dem Vermieter zukommen lassen möchte.
Um die Kosten für die ausstehende Miete und die Reparatur der Immobilie zu bezahlen und gleichzeitig den Mieter das Ausziehen zu erleichtern, möchte ich eine Zeile in das Schreiben einfügen in dem dem Mieter gestattet wird die Autowracks, Ersatzteile, Schrott etc. in der Immobilie zurückzulassen. Die einzigen Bedingungen wäre die Bereitstellung der Adressen von Leuten die ihr Auto beim Mieter zur Reparatur abgestellt haben und das keine größeren Mengen Schadstoffe (Gifte, Sondermüll)/Betriebsstoffe (Öl in Massen/Bremsflüssigkeit ) zurückgelassen werden. Doch wie schreibe ich das gesetzlich formal und legitim. Die Werte die an und in der Immobile stehen würden Mietschulden und Reparaturkosten restlos tilgen. Über bleibt dabei jedoch nichts.

Ich bitte inständig um eure Hilfe
Montii

PS: Die Immobilie ist kein Wohnraum und darf auch nicht als einer vermietet werden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4076 Beiträge, 471x hilfreich)

Zitat (von montii):
Um meinen Beitrag zu diesem Problem zu leisten, schreibe ich gerade einen Entwurf für eine fristlose Kündigung die mein Kollege dem Vermieter zukommen lassen möchte.


Da solltest du mal geschmeidig die Finger von lassen und hier wird dir keiner die Arbeit eines Rechtsanwalts abnehmen. Kohle in die Hand nehmen, Fachmann (Anwalt) aufsuchen und dort alles richtig einfädeln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
montii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da solltest du mal geschmeidig die Finger von lassen und hier wird dir keiner die Arbeit eines Rechtsanwalts abnehmen.


Zum Verständnis: Ich bitte hier nicht um eine fertiges Kündigungsschreiben. Ich bitte hier lediglich um Anregungen über eine formale Verfassung. Ein Anwalt würde in dieser Geschichte nach meiner Auffassung aus Erzählungen zu viel Hitze in den Konflikt bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116058 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von montii):
schreibe ich gerade einen Entwurf für eine fristlose Kündigung die mein Kollege dem Vermieter zukommen lassen möchte.

Zitat (von montii):
Doch wie schreibe ich das gesetzlich formal und legitim.

Das ist Rechtsberatung im Einzelfall, die ist in DE per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.

Angesichts der vielen unbekannten Faktoren wird man das aktuell auch nicht mal ansatzweise seriös machen können.



Zitat (von montii):
Ein Anwalt würde in dieser Geschichte nach meiner Auffassung aus Erzählungen zu viel Hitze in den Konflikt bringen.

Wie sollte das passieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4076 Beiträge, 471x hilfreich)

Zitat (von montii):
Ein Anwalt würde in dieser Geschichte nach meiner Auffassung aus Erzählungen zu viel Hitze in den Konflikt bringen.


Warum sollte er das bei einer berechtigten fristlosen Kündigung?

0x Hilfreiche Antwort

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