Hallo an alle
ich bin im Besitz einer Wohung in der seit mehr als 15 Jahren ein älteres Ehepaar wohnt. Der Mietvertrag wurde vom Vorbesitzer einfach übernommen.
Da meine Tochter und ihr Freund schon sehr lange auf Wohnungssuche sind, aber dabei keinen Erfolg haben (ihr Freund ist Student und das wird bei Vermietern nicht gerne gesehen) kam ich nun auf die Idee, meine Wohnung an die beiden zu vermieten.
Ich habe mich daraufhin mit den Mietern in Kontakt gesetzt für ein persönliches Gespräch wo ich meine Tochter und Ihreren Freund mit nahm. Bei dem Treffen wollten wir die Mieter auf unser Vorhaben drauf ansprechen. Der Mieter reagierte sehr entsetzt, obwohl er und seine Frau bei Kauf der Wohung zu uns meinten, sie wollen eh bald ausziehen.
Er sagte naja, wir werden hier nicht ausziehen und meinte wir m üssen uns eine andere Wohung suchen.
Nach dem Gespräch vergingen rund zwei Monate und ich formulierte eine rechtsmäßige Eigenbedarsfkündigung. Schon nach 5 Tagen war die Antwort da. Sie bitten um Verlängerung der Zeit und seine Frau hatte 2018 eine Krebserkrankung.
Daruf reagierten wir nicht, weil wir ja angeboten hatten bei dem Treffen das ganze ordentl.ich zu klären.
Einen monat später kam jetzt das schreiben vom Anwalt. Der Widerspruch. Sie finden keinen neuen Wohnraum, nicht für den gleichen Preis, die Frau hat/hatte eine Krebserkrankung, hohes Alter und das sie dort sozial verankert sind. (Sie wissen, dass sie keine Wohung mehr für so einen guten Preis bekommen )
Wie sollen wir uns jetzt verhalten ? Das Ehepaar schreibt hohes Alter und Krebserkrankung aber sie haben noch einen eigenen Garten wo sie immer hinfahren, wo ich mir dann halt nicht vorstellen kann, dass dann ein Umzug nicht mehr drinen ist.
Unser Eigenbedarf war begründet und meine Tochter möchte ja mit Ihrem Freund dort einziehen, in dem Widerspruch wurde alles in Frage gestelt.
Liegt wirklich eine soziale Härte vor ?
Danke schonmal für die Antwort
Mieter gehen in den Widersrpuch. Härtefall ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Zitatich bin im Besitz einer Wohung in der seit mehr als 15 Jahren ein älteres Ehepaar wohnt. Der Mietvertrag wurde vom Vorbesitzer einfach übernommen. :
Nein, Sie sind nicht im Besitz der Wohnung. Im Besitz der Wohnung sind die Mieter. Sie sind Eigentümer der Wohnung. (Besitz und Eigentum muss man sorgfältig auseinander halten, gerade bei Immobilien - sonst reden ganz schnell alle aneinander vorbei...)
Zitat:Da meine Tochter und ihr Freund schon sehr lange auf Wohnungssuche sind, aber dabei keinen Erfolg haben (ihr Freund ist Student und das wird bei Vermietern nicht gerne gesehen) kam ich nun auf die Idee, meine Wohnung an die beiden zu vermieten.
Die Wohnung der Tochter zur Verfügung stellen zu wollen kann eine Eigenbedarfskündigung begründen.
Zitat:h habe mich daraufhin mit den Mietern in Kontakt gesetzt für ein persönliches Gespräch wo ich meine Tochter und Ihreren Freund mit nahm. Bei dem Treffen wollten wir die Mieter auf unser Vorhaben drauf ansprechen. Der Mieter reagierte sehr entsetzt, obwohl er und seine Frau bei Kauf der Wohung zu uns meinten, sie wollen eh bald ausziehen.
Er sagte naja, wir werden hier nicht ausziehen und meinte wir m üssen uns eine andere Wohung suchen.
Das wird man dann ggf. gerichtlich klären müssen. Auf jeden Fall dauert sowas.
Zitat:Nach dem Gespräch vergingen rund zwei Monate und ich formulierte eine rechtsmäßige Eigenbedarsfkündigung. Schon nach 5 Tagen war die Antwort da. Sie bitten um Verlängerung der Zeit und seine Frau hatte 2018 eine Krebserkrankung.
Daruf reagierten wir nicht, weil wir ja angeboten hatten bei dem Treffen das ganze ordentl.ich zu klären.
Einen monat später kam jetzt das schreiben vom Anwalt. Der Widerspruch. Sie finden keinen neuen Wohnraum, nicht für den gleichen Preis, die Frau hat/hatte eine Krebserkrankung, hohes Alter und das sie dort sozial verankert sind. (Sie wissen, dass sie keine Wohung mehr für so einen guten Preis bekommen )
Ja. Das kann passieren.
Zitat:Wie sollen wir uns jetzt verhalten ?
Sich mit einem Rechtsanwalt beraten. Am besten mit einem, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Allein als Laie gegen einen von einem Anwalt vertretenen Mieter vorgehen zu wollen ist Kamikaze in Tateinheit mit Harakiri.
Zitat:Das Ehepaar schreibt hohes Alter und Krebserkrankung aber sie haben noch einen eigenen Garten wo sie immer hinfahren, wo ich mir dann halt nicht vorstellen kann, dass dann ein Umzug nicht mehr drinen ist.
Unser Eigenbedarf war begründet und meine Tochter möchte ja mit Ihrem Freund dort einziehen, in dem Widerspruch wurde alles in Frage gestelt.
Liegt wirklich eine soziale Härte vor ?
Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion und das Orakel überwintert auf den Kanaren...
Im Ernst: das kann in einem Internetforum niemand beantworten, diese Frage kann allein ein Gericht verbindlich beantworten.
Es ist nach der Beschreibung jedenfalls nicht ausgeschlossen, daß ein Härtefall vorliegt. Und die deutsche Rechtsprechung ist generell sehr mieterfreundlich.
(Wer regelmäßig in deutsche Internet-Rechtsforen schaut, wird sehr schnell erkennen, daß man zwei Dinge auf keinen Fall machen sollte, niemals:
1. Eine Wohnung vermieten.
2. Eine Wohnung mieten.)
Zitatich formulierte eine rechtsmäßige Eigenbedarsfkündigung :
Bist Du da sicher?
Nicht, dass die dann bei Gericht da plötzlich den Joker ziehen, dass das Schreiben eben nicht gerichtsfest ist??
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Bist Du da sicher?
Nicht, dass die dann bei Gericht da plötzlich den Joker ziehen, dass das Schreiben eben nicht gerichtsfest ist??
In dem Widerspruch, wurde nicht der gültigkeit meiner EB-Küdnigung widersprochen sondern eher das eine soziale härte vorliegt. Eine Frist wurde auch nicht gesetzt vom Anwalt. Heißt, wir müssen darauf nicht antworten ?
ZitatWie sollen wir uns jetzt verhalten ? :
Anwalt, das schafft ihr nicht alleine.
ZitatEinen monat später kam jetzt das schreiben vom Anwalt. Der Widerspruch. Sie finden keinen neuen Wohnraum, nicht für den gleichen Preis, :
Anwaltliche Beratung wird dringend erforderlich sein...
Was auffällig ist, ist die Begründung für den nicht verfügbaren Ersatzwohnraum. Dass Wohnraum nicht für den gleichen Preis verfügbar ist, ist kein Härtegrund. Die gesetzlichen Kriterien für einen Härtegrund sind nach § 574 Abs. 2 BGB "angemessener Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen". Angemessen kann im Einzelfall durchaus auch deutlich kleiner sein. Zumutbar wird hinsichtlich der Miethöhe die ortsübliche Vergleichsmiete einer angemessenen Wohnung sein.
Auch ich empfehle einen Anwalt. Neben dem bereits geschriebenen fällt mir der zeitliche Ablauf auf. Ein Härtefallwiderspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende des Mietvertrages beim Vermieter sein (§ 574b BGB). Bei 15 Jahren Mietzeit beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Dennoch wurde bereits 5 Tage nach der Kündigung kam der erste Widerspruch, 1 Monat später der vom Anwalt. Das ist extrem früh.
Für den Vermieter ist das gut. So weiß er bereits jetzt, dass er einen Anwalt braucht und kann frühzeitig aktiv werden. Schwieriger wäre es gewesen, wenn die Mieter erst einmal ein halbes Jahr gewartet hätten. Zudem frage ich mich, wie ein Mieter bereits 5 Tage nach Eingang der Kündigung wissen kann, dass er in den kommenden 9 Monaten der Kündigungsfrist keine angemessene Wohnung finden wird.
Aber nun gut, man kann hier geschmeidig darüber diskutieren. Letztlich wird den Fragesteller nur die Beratung durch einen Anwalt weiterbringen. Nur eine Warnung zum Schluß: Der wird keinen Erfolg garantieren können. Es kann sein, dass der Widerspruch der Mieter sogar auf Dauer erfolgreich ist. Kann, nicht muss.
Das Thema Mieterhöhung kann man mit dem Anwalt auch diskutieren. Das ist unabhängig von einer Kündigung.ZitatSie wissen, dass sie keine Wohung mehr für so einen guten Preis bekommen ) :
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