Mieter geht ins Gefängnis

10. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Mieter geht ins Gefängnis

Hallo zusammen.
In unsrem Mehrfamilienhaus vermiete ich einen Kiosk. Zum 1.07. gab es einen Mieterwechsel. Der Vertrag mit dem neuen Pächter läuft vom 1.07.2013 bis zunächst 30.06.2014....
Die Miete Juli bekam ich auch. Gelegentlich war der neue Pächter anwesend, hat teilweise Einrichtung gebracht, hat sogar 2 Aushilfen eingestellt, aber noch nicht eröffnet.Die wurde ständig weiter nach hinten geschoben. Nun kam die August-Miete nicht. Nach zig Nachfragen bei ihm seine lapidare Antwort : Ich muss am 12.08. in den Knast wegen Steuerschulden, vergessen Sie´s !
Die Miete wird nicht kommen, auch die nächste nicht. Was hab ich nun für Möglichkeiten, wenn er nun in Haft kommt?
Lieben Dank


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10 Antworten
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Fällt mir zwar schwer zu glauben, dass jemand, der vermietet so was fragt, aber:
1) außerordentliche fristlose Kündigung
2) Zahlungsklage oder gerichtliches Mahnverfahren über Zahlungsrückstände
3) neuen Mieter suchen (Stichwort: Schadensminderungspflicht)

die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich im BGB
und Erklärungen dazu im Netz


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#2
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, fristlose Kündigung ist klar. Aber ein Mahnbescheid wird ihm nicht zugestellt werden können, richtig ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Die aktuelle Anschrift des Mieters ist ja bekannt?

Aber auch eine JVA hat eigentlich alles was man für eine Zustellung benötigt; Anschrift und Briefkasten/Poststelle.

Das Problem dürfte nur sein, die JVA herauszubekommen in der er einsitzt. Falls das nicht nur eine Ausrede ist mit der Haft ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Genau das ist mein Problem. Natürlich habe ich seine private Anschrift, aber was nützt es, wenn dort der Briefkasten mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid überquillt, und er irgendwo einsitzt. Wenn schon so enorme Schulden bestehen....wird dann nicht mein Anspruch lt. Mahnbescheid da gleich mit drangehangen ?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wenn schon so enorme Schulden bestehen....wird dann nicht mein Anspruch lt. Mahnbescheid da gleich mit drangehangen ?
Das ist durchaus möglich - da hier keiner die finanzielle Lage des Mieters kennt, kann aber nun auch keiner vorhersagen, ob Sie das Geld irgendwann kriegen. Übrigens kommt man nicht wegen Steuerschulden in den Knast (die Schuldtürme des Mittelalters sind abgeschafft), u. U. aber wegen Steuerhinterziehung - das muß dann allerdings eine imposante Summe sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... aber was nützt es, wenn dort der Briefkasten mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid überquillt, ... <hr size=1 noshade>



Das klingt ganz so, als ob dem "Mieter" klar war, daß er die Miete nicht wird aufbringen können. Das klingt schwer nach Eingehungsbetrug.

Ob eine entsprechende Anzeige am Ende hilft ist offen, wenn aber Betrug vorliegt, würde deine Miet-Forderung bei einer Privatinsovenz nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, siehe § 302 Nr. 1 InsO .

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""

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wegen Steuerschuld ins Gefängnis: wenn das noch so zutrifft, dann müsste der hinterzogene Steuerbetrag gar nicht so hoch sein > ab 1000 Euro
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/selbstanzeige-und-steuerhinterziehung-welche-strafen-hinterziehern-drohen-2.php

Wenn Du seine Wohnsitzadresse kennst und er dort auch während seiner Einsitzzeit ordnungsgemäß ein Namensschild am Briefkasten hast, dann hast Du gute Chancen, dass 1) der Mahnbescheid zugestellt wird und 2) noch dazu kein Widerspruch erhoben wird und dann 3) der Vollstreckungsbescheid anstandslos erteilt wird.
Ebenso die fristlose Kündigung.

Wegen des möglichen Eingehungsbetruges:
- Hattest Du ihn bei/vor Mietvertragsunterzeichnung eine Selbstauskunft ausfüllen lassen? Hatte er darin wahrheitswidrige Angaben zu Finanzverhältnissen?
siehe Muster
http://www.hhv-verwaltung.de/pdf/Mieterselbstauskunft.pdf
- Falls ja, wäre erhöht das die Chancen einen Einmietbetrug zu beweisen

Das gerichtliche Mahnverfahren bis zum Vollstreckungsbescheid ist ja noch relativ kostengünstig und so ein Vollstreckungstitel ist 30 Jahre gültig.
Vor weiteren Ausgaben/Vollstreckungsversuchen empfiehlt es sich aber, weitere Erkundigungen einzuholen
- Schuldnerverzeichnis am Wohnsitzgericht (dort werden nur die dortigen Verfahren erfasst)
- für Verfahren ab 01.01.2013 sogar bundesweit über:
www.vollstreckungsportal.de
- hier kannst Du unter Umständen in Erfahrung bringen, ob bereits ein Insolvenzverfahren gegen den Schuldner läuft.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wegen Steuerschuld ins Gefängnis: wenn das noch so zutrifft, dann müsste der hinterzogene Steuerbetrag gar nicht so hoch sein > ab 1000 Euro Und das soll jetzt wo in dem Link stehen? Ich lese da bloß das: Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 2. Dezember 2008 (Aktenzeichen 1 StR 416/08 ) droht bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100.000 Euro im Regelfall Gefängnis. Das ist ja dann wohl ein kleiner Unterschied...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 13.08.2013 00:28

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#9
 Von 
Petra H
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Meine Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft haben das Gleiche ergeben : Sofern während seiner Haft ein Briefkasten mit seinem namen an der bekannten Adresse vorhanden ist, gilt ein dorthin adressierter Mahnbescheid als zugestellt.
Das ist ja immerhin schon etwas.
Eine Selbstauskunft hatte ich leider nicht verlangt.
Die Kündigung ist raus.
Ich glaube allerdings nicht, dass ich von dem Geld jemals etwas sehe. Oder : wie läuft eine Vollstreckung dann ab ?

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

@muemmel
nur ein kleines bischen weiter unten steht die Tabelle mit den Tagessätzen - je nach Bundesland ab 1000 Euro Steuerhinterziehungsbetrag, ab 5 Tagessätze

Im Regelfall Gefängnis ist natürlich etwas anderes als "Strafzahlung oder entsprechende Tagessätze absitzen" ;-)
Aber wenn ein Steuersünder seine Strafe nicht gezahlt hat, besteht durchaus die Möglichkeit, dass er sie absitzen muss. Es gibt halt nur im Regelfall nicht gleich Gefängnis.

@ Petra H
Wenn Du Dich bei der Vollstreckung nur auf den Gerichtsvollzieher verlässt, hast Du kaum Erfolgschancen.
A und O bei der Vollstreckung ist, den passenden Zeitpunkt zu treffen (durch eigene Informationseinholung).
Es kann allerdings wirklich sinnvoll sein, sich den Zeitaufwand und die Nerven zu sparen und einen Schlussstrich unter die Sache zu ziehen.


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