Hallo,
ein Mieter von mir erklärte, sofort ausziehen zu wollen. An die Kündigungsfrist von 3 Monaten - das wäre nun Ende Dezember - will er sich nicht halten.
Er bezieht Hartz IV und die Miete kommt aktuell noch direkt vom Amt.
Er befindet sich in einem Insolvenzverfahren und muss noch ein paar Jahre "sauber" bleiben.
Was kann ich tun? Stehe ich dumm da, da er als Hartz IV-Empfänger eh nichts hat? Oder kann ich ihm Probleme wegen seines Insolvenzverfahrens machen?
Soll die Arbeitsagentur informiert werden?
Gruß,
Morcheeba
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Mieter hält sich nicht an Kündigungsfrist- Hartz4
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ein Mieter von mir erklärte, sofort ausziehen zu wollen. An die Kündigungsfrist von 3 Monaten - das wäre nun Ende Dezember - will er sich nicht halten.
Ausziehen kann er ja gerne sofort, wenn er will. Miete zahlen muß er aber noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
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Soll die Arbeitsagentur informiert werden?
Sofern die nächste Miete nicht spätestens am 3. Bankbuchungstag auf deinem Konto ist, ja. Ob und wie das JC reagiert ist allerdings fraglich.
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Oder kann ich ihm Probleme wegen seines Insolvenzverfahrens machen?
Kannst Du sicher. Wie genau weiß ich aber nicht.
Ansonsten bleibt Dir nur der rechtliche Weg. Mahnung, Mahnbescheid, Klage usw. usw.
Koste alles erst mal Dein Geld. Minimum um die 200 € für Mahnbescheid und Erlaß des Vollstreckungsbescheides.
Aber ehrlich, angesichts dessen das bei dem Mieter nichts zu holen ist würde ich ihn ziehen lassen.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
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Hallo,
bin rechtschutzversichert ohne Selbstbeteiligung. Die Kosten sind daher nicht das Problem.
Wer im Rahmen eines laufenden Insolvenzverfahrens weitere Schulden macht, hat ein Problem. Ich werde mich das mit meiner Anwältin besprechen.
Als ich ihn an die Kündigungsfrist erinnerte, bezeichnete er mich als "großen Eimer Sch.eiße" und meinte, ich können ihn "am A.rsch lecken". Nicht so doll, wenn man da als Frau allein steht und von einem mehrfach Vorbestraften, der 3,5 Jahre im Gefängnis saß (was ich alles damals nicht wusste) so angefahren wird.
Vielleicht verständlich, dass ich da nicht noch Lust habe, finanziell den Nachteil zu haben.
Den potentiellen neuen VM habe ich über die Sachlage informiert.
Gruß,
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 05.09.2014 16:32
-- Editiert Morcheeba am 05.09.2014 16:33
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Den potentiellen neuen VM habe ich über die Sachlage informiert.
Gute Idee an sich. Aber was ist wenn der den Vertrag, wegen falscher Angaben z. B., anfechtet?
Dann haste den Mieter an der Backe.
Glaub mir ich kann nachvollziehen wie Du denkst/dich fühlst, mir geht es gerade auch so.
Aber es bringt nichts solchen Leuten noch Geld hinterher zu schmeißen. Man kann da wirklich nur froh sein sie los zu sein und wieder neu vermieten zu können.
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Hallo,
der neue Vertrag ist noch gar nicht gemacht. Der neue VM entscheidet darüber heute Abend. Es ist ein älterer Herr, bei dem sich die Tochter um die Mietangelegenheiten kümmert. Es geht um eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus, das der VM und weitere Angehörige der Familie auch selbst bewohnen.
Ich überlege mittlerweile fristlos, hilfsweise verhaltensbedingt und sicherheitshalber auch nach § 573a BGB
zu kündigen. Der Mieter wohnt in der Einliegerwohnung bei mir im Haus und nutzt den selben Hauseingang. Ich habe kein Interesse daran, dass da jemand wohnt, der mich so dermaßen beleidigt und beschimpft.
Bis wann müsste er bei einer fristlosen Kündigung denn draußen sein?
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Binnen 14 Tagen. Bloß könnte er das ja auch ignorieren. Dann müssen Sie auf Räumung klagen. Das ist einerseits erfolgsmäßig recht unsicher und andererseits - es kostet jede Menge Geld...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich tun? Stehe ich dumm da, da er als Hartz IV-Empfänger eh nichts hat? <hr size=1 noshade>
Das könnte man so tatsächlich sagen.
quote:<hr size=1 noshade> Oder kann ich ihm Probleme wegen seines Insolvenzverfahrens machen? <hr size=1 noshade>
Nö, da darf man wieder schön neue Schulden machen.
Macht er aber derzeit ja nicht, also kannst Du das sowieso knicken.
Und ob er mit Dir Streit hat, das interessiert den Insolvenzverwalter nicht die Bohne.
quote:<hr size=1 noshade>Ich überlege mittlerweile fristlos, hilfsweise verhaltensbedingt und sicherheitshalber auch nach § 573a BGB zu kündigen. <hr size=1 noshade>
Außer § 573a BGB sehe ich keinen Kündigungsgrund.
Die Ankündigung sich nicht mehr an einen Vertrag halten zu wollen, rechtfertigt keine fristlos oder verhaltensbedingte Kündigung.
Und sinnlos ist es ja auch, da er ja sowieso raus will ... dann wäre es doch am einfachsten (und am billigsten?) sein Angebot zum Aufhebungsvertrag zu akzeptieren???
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
@Morcheeba
So sehr ich deinen Ärger über die Beleidigung und darüber verstehen kann, dass er sich nicht an die Kündigungfrist halten möchte...........so sehr verwundert mich dein Verhalten.
Du willst den Mieter loswerden, vereitelst aber gleichzeitig u.U. seinen schnellen Auszug, indem du den "potentiellen" Nachvermieter vorwarnst?
Direkt darauf angesprochen, würde ich ihm vermutlich nicht direkt ins Gesicht lügen, aber freiwillig auf die Nase binden eben auch nicht.
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Du weißt schon das eine Kündigung nach § 573a mindestens 6 Monate Kündigungsfrist heißt?
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Bis wann müsste er bei einer fristlosen Kündigung denn draußen sein?
Wenn die fristlose Kündigung unwirksam ist, gar nicht.
Kannste oder willste nich vastehn?[color=red][/color]
Laß den Vogel ziehen!
Das spart [color=red]Deine Nerven [/color] und [color=red]Dein Geld [/color].
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-- Editiert Anitari am 05.09.2014 18:51
Selbstverständlich warne ich einen potentiellen Nachvermieter auch dann vor, wenn ich den Mieter selbst los werden will. Einfach, weil ich mir selbst die Warnung auch gewünscht hätte.
Habe mir nun überlegt, es ihm nicht so einfach zu machen, indem ich selbst kündige. Ich lasse ihn lieber in seine Insolvenzverfahrens-Falle tappen, sobald keine Kohle mehr kommt.
Selbst wenn er heute kündigen würde, müsste er einschließlich Dezember zahlen. Wenn er nicht kündigt, aber wegzieht, läuft das Mietverhältnis weiter.
Was mache ich denn dann? Wohnung leer stehen lassen und nicht erneut vermieten, da es dann Hausfriendensbruch wäre? Wäre ja okay, wenn der Schuldner Geld hätte, aber bei einem, der pleite ist, doof.
Was macht man denn, wenn Mieter verschwinden und nicht mehr zahlen, aber auch nicht kündigen?
Außerdem wollte er keinen Aufhebungsvertrag, sondern teilte nur mit, dass er ohne zu kündigen ausziehen wird. Direkt darauf erfolgten die Beleidigungen und ich ging weg.
Kosten wird mich ein Verfahren nichts, da ich rechtschutzversichert bin ohne Selbstbeteiligung. Habe da Lehrgeld bezahlt, denn früher hatte ich keine, da ich dachte, wenn ich mich korrekt verhalte, tun es auch die anderen.
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quote:<hr size=1 noshade>Ich lasse ihn lieber in seine Insolvenzverfahrens-Falle tappen, sobald keine Kohle mehr kommt. <hr size=1 noshade>
Die da wäre?
quote:<hr size=1 noshade>Kosten wird mich ein Verfahren nichts, da ich rechtschutzversichert bin ohne Selbstbeteiligung. <hr size=1 noshade>
Doch, möglicherweise den Versicherungsschutz für künftige Fälle, weil die Versicherung kündigt.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Das glaube ich nicht, da ich alle meine Objekte da versichert habe und bisher noch keinen Versicherungsfall hatte. Wenn ich wegen eines einzigen Falles rausfliegen würde, würde ich sofort alles kündigen.
Wegen des Insolvenzverfahrens werde ich mich erkundigen. Der Mieter sagte mir jedenfalls selbst mal, dass er 6 Jahre oder so eine weiße Weste behalten muss, damit er seine ganzen Restschulden erlassen bekommt.
Das habe ich gefunden:
Ein Erwachsener muss sechs Jahre ab Insolvenzeröffnung den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben, derzeit ist das ein Teil des über 1.030 Euro hinausgehenden Einkommens (ohne Unterhaltspflichten). (...) Betroffene ohne Job müssen sich um Arbeit bemühen, jede zumutbare Beschäftigung annehmen und die Ansprüche der Gläubiger nicht vorsätzlich ins Leere laufen lassen.
Ein Arbeitgeber muss pfändbares Einkommen an den Treuhänder weiterreichen. Jeder Wohnungs- und Jobwechsel muss gemeldet werden.
Mir liegt ein Schreiben des Insolvenzverwalters vor, in dem er sich mir gegenüber als Treuhänder mitteilt. An den kann ich mich wenden, sobald keine Miete mehr kommt.
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Habe nun den Insolvenzverwaltung schon mal per Fax darüber informiert, dass erklärt wurde, ab Oktober die Miete zu schulden.
Im Oktober geht dann direkt das nächste Schreiben an den Verwalter raus.
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quote:<hr size=1 noshade>Das glaube ich nicht, da ich alle meine Objekte da versichert habe und bisher noch keinen Versicherungsfall hatte. <hr size=1 noshade>
Ok, das ist natürlich eine ganz andere Hausnummer.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Selbstverständlich warne ich einen potentiellen Nachvermieter auch dann vor, wenn ich den Mieter selbst los werden will. Einfach, weil ich mir selbst die Warnung auch gewünscht hätte.
Natürlich würde es mich auch freuen, wenn mich jemand warnen würde. Aber genauso würd ich denken: "Wie blöd kann man sein?"
Mein Seelenfrieden und mein Kontostand sind mir wichtiger, als der einer völlig wildfremden Person.
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Ich lasse ihn lieber in seine Insolvenzverfahrens-Falle tappen, sobald keine Kohle mehr kommt.
Neuschulden kicken deinen Mieter nicht automatisch aus dem Insolvenzverfahren. Meines Wissens nach obliegt das der Entscheidung der am Verfahren Beteiligten und dazu gehörst du nicht.
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Gut, Kathi, da bin ich halt anders. Ich halte mich auch nicht für blöd.
Auf dem Land ist es so, dass man potentiellen Mietern nicht mit Schufa, Vermieterauskunft und Selbstauskunft kommen kann. Das akzeptiert keiner. Es ist ein reiner Mietermarkt, da es viel Leerstand und damit ein erhebliches Überangebot gibt. Die Wohnung, die mein Mieter nun anmieten möchte, kostet z.B. nur 3 Euro/qm kalt. Sie liegt noch deutlich abgelegener als die von mir vermietete.
In meiner Stadt, in der ich unter der Woche lebe und arbeite, würde exakt diese Wohnung nicht unter 10 Euro, eher sogar mehr vermmietet - und es gäbe 200 Interessenten.
Viel mehr als in der Stadt ist man auf dem Land auf die gegenseitige Hilfe angewiesen, um zu vermeiden, dass sich Leute unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einschleichen.
Natürlich sagt ein Mieter nicht, dass er wegen Einbruchdiebstahl und anderer Delikte mehrere Jahre im Gefängnis war. Aber möchte man so jemandem in dem Haus wohnen haben, indem man auch selbst lebt? Wo man vielleicht nicht jede Tür mit Sicherheitsschlössern versehen möchte, sondern auch mal die Wohnungstür unverschlossen haben möchte?
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Deine Argumentation ist doch völlig wirr. Einerseits möchtest Du Deinen Mieter so schnell wie möglich raus haben, andererseits akzeptierst Du nicht, dass er vorzeitig auszieht. Ja, watt denn nu?
wirdwerden
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Natürlich kann er jederzeit gehen, lieber heute als morgen. Aber er hat ordentlich zu kündigen und bis zum Ende der Mietdauer zu zahlen. Oder zumindest, bis ein Nachmieter gefunden ist.
Wenn er nicht kündigt und auch keinen Aufhebungsvertrag anstrebt, bin ich noch dazu die Dumme, wenn ich die Wohnung räumen lasse, nachdem er verschwunden ist. Dann läuft das Mietverhältnis doch weiter.
Ich werde nächste Woche Bescheid bekommen, ob er die andere Wohnung erhält. Der ältere Herr, dem das Haus gehört, ist dagegen, überlässt die Entscheidung aber seiner Tochter, die die Verwaltung übernommen hat.
Falls er noch länger in meiner Wohnung bleiben sollte, werde ich jedenfalls nicht mehr mit dem ihm sprechen. Die Beleidigungen waren so derbe, dass es da kein Zurück mehr gibt.
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Ich wurde heute von den potentiellen VM angerufen. Mein Mieter hat selbst abgesagt, nachdem der neue VM mitteilte, vor einer Entscheidung mit dem zuständigen Bearbeiter des Mieters bei der ARGE sprechen zu wollen. Das lehnte der Mieter ab.
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Neuschulden kicken deinen Mieter nicht automatisch aus dem Insolvenzverfahren.
Abgesehen davon sind es rechtlich gesehen keine "Neuschulden". Die Miete schuldet er jetzt schon, egal ob er sie zahlt oder nicht. Ein "Verbot neuer Schulden" ist korrekter formuliert ein Verbot neuer *Verbindlichkeiten* - wenn er also parallel eine zweite Wohnung anmieten würde zum Beispiel.
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Was macht man denn, wenn Mieter verschwinden und nicht mehr zahlen, aber auch nicht kündigen?
Wenn der M mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist, kannst du fristlos kündigen.
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Und jetzt?
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