Mieter hat Kautionssparbuch heimlich geleert

27. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Mistday
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter hat Kautionssparbuch heimlich geleert

Meine Mutter hat vor Jahren von einem Mieter die Wohnungskaution in Form eines "dummerweise normalen" Sparbuches entgegengenommen.
Heute hat sich zufällig ergeben (der Mieter möchte kündigen)dass das Kautionskonto schon vor längererZeit vom Mieter gelehrt worden ist (Sparkonto - er hat das Sparbuch als verloren gemeldet, ein neues bekommen und dann das Konto gelehrt.
Was kann bzw. was soll ich tun?!?
Strafanzeige wegen Betrug/Diebstahl, ..., fristlose Kündigung

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-- Editiert von Moderator am 28.06.2014 18:19

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Tja, da habt Ihr wohl schlechte Karten.

Ihr dürft NIE ein lapidares Sparbuch annehmen, Kaution muss IMMER auf ein Mietkautionskonto eingezahlt werden, auf das Ihr ALS EINZIGER Zugriff habt.

Jetzt könnt Ihr nur noch hoffen, dass der Mieter keine Schäden hinterlässt. Wenn das Sparbuch ein normales ist und auf dem Namen des Mieters läuft ist es sein Eigentum und er kann machen was er will.

Zusätzlicher Tipp: Bei Neuvermietung die Kautionszahlung vor oder bei Vertragsunterschrift verlangen. Ihr seit nämlich auch nicht berechtigt nen Schlüssel zurückzubehalten, nur weil die Kaution noch nicht bezahlt wurde.

Ach, unser Mietrecht ist schon doll ;-)

-- Editiert sunnyboy171981 am 28.06.2014 09:12

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was kann bzw. was soll ich tun?!?
Strafanzeige wegen Betrug/Diebstahl, ..., fristlose Kündigung <hr size=1 noshade>



Das ist weder Diebstahl, noch Betrug, sondern strafbare Untreue nach § 266 StGB , Treuebruchtatbestand. Der Strafrahmen geht, wie beim Betrug, bis zu 5 Jahren.

Der Mieter muss hier, auch wenn die Kündigung im Raum steht, das Kautionsguthaben wieder auffüllen. Darauf hat der Vermieter auf jeden Fall Anspruch, so lange die Wohnung nicht zurückgegeben wurde und/oder noch NK-Abrechnungen ausstehen.

Es spricht hier nichts dagegen, dem Mieter mit der Untreue-Anzeige wegen des erschlichenen Aufgebotsverfahrens zu drohen, wenn er die Kaution nicht umgehend wieder auffüllt.

Tut er das nicht, wäre der Zahlungsanspruch einklagbar. Da eine Straftat vorliegt, schuldet der Mieter schon jetzt die Anwaltskosten als Schadensersatz.

Die Frage ist wie immer, ob er überhaupt zahlungsfähig ist.

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-- Editiert asap am 28.06.2014 10:11

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