Hallo,
ich soll mal hier von einem bekannten etwas fragen. Er wohnt auf miete und hat die letzten zwei Monate keine Miete aus Geldnot bezahlt. Nun ist der Vermieter einfach hingegangen und hat das Schloss ausgetauscht und er kann nicht mehr in seine Wohnung. Was soll er jetzt tun? Einfach Polizei oder Schlüsseldienst rufen?
Mieter hat Schloss ausgetauscht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ich würde den Sachverhalt der Polizei vortragen und um Hilfe bitten. Genausowenig wie "dein Bekannter" das Recht hat, kostenlos die Wohnung zu nutzen, genausowenig hat der Vermieter während der Mietzeit das recht, das Türschloss der Wohnung auszutauschen. Aus dem bauch heraus behaupte ich mal, dass hier eine Nötigung seitens des Vermieters vorliegt, die strafbar ist.
ja, der VM muss fristlos kündigen und Räumungsklage anstreben, sofern der Bekannte nicht auszieht. Noch wohnt er ganz offiziell und mit allen rechten dort.
Gruß
Michael
(sollte aber doch besser bezahlen !)
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Hallo Pulli !! Du scheibst zwei Monate keine Miete aus Geldnot bezahlt.
Was der Vermieter gemacht hat ist nicht rechtens !!
aber dein Bekanter hätte einen Antrag beim Sozialamt stellen können dannwähre es nicht soweit gekommen . Ich schätze der Vermieter
hat den längeren Arm wer soweit geht ,geht
auch weiter !!!
Grüße von Tracheo !!
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"Was wir wissen ist eine Träne
Was wir nicht wissen ist ein
Ozean !! "
Hallo Aufwachen,
im Betreff wird geschrieben, dass der Mieter das Schloss ausgetauscht hat. Wenn ich den geschilderten Sachverhalt richtig deute, war es jedoch der VERmieter... wäre um ein Haar darauf hereingefallen... bitte aufpassen!
@sokratino: Hallo,Alle haben es Versanden, nur Du nicht.
Der VM darf trotzdem er keine Miete bekam nicht das Schloss austauschen
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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."
Leider. Das würde den Vermietern den Umgang mit Mietnomaden erleichtern.
Geldnot ist nicht wirklich eine Ausrede. Ich denke, wenn es mal eng wird und man offen mit dem Vermieter redet, sollte das Problem ohne derartige Eskalationen gelöst werden können.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Sicher könnte man so gegen Mietnomaden vorgehen. Allerdings würde man dann grundsätzlich den Vermietern das Recht zum Hausfriedensbruch geben. Denn nichts anderes liegt hier vor.
Also es hat alles seine zwei Seiten.
Übrigens hat sich nach meiner Meinung der Vermieter STRAFBAR gemacht (unabhängig von den zivilrechtlichen Streitigkeiten). Ohne Zustimmung des Mieters darf er die Wohnung nicht betreten und auch kein Schloss auswechseln.
Korrekt haben sich beide nicht verhalten. Der Schlossaustausch ist aber schon ein starkes Stück...
Raten Sie Ihrem Freund sofort Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte bei der Polizei zu stellen.
Um es auf die Spitze zu treiben, könnte Ihr Freund in ein angemessenes Hotel ziehen und die Kosten vom VM ersetzt verlangen.
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