Mieter hat WHG gekündigt

4. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mike22LOE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter hat WHG gekündigt

Hallo,

folgender Fall ich habe in meiner Wohnung mehrere Schäden (zerstörter Pakett nach einem Heizungsschaden), undichte Fenster, teils defekte WC-Spülung und noch ein paar weitere Kleinigkeiten. Fast 2 Jahre habe ich meinen Vermieter gebten die Mängel zu beheben.

Der Vermieter hat nie darauf reagiert.

Bisher habe ich immer einen Rückzalung der Nebenkosten erhalten. Für das Jahr 2005 sollte ich nun ca. 250 € nachzahlen. Dies habe ich als druckmittel eingesetzt die Mängen endlich behoben zu bekommen.

Zudem war mein Vermieter vor ca. einem Jahr einverstanden, dass ich meine Miete Rückwirkend zum Monatsende bezahlen darf.

Auf einmal wollte der Vermieter nun wieder wie vor 6 Jahren im Mietvertrag vereinbart die Miete wieder als Vorschus zum laufenden Monat.

Ich habe mich darauf berufen, dass er mir zugesagt hat (schon vor 12 Monaten) das ich die Miete Rückwirkend bezahlen darf und ich nicht nun quasi 2 Monatsmieten auf einmal zahlen kann um wieder in dem Rhytums zu sein.

Es gab einigen Schriftwechsel und anschließend habe ich die fristgerechte Kündigung erhalten wegen Verzug der Miete und der Nebenkosten.

Nun habe ich folgendes Problem: Ich kann mir leider keinen Umzug leisten da ich nur ein Einkommen von 900 € habe und zudem noch hoch Verschuldet bin und meine Schulden nach einem Schuldenregulierungsplan zurückzahle. Damit mein Mieter die Kündigung zurückzieht habe ich mir nun das Geld für die einmaligen Mietrückstand (der ja eigentlich keiner ist) geliehen und auch die Nebenkosten überwiesen. Somit bin ich nun trotz der vielen Mängel in der Wohung bei meinem Vermieter absolut schuldenfrei. Trotzdem zieht er die kündigung nicht zurück und droht sogar sofort eine Räumungsklage einzureichen wenn ich nicht sofort nach ablauf der Kündigungsfrist drausen bin.

Was soll ich tun? Welche möglichkeiten habe ich?

Es ist wirklich sehr dringend und wäre sehr froh wenn mir jemand helfen könnte!

-- Editiert von mike22loe am 04.09.2006 03:46:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

sie haben den rückstand ausgeglichen und somit ist die kündigung unwirksam.
ausserdem war diese eh ungültig, da sie 2 monatsmieten (kalt) im rückstand hätten seine müssen, die nachzahlung von nk´s zählt hierbei nicht.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Hat der Vermieter die aus seiner Sicht verpätete Mietzahlung angemahnt und in der mahnung mit einer Kündigung gedroht? Wenn nicht, dann kannst Du gelassen abwarten, was als nächstes passiert. Die Kündigung ist dann unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Alle 3 Treads von Mike gehören zusammen, überall die gleiche Frage.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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