Mieter hat Wohnung verschandelt

30. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)
Mieter hat Wohnung verschandelt

Hallo,

folgender Sachverhalt: eine Mietwohnung wird vom neuen Mieter bezogen (Mitte August) und bereits nach kurzer Zeit wieder verlassen (Ende September), der Mieter besteht darauf fristlos zu kündigen (Gründe sind völlig an den Haaren herbei gezogen), wäre normal zum 30.11. aus dem Vertrag raus. Die Schlüssel wurden nun postalisch übergeben, ohne Wohnungsabnahme. Der Vermieter stellt beim Betreten der Wohnung mit Zeugen fest, dass der gesamte Boden ruiniert wurde und auch weitere diverse Macken vorhanden sind - wird also ein teurer Spaß. Der Vermieter will nun Frist setzen bis zum 30.11., dass die Schäden beseitigt werden und bis dahin eine normale Übergabe stattfindet. Jedoch ist eine Neuvermietung zum 1.12. ziemlich ausgeschloßen, da die Wohnung so nicht präsentiert werden kann. Wie sieht dies das Mietrecht? Ist der Wohnungszustand, da der Zugang zur Wohnung für Interessenten durch die Schlüsselübergabe freisteht, egal? Oder kann hier ein bestimmten Schadensersatz (weitere Monatsmiete oder ähnliches) verlangt werden?

Danke schon mal für die Antworten,
der Fragende

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Ist der Wohnungszustand, da der Zugang zur Wohnung für Interessenten durch die Schlüsselübergabe freisteht, egal?


Als Vermieter vereinbaren Sie einen Termin zum Einzug mit dem neuen Mieter. Der gilt.

Schadensersatz gibt es dann, wenn die Wohnung nicht in vereinbartem Zustand vom letzten Mieter übergeben wird. Und wenn dann Nacharbeiten notwendig sind, geht die Zeit, in der die Wohnung in den vereinbarten Zustand versetzt werden muß, zu Lasten des letzten Mieters. D.h. Er zahlt solange, bis die Wohnung, wie vereinbart, übergeben wurde. Ggfs. zahlt er dann auch die Kosten, die durch sein Fehlverhalten verursacht worden, das kann sehr teuer werden.
Diese Kosten müßten Sie dann wahrscheinlich zivilrechtlich einklagen, wenn der Mieter liquide ist, kann man es darauf ankommen lassen.
Wenn nicht, teilt man das dem Mieter erstmal mit. Und überlegt sich als Vermieter, ob man den nächsten Vertrag vielleicht erst für einen Monat später abschließt.




-- Editiert altona01 am 30.09.2013 21:46

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#2
 Von 
Fragender??
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 34x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Das Problem ist, dass auf den bei Einzug vorhandenen PVC-Belag Teppichboden geklebt wurde und dieser bei Auszug nicht ordentlich entfernt wurde, teilweise wurden wohl (ich habs selber noch nicht gesehen) regelrecht Löcher in den PVC gerissen, das wesentliche Problem ist jedoch, dass ein Großteil der Klebemasse zurück geblieben ist, wodurch man ständig beim Laufen festklebt. Solange dieser Zustand vorhanden ist, kann man natürlich keinen potentiellen Neumieter durch die Wohnung führen.

Mir würde als Lösung eigentlich nur einfallen, dass man etwas drüber legen müßte, Pappe oder ähnliches, der PVC muss ja eh raus. Die Frage ist nur, ob der Vermieter so etwas überhaupt tun darf, so lange der Mieter noch im Vertragsverhältnis steht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich denke, dass schon. Denn der Vermieter als Vertragspartner unterliegt einer Schadensminderungspflicht. Dies bedeutet für mich, dass der Vermieter in die offensichtlich aufgegebene Wohnung nicht nur zwecks Besichtigung gehen darf, sondern auch die erforderlichen Maßnahmen einleiten muss. Damit dem Ex-Mieter nicht noch unnötige zusätzliche Mieten entstehen.

Teil ihm einfach die geplanten Schritte schriftlich mit, und die Briefe möglichst durch Boten bei ihm in den Briefkasten werfen lassen.

wirdwerden

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