Mieter hat schriftlich und mündlich zugesagt und will jetzt doch nicht

5. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
PhilipJ2017
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter hat schriftlich und mündlich zugesagt und will jetzt doch nicht

Hallo,
ich bin dabei ein Zimmer in meiner Wohnung zu vermieten und hatte einen Interessenten gefunden. Jener befand sich zu dem Zeitpunkt im Ausland und wir haben alles übers Telefon geklärt. Zudem hatten wir über Facebook geschrieben, wo er auch zugesagt hat. Ich habe ihm umgehend den Mietvertrag zugeschickt, den er mir unterschrieben zurück schicken wollte. Vor etwa einer Woche hat er gesagt, dass er doch nicht einziehen kann, weil er seine alte Wohnung nicht los wird. Nun sitzte ich auf den Kosten, weil ich die Wohnung nicht vermieten kann.

Meine Frage ist nun: Ist es schon zu einem Vertragsschluss gekommen und muss er sich an den entstanden Kosten beteiligen? Er hat in meinen Augen schriftlich und Mündlich zugesagt.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von PhilipJ2017):
Ich habe ihm umgehend den Mietvertrag zugeschickt, den er mir unterschrieben zurück schicken wollte.


Hat er den Mietvertrag unterschrieben?

* Nein, dann hat er das Angebot nicht angenommen, ein Mietvertrag ist nicht zustande gekommen.
* Ja, dann kann er nur entsprechend der Kündigungsfrist kündigen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von PhilipJ2017):
und muss er sich an den entstanden Kosten beteiligen?


Welche Kosten?



Ansonsten kann ich nur sagen im waren Vermieterleben.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich überlege auch, welche Kosten denn da entstanden sein sollten, evtl. die nicht unerheblichen Kosten der Anschaffung eines Formularmietvertrages?

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich denke unter Kosten meint nun der Fragesteller auch einen Leerstand, denn er hat vermutlich anderen Interessenten abgesagt. Weiter die Kosten für Inserate und der Aufwand zur Besichtigung.
Es ist durchaus möglich, dass ein Vertrag mündlich oder über digitale Kommunikation zustande gekommen ist. Wenn eine Nachricht "ja, ich nehm die Wohnung für 500 Euro" vorliegt kann man durchaus von einer verbindlichen Zusage per Facebook ausgehen.

Ich hatte das auch schon mal.

Es kann deshalb durchaus ein Schaden entstanden sein. Genau kann man es erst sagen, wenn man den Inhalt der Kommunikation von Facebook kennt.

-- Editiert von Chylla am 06.06.2017 10:52

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Hallo,

ich denke unter Kosten meint nun der Fragesteller auch einen Leerstand, denn er hat vermutlich anderen Interessenten abgesagt. Weiter die Kosten für Inserate und der Aufwand zur Besichtigung.
Es ist durchaus möglich, dass ein Vertrag mündlich oder über digitale Kommunikation zustande gekommen ist. Wenn eine Nachricht "ja, ich nehm die Wohnung für 500 Euro" vorliegt kann man durchaus von einer verbindlichen Zusage per Facebook ausgehen.

Ich hatte das auch schon mal.

Es kann deshalb durchaus ein Schaden entstanden sein. Genau kann man es erst sagen, wenn man den Inhalt der Kommunikation von Facebook kennt.

-- Editiert von Chylla am 06.06.2017 10:52


Na dann viel Erfolg beim Versuch der Geltendmachung. Ich gehe davon aus, dass Kommentare in Facebook nicht beweiskräftig sind, da nicht nachgewiesen werden kann, wer nun wirklich den Kommentar abgegeben hat. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Ich allerdings würde das unter "Erfahrung" einbuchen und einen anderen Mieter suchen. Ein Gerichtsverfahren anstreben wegen angeblich entstandener Kosten würde ich nicht, zumal ich mMn auf denselben sitzen bleiben würde, zzgl. der dann noch entstehenden Verfahrenskosten. .

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Es besteht ein Schadensersatzanspruch. Der Vermieter muss alles tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Also gleich weiter suchen, um Leerstand zu verhindern.

In meinem Fall ist der Abgesprungene zum Anwalt gegangen, der bestätigte, dass der Vertrag per E-Mail verbindlich war. In der Praxis haben wir dann halbe / halbe gemacht.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Es besteht ein Schadensersatzanspruch.
Warum?

Zitat (von Chylla ):
In meinem Fall ist der Abgesprungene zum Anwalt gegangen, der bestätigte, dass der Vertrag per E-Mail verbindlich war. In der Praxis haben wir dann halbe / halbe gemacht.
Selbstverständlich kann man verbindlich über E-Mail und Facebook Verträge abschließen. Nur hat der Teilnehmer das in diesem Fall ja gar nicht gewollt. Er hat dem Interessenten einen schriftlichen Mietvertrag zugeschickt. Darin enthalten sind sicherlich einige Formulierungen, die von der Regelung im BGB abweichen. Und wenn der Mietinteressent dann absagt, dann nennt man das einfach eine geplatzte Verhandlung.

Einen Vertragsschluss kann ich in dem Fall nicht erkennen. Dazu hätten sich nämlich beide Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalten einigen und diese Einigung erklären müssen. Ohne die Klauseln aus dem Mietvertrag des Teilnehmers zu kennen, war das dem Mietinteressenten gar nicht möglich. Eine Chance des Teilnehmers wäre zu beweisen, dass dieser schriftliche Mietvertrag genau so bereits fernmündlich besprochen und eben beidseitig abgesegnet wurde.

Ansonsten bleibt maximal der Versuch, einen sogenannten Vertrauensschaden geltend zu machen. Viel Glück dabei, denn einfach wird das nicht.

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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nein, einfach ist es nicht, und da der potentielle Mieter im Ausland sitzt, noch weniger.

Auf jeden Fall schnell weitersuchen.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#9
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Frage ist allerdings, warum sie noch einen schriftlichen Mietvertrag hinschicken, wenn doch sowieso schon alles geklärt war? Stand evt. irgendetwas in diesem Mietvertrag, über dass Sie telefonisch und per Facebook zuvor noch keine Einigkeit erzielt hatten? Irgendwelche Klauseln, die der Interessent noch nicht kannte? Dann war der Mietvertrag ein neues Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags, dass der Mieter auch ablehnen konnte.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Chylla ):
Nein, einfach ist es nicht, und da der potentielle Mieter im Ausland sitzt, noch weniger.

Auf jeden Fall schnell weitersuchen.


Nutzlos wäre es , kostenintensiv wäre es ... sinnlos wäre es. . Cauchy hat es auf den Punkt gebracht:

#7
Zitat:
Selbstverständlich kann man verbindlich über E-Mail und Facebook Verträge abschließen. Nur hat der Teilnehmer das in diesem Fall ja gar nicht gewollt. Er hat dem Interessenten einen schriftlichen Mietvertrag zugeschickt. Darin enthalten sind sicherlich einige Formulierungen, die von der Regelung im BGB abweichen. Und wenn der Mietinteressent dann absagt, dann nennt man das einfach eine geplatzte Verhandlung.


-- Editiert von AltesHaus am 06.06.2017 20:25

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