Mieter hat unwirksam gekündigt

20. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Mieter hat unwirksam gekündigt

Hallo,

an die VM unter euch:

Was tut ihr in dem Fall, in dem ein Mieter das Mietverhältnis unwirksam kündigt? Weist ihr ihn auf Fehler hin und gebt ihm damit die Möglichkeit, eine korrekte Kündigung nachzuschieben?

Gruß,

Morcheeba



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-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 14:09

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61 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Wenn er mich nicht in der Vergangenheit bis zur Weißglut geärgert hat, seh ich keinen Grund das nicht zu tun.
Ausserdem wär ich mir, je nach den Umständen, nicht sicher, ob man einen Mieter so ohne Weiteres ins offene Messer rennen lassen darf.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
ein Mieter das Mietverhältnis unwirksam kündigt?
Was meinst du denn mit unwirksam?

Denn man muss immer bedenken, dass der Mieter ein Laie ist und bestimmte falsche Formulierungen oder auch Rechtsirrtümer zu seinen Gunsten umgedeutet werden müssen.

Beispiel: Ein Mieter kündigt mit einer Frist von 2 Monaten, eigentlich wären aber drei Monate einzuhalten. Nun kann der Vermieter nicht einfach die Kündigung als unwirksam betrachten (und nach zwei Monaten eine neue Kündigung verlangen - dann natürlich wieder mit 3 Monaten Frist, macht dann 5 Monate:-), sondern er muss imho die fristfalsche Kündigung in eine richtige umdeuten.

MfG Stefan

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Da gibts trotzdem einige Stolperfallen, was ein Mieter so alles falsch machen kann:
- falscher Adressat für die Kündigung (Brief z.B. an den ständigen Ansprechpartner, aber nicht an den Vermieter)
- fehlende Unterschrift
- Kündigung per mail, Fax oder gar sms

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#4
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

keine Unterschrift und das Einschreiben ging einer nicht zustellungsberechtigten Person zu. Auf gut Deutsch: wenn keiner da ist, wird das Schreiben von der Post einem Nachbarn in die Hand gedrückt und sich von dem der Empfang bestätigen gelassen.

Wozu ich mich schließlich moralisch veranlasst sehe, werde ich schauen. Mich interessiert die rechtliche Seite.

Gruß,

Morcheeba







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-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 15:18

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 15:19

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
keine Unterschrift und das Einschreiben ging einer nicht zustellungsberechtigten Person zu.
Das mit der fehlenden Unterschrift ist ein Problem, keine Ahnung ob der Vermieter das aufklären muss.
Das Einschreiben hingegen dürfte aber doch angekommen sein, oder nicht? Denn nur darauf kommt es an.
Außerdem ist der Nachbar ja sogar ein besserer Zeuge als der Briefträger (letzterer hat täglich Einschreiben und kann sich manchmal nach Monaten vor Gericht nicht mehr erinnern, an wen er wirklich übergeben hat etc.).

MfG Stefan

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#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Ich denk auch, dass der Nachbar als Zeuge eher ein Vorteil für den Mieter ist.
Aber ein Schreiben ohne fehlende Unterschrift ist wirklich unwirksam.
Trotzdem wäre mir das zu riskant einfach gar nicht zu reagieren. Auch wenn jeder wissen sollte, dass solche Schreiben ohne Unterschrift praktisch wertlos sind.
Aber hier
denk jemand scheinbar anders darüber.


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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Aber hier denk jemand scheinbar anders darüber.
In dem dort angefragten Fall gibt es aber einen entscheidenden Unterschied, es sind zwei Mieter. Und da kann der Vermieter die Kündigung gar nicht akzeptieren, da nicht klar ist, ob der Mieter B überhaupt einverstanden ist.

Aber ich denke nun trotzdem, dass auch bei nur einem Mieter eine Unterschrift zwingend erforderlich ist. Wie will beispielsweise der Vermieter später beweisen, dass die Kündigung überhaupt vom Mieter kam (kann ja jeder geschrieben haben)?
Eine Kündigung ohne Unterschrift wäre ansonsten auch eine Art Option für den Mieter (wenn es mit dem neuen Job klappt, dann soll die Kündigung wirksam sein, im anderen Fall könnte er sich auf die fehlende Unterschrift berufen - das erscheint mir nicht rechtens).

Nur, ob der Vermieter auf die fehlende Unterschrift hinweisen muss , kann ich immer noch nicht sicher sagen. Es gehört sich wohl unter fairen Geschäftspartnern so, klar, aber was heißt das schon?

MfG Stefan

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Reisende soll man nicht aufhalten.
Hilf ihm bei der korrekten Formulierung.

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#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Hilf ihm bei der korrekten Formulierung.


Soll sie ihm die Hand führen bei der Unterschrift?

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#11
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

vermietet war an zwei Personen, als Absender steht nur ein Mieter drin. Unter "Mit freundlichen Grüßen" steht nichts, nicht mal ein Name in Druckbuchstaben.

Die Nachbarin nahm den Brief an, ging dann für eine neue Hüfte in die Klinik, danach 3 Wochen in Reha und weitere zwei Wochen später fand deren Tochter den Brief an mich dort in der Küchenschublade!

Sprich, in ein paar Wochen wollen die Mieter bereits ausziehen und ich wusste von nichts.
Es ist dort eine strukturschwache Region und ich habe auch keine Lust, mehrere Monate Leerstand zu haben, weil ich mangels Kenntnis die Wohnung nicht anbieten konnte.

Da es ein Einschreiben/Rückschein war, bekamen die Mieter den Rückschein von einer völlig fremden Person unterschrieben zurück. Sie hätten dann doch von sich aus weiter tätig werden müssen.

Übrigens bin ich den Mietern in der Zeit zwei Mal begegnet und wir haben geplaudert. Wir kennen uns gut, sie wohnen seit über 10 Jahren dort zur Miete. Mit keinem Wort erwähnten sie die Kündigung.

@ Kathi: Wieso zu riskant, nun nicht zu reagieren? Die Leute können gehen, wann sie wollen. Miete ist m.W. zu zahlen, bis ein Mietverhältnis wirksam beendet wurde.

Gruß,

Morcheeba



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-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 19:40

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 19:41

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 19:41

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#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Du hast jetzt Glück gehabt, dass die Unterschriften fehlen. Aber hat dich das gar nicht beunruhigt, dass bei deiner Nachbarin wochenlang ein Einschreiben lagert? Einschreiben sind idR keine unwichtigen Schreiben und den Benachrichtigungszettel wirst du ja bekommen haben. Den muss die Post einwerfen.

Wieso zu riskant um nicht zu reagieren? Es käm halt auf die Umstände an. Ich weiss nicht wie ein Richter z.B. bei folgender Situation entscheiden würde:
Vermieter bekommt eine unwirksame Kündigung, egal jetzt ob ohne Unterschrift, per sms o.ä.
Daraufhin schreibt er die Wohnung zur Vermietung aus, vereinbart Besichtigungstermine und führt diese auch durch. Kurz vor dem gewünschten Mietende (durch die unwirksame Kündigung) merkt der Vermieter, dass er die Wohnung nicht nahtlos weitervermieten kann und sagt zum Mieter: "Ätsch, deine Kündigung war unwirksam". Mit solch einer Situation hätte man dann meiner Meinung nach ein Problem vor dem Richter.


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#13
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Kathi, ich bekam keinen Benachrichtigungszettel, da das Einschreiben doch angenommen wurde. Benachrichtigt wird man nur, wenn es postlagernd ist.

Und ja, ich war sehr beunruhigt, als die Tochter der Nachbarin mit einem wochenalten Brief vor der Tür stand.

Dort auf dem Land bin ich ohnehin selten, was die Mieter wissen. Ich lebe den größten Teil der Zeit in der Stadt.

Wie man jemandem, der nur gelegentlich dort ist, dahin ein ÜBERGABEeinschreiben schicken kann, ist mir eh ein Rätsel.

Aber da habe ich hier neulich schon mal einen Strang eröffnet, nur da ging es nicht um mich, sondern um eine junge Frau, die tagsüber arbeitet und daher nie daheim ist, wenn ein Übergabeeinschreiben abgegeben werden soll.

In Deinem Beispiel könnte dem VM vielleicht treuwidriges Verhalten vorgeworfen werden. Unwirksam ist die Kündigung deshalb dennoch.

Weißt Du, von mir wird immer 100 %ig korrektes Verhalten erwartet. Alle Mieter kennen alle ihre Rechte exakt und fordern alles punktgenau ein. Ist okay, aber das kann dich dann doch auch, oder ist ein Mietverhältnis eine Einbahnstraße?




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-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 20:54

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 21:00

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 21:02

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#14
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Die Kündigung ist ohne (Original-)Unterschrift und damit unwirksam. Punkt.
Der Rest spielt hier keine Rolle mehr.

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#15
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo Anjuli,

mir ging es mehr darum, was andere VM TUN würden.

Die Rechtslage ist in der Tat klar.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Kathi, ich bekam keinen Benachrichtigungszettel, da das Einschreiben doch angenommen wurde. Benachrichtigt wird man nur, wenn es postlagernd ist.

Bist du dir da sicher? Wo kann man das nachlesen? Ich kanns mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das würde bedeuten, dass man jederzeit wichtige Schreiben verpassen könnte, nur weil man einen Nachbarn hat, der einen nicht leiden kann. Schliesslich würde man niemals erfahren, dass man überhaupt ein Einschreiben bekommen hat. Trotzdem würde es als zugestellt gelten. Sorry, glaub ich nicht.
quote:
Weißt Du, von mir wird immer 100 %ig korrekts Verhalten erwartet. Alle Mieter kennen alle ihre Rechte exakt und fordern alles punktgenau ein. Ist okay, aber das kann dich dann doch auch, oder ist ein Mietverhältnis eine Einbahnstraße?

Nee ist es nicht, aber wir haben eine sehr mieterfreundliche Gesetzgebung und sehr mieterfreundliche Richter. Daher würd ichs in so einen von mir beispielhaft angeführten Fall nicht riskieren den Mieter nicht aufzuklären.
Ausserdem würde ich persönlich, wenn das Mietverhältnis 10 Jahre gut war, nicht hingehen und den Mietern erst kurz vor knapp sagen, dass die Kündigung unwirksam war. Muss aber jeder selber wissen.
Andererseits ist es natürlich auch ne nette Sache, wenn man am Ende des Mietverhältnisses folgenden Dialog führen kann:
"Liebe (r)Frau/Herr Vermieter, die Schönheitsreparaturklauseln in unserem Mietvertrag sind unwirksam, daher machen wir gar nix"
"Liebe (r)Frau/Herr Mieter........ stimmt, aber Ihre Kündigung ist es leider auch"
;-))

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#17
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Sorry Kathi, aber was Einschreiben angeht, bist du falsch informiert.
Vielleicht könnten die Mieter es noch dem Postboten anlasten, dass nicht richtig zugestellt wurde und diesen in Regress nehmen. Fällt aber eh flach, da die Kündigung nicht unterschrieben wurde. Also kein Schaden.

Und nein, nicht weil der Nachbar einen nicht leiden kann, sondern weil der Postbote Mist baut, wenn er anderen Leuten Einschreiben in die Hand drückt. Derjenige, der ein solches versendet, will doch gerade die Bestätigung, dass es zugegangen ist, nicht darüber, dass es irgendwo bei einer Oma im Schrank liegt.

Das Mietverhältnis lief ohne Rechtsstreit ab. Somit war es objektiv gesehen "gut". Aber von Seiten der Mieter ausgesprochen distanziert, bis auf kurze Gespräche, die dann jeweils ich anstieß, um zu hören, ob alles okay ist. Bei den letzten Gesprächen kam kein Wort über die Kündigung, was ich auch nicht okay finde. Stattdessen wurde sogar über von den Mietern geplante kleinere Umbauarbeiten gesprochen, denen ich zustimmte.
Wenn ich die Mieter anschrieb, um etwas zu klären, reagierten sie erst nach mehrmaligen Erinnern. Auf Nachrichten auf dem AB oder E-Mails reagierten sie nie. Der Kontakt war stets aufwendig und stockend. Das hat mich schon geärgert, weil das so eine schei...egal-Mentaliät gegenüber dem VM ist. Alles andere ist halt immer gerade wichtiger. Das ärgert mich, da ich immer sehr schnell reagiere, allein schon aus Höflichkeit.

Menschlich gesehen werde ich diese Mieter sicher nicht vermissen. Sie sind mir so fremd wie vor 10 Jahren. Aber heute ist es in dieser Region schwer, jemanden zu finden, der überhaupt zahlt.






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-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 21:57

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 21:58

-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 21:59

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#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Sorry Kathi, aber was Einschreiben angeht, bist du falsch informiert.
Vielleicht könnten die Mieter es noch dem Postboten anlasten, dass nicht richtig zugestellt wurde und diesen in Regress nehmen.

Wo kann man das nachlesen, dass die Post Einschreiben bei irgendwelchen Nachbarn abgeben darf ohne den wirklichen Empfänger überhaupt darüber zu informieren, dass man irgendwo ein für ihn bestimmtes Einschreiben abgegeben hat? Und dass diese Zustellungsart dann auch noch vor Gericht Bestand hätte und ein solches Schreiben als zugestellt gilt? Wo bitte? Das wäre echt der Witz.
Es geht jetzt auch nicht darum, dass du keinen Schaden erlitten hast, denn das hättest du nur der fehlenden Unterschrift zu verdanken.

quote:
Aber von Seiten der Mieter ausgesprochen distanziert, bis auf kurze Gespräche, die dann jeweils ich anstieß, um zu hören, ob alles okay ist

Was heisst ABER, so ist das doch in Ordnung.

quote:
Stattdessen wurde sogar über von den Mietern geplante kleinere Umbauarbeiten gesprochen, denen ich zustimmte.

Vielleicht sind die Mieter geistig verwirrt. Man macht ja vieles, aber ganz sicher nimmt man keine Umbauarbeiten -- und seien sie noch so geringfügig-- mehr vor, wenn man bereits gekündigt hat.


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#19
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Kathi, das kannst Du nirgends nachlesen, weil die Post das nicht darf! Einschreiben gehen an den Adressaten, oder an einen von diesem zum Empfang Bevollmächtigten. Es gilt wohl auch als zugestellt, wenn das Schreiben von jemanden angenommen wird, bei dem man davon ausgehen kann, dass er generell Post annehmen darf, z.B. der Ehepartner. Wobei ich da nicht genau informiert bin und das auch kritisch sehe. Da bekommt der Ehepartner vielleicht ein Einschreiben von einem Erotikversand oder einer S.exhotline wegen ausstehender Zahlungen und die Gattin darf es annehmen? Hm.

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-- Editiert Morcheeba am 20.10.2012 22:16

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#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Kathi, das kannst Du nirgends nachlesen, weil die Post das nicht darf! Einschreiben gehen an den Adressaten, oder an einen von diesem zum Empfang Bevollmächtigten.

Sag ich doch! Daher würde es auch mit einem korrekten Kündigungsschreiben mit Unterschrift ein Problem geben, weil du das Ding erst jetzt durch Zufall erhalten hast.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Zumindest würde dann wohl erst der verspätete Termin als Zugangstermin gelten.

Zum Verhalten von Mietern: Natürlich ist dies in Ordnung, wenn Mieter über viele Jahre kühl und distanziert bleiben und nur das Nötigste kommunizieren. Sie sind auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet, auf höfliche Frage des VM eine Reaktion zu zeigen, es sei denn, sie werden gerichtlich dazu aufgefordert.
In einer dörflichen Gemeinschaft, wo man noch dazu direkter Nachbar zum Mieter ist, ist dies jedoch ungewöhnlich. Es sind die einzigen Menschen dort, die mit niemandem Kontakt wollen.
Daher meine Meinung: rechtlich gesehen ein korrektes Verhalten, aber vermissen werde ich diese Leute lediglich wegen ihres korrekten Zahlungsverhaltens.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Daher meine Meinung: rechtlich gesehen ein korrektes Verhalten, aber vermissen werde ich diese Leute lediglich wegen ihres korrekten Zahlungsverhaltens.

Lediglich? Freunde muss man sich nicht unter seinen Mietern suchen

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#23
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Nicht Freunde, das sage ich nicht.
Ich vermiete nicht viel und alles auf dem Grundstück, auf dem ich auch selbst zeitweise lebe. Vielleicht liegt es daran, dass ich in der Provinz groß wurde, wo man es gewohnt ist, dass man sich nicht wie in einem Hochhaus abschottet, sondern sich z.B. auch mal gegenseitig bei etwas hilft, oder eben einfach mal ein "Hallo" zuruft.

Ich kann es schwer erklären, dort herrscht ansonsten eben eine nette Gemeinschaft. So in der Art eben, dass der eine vom anderen mal den Rasenmäher leiht, der eine mal nach dem Auto des anderen schaut, wenn es nicht anspringt. So Sachen eben. Nachbarschaft.

Vor allem ärgert mich an diesen Mietern das Verhalten auf Anrufe oder E-Mails des VM nicht zu reagieren und selbst auf Schreiben erst nach mehrmaliger Erinnerung. Solche Leute passen da nicht hin und passen nicht zu mir als VM. Ich habe auch noch andere Sachen zu tun, als einer einzigen Mietpartei hinterher zu laufen.
Schnell sind sie nur, wenn sie Ansprüche geltend machen. Ich erinnere mich daran, dass einmal im Hochsommer die Heizung ausfiel, über die auch das warme Wasser läuft. Es war ein Samstag Abend. Sie forderten einen Notdienst, da sie selbstverständlich täglich heiße Vollbäder nähmen. Ich ließ dennoch erst Montag Morgen einen Dienst kommen. Ich finde einen Tag lang kann man auf ein Bad verzichten, oder sich Wasser zum Waschen am Herd aufwärmen. Allein schon auf die Idee zu kommen, den VM zig hundert km entfernt an einem Samstag Abend wegen so was anzurufen. Wir hatten damals tagsüber Außentemperaturen von rd. 30 Grad. Da wird man einen Tag ohne heißes Vollbad überleben.

Da ein Weitervermieten jedoch sehr schwierig ist, bin ich für jeden Monat froh, den diese Mieter aufgrund ihrer eigenen Nachlässigkeit noch zahlen müssen.

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-- Editiert Morcheeba am 21.10.2012 10:20

-- Editiert Morcheeba am 21.10.2012 10:21

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#25
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Was du schreibst ist - mal wieder - ausgemachter Blödsinn. Der Mieter hat im Zweifelsfall zu beweisen, dass das Schreiben in den Zuständigkeitsbereich des Empfängers gelangt ist. Kann er das? Nein! Das was er hat ist ein Zettel auf dem irgendein Nachbar den Empfang quittiert hat. Und was bringt ihm das? Nix!
Und natürlich würde ich ein Kündigungsschreiben, das mich erst kurz vor Auszug erreicht nicht als pünktlich zugestellt akzeptieren. Fehlende Unterschrift hin oder her.
Ausserdem würde ich auch eine unwirksame Kündigung nicht akzeptieren. Hab ich nie geschrieben und wäre auch sehr dumm, da im Falle einer Unwirksamkeit nämlich auch der Mieter kurz vor Auszug sagen kann, dass die Kündigung unwirksam ist und weiter wohnen bleibt. Dann hätte man als Vermieter ein ziemliches Problem, wenn die Wohnung dann schon weitervermietet ist.
Allerdings würde ich einen Mieter darauf aufmerksam machen, wenn ein Schreiben unwirksam ist. Da wir in der glücklichen Lage sind, dass sich unsere Wohnungen fast von selber vermieten, kann man sich das erlauben. Gibt ja nur zwei Fälle: entweder war es ein guter Mieter und dann gibts keinen Grund dafür ihm irgendwo eine reinzuwürgen oder es war ein schlechter Mieter und dann ist man eigentlich froh, wenn er geht.

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#27
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Unausstehlich sind die Mieter nicht. Reagieren aber eben nur dann, wenn es um sie geht. Nun kann ich den Spieß mal umdrehen und kümmere mich auch nicht weiter um das Schreiben.
Es ist übrigens nicht mal eine Anrede drüber. Nicht nur Unternehmer sollten eigentlich wissen, dass man "Sehr geehrte..." drüber schreibt. Sind wir nun bei den Hottentotten?
Drunter ist ein PS.
Da steht "Bitte bestätigen!" Aha. Was denn? Dass das Schreiben letztlich ankam? Ich dachte, dafür hätten sie das Einschreiben/Rückschein gewählt. Oder bestätigen, dass ich die Kündigung "annehme"? Bei einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung? Oder gar bestätigen, dass die Kündigung formell und materiell rechtlich in Ordnung ist, damit die sich die Beratungskosten beim Anwalt, oder das Googeln im Internet sparen?
Oder soll ich nun gar nachfragen: "Sehr geehrte Mieter. Bitte teilen Sie mir doch mit, was genau Sie gerne bestätigt hätten. Ich werde dann zu Diensten sein." :grins:





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-- Editiert Morcheeba am 21.10.2012 13:50

-- Editiert Morcheeba am 21.10.2012 13:50

-- Editiert Morcheeba am 21.10.2012 13:51

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#29
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Frage: wurde der Mieter denn schon mal gefragt, ob er überhaupt eine Kündigung geschickt hat? Vielleicht hat sich ja nur irgendjemand einen dummen Scherz erlaubt!

Zur Debatte über die Wirksamkeit der Kündigung: Was ist, wenn im Streitfall der Mieter erklärt, er habe aber eine unterschriebene Kündigung in den Umschlag gesteckt. Dann steht Aussage gegen Aussage...

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