Ein (Messie-)Mieter hat, nachdem er erstmal teilweise keine Miete gezahlt hat, bei der geplanten Wohnungsübergabe den Kellerraum nicht öffnen können/wollen, weil er angeblich grade keinen Schlüssel dabeihatte. Weil er nur um die Ecke wohnte, bat ich Ihn dann, er möge kurz zu Hause vorbeigehen und den Schlüssel holen - er kam nicht mehr wieder und war plötzlich auch per Handy nicht mehr erreichbar.
Angeblich sollte in dem Kellerraum nur eine Matratze und ein Bettgestell sein. Da aber ein seltsamer Geruch von der Sache ausging und eine Taschenlampen-Inspektion durch den Türschlitz ergab, dass der Raum offenbar bis zur Decke zugemüllt war, öffneten wir den Keller - und fanden ca. 4 cbm Unrat aus Sperrmüll und Müll vor...
Nun stellt sich der Mieter auf den Standpunkt, die "Mietsache" sei nicht in Ordnung, da wir den Kellerraum geöffnet hätten - er würde dann keine Miete für diesen Monat zahlen.
Was würdet ihr tun? Muss man sich das gefallen lassen?
Mieter hinterlässt zugemüllten Kellerraum
19. November 2007
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Frage vom 19. November 2007 | 11:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter hinterlässt zugemüllten Kellerraum
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 19. November 2007 | 12:02
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2044x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 19. November 2007 | 12:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Nachricht.
Gas ist keines im Haus, aber gerochen hat es schon, deshalb haben wir quasi eigenmächtig die Tür geöffnet (die Frage ist, ob das als Begründung ausreicht).
Kaution ist bereits draufgegangen, da es noch andere, nicht gezahlte Monatsmieten gibt (blöderweise habe ich zugestimmt, dass wir die Kaution mit der Miete verrechnen). Aber für November ist nix mehr an Kaution übrig...
Grüße
BF
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