Mieter ignoriert Brief im Briefkasten

9. April 2026 Thema abonnieren
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guest-12309.04.2026 19:53:24
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Frischling
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Mieter ignoriert Brief im Briefkasten

Ich bin in einem Mehrparteienhaus Mieterin und zeitgleich die Hausverwaltung (außer die Betriebskostenabrechnung, das lässt der Vermieter extra machen). Nun haben wir einen Mieter im Haus, der sich unmöglich verhält (Ruhestörung, Verweigerung von Winterdienst, keine Hausreinigung, Beleidigungen, üble Nachrede, unsachgemäße Nutzung der Garage....). Er hat dafür schon zwei Abmahnungen kassiert.

Zu meiner Wohnung gehört ein Garten, für den ich das alleinige Nutzungsrecht habe. Vor meinem Einzug (1,5 Jahre her) hat der inzwischen verstorbenen Vermieter einen Teil seines Gartens unentgeltlich dem Nachbarn zur Verfügung gestellt, damit er dort seine Schildkröten im Sommer halten kann. Es gab nur eine mündliche Vereinbarung. Dieses Stück Garten liegt genau vor meinem Schlafzimmerfenster, ebenerdig.
Da der Mieter sich aber unmöglich verhält und zu Ruhezeiten dort Tierpflege betreibt, die Tiere auch nachts störende Geräusche verursachen und der Zugang zu meinem Garten nur über Umwege und Treppen möglich ist (er hat Zäune installiert), wurde ihm die Nutzung entzogen. Bereits im letzten Jahr wurden ihm eine Alternative angeboten, welche er mit der Begründung ablehnte, dass er dort erst das Unkraut entfernen müsse.
Die "Kündigung" wurde ihm durch mich am Donnerstag vor Ostern in den Briefkasten gesteckt. Er lässt den Brief dort drin liegen (erkennbar durch den Sichtstreifen am Briefkasten). Der Mieter ist definitiv zu Hause und geht mehrmals täglich durchs Treppenhaus. Die Frist zur Räumung läuft am 15.04. ab.

Welche Möglichkeiten habe ich danach? Weitere Fristsetzung für 7 Tage mit Androhung der Entsorgung (würde es in meinen Keller räumen) oder einen öffentlichen Aushang im Treppenhaus?

Der Vermieter (Sohn des verstorbenen Vermieters) möchte ihn kündigen, hat aber Bedenken, da der Mieter 64 ist, seit 5 Jahren hier wohnt und jedesmal sagt, er wäre krank, wenn etwas ist.




11 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Die "Kündigung" wurde ihm durch mich am Donnerstag vor Ostern in den Briefkasten gesteckt. Er lässt den Brief dort drin liegen (erkennbar durch den Sichtstreifen am Briefkasten).

Warum sollte er sich mit solch irrelevanten Schreiben beschäftigen?



Zitat (von go453492-31):
Welche Möglichkeiten habe ich danach?

Man sollte sich - nach Möglichkeit schon vorher - mal mit der Rechtslage vertraut machen, bevor man sich weiter blamiert und dem Mieter in die Karten spielt.



Zitat (von go453492-31):
Weitere Fristsetzung für 7 Tage mit Androhung der Entsorgung (würde es in meinen Keller räumen) oder einen öffentlichen Aushang im Treppenhaus?

Straftaten und andere illegale Handlungen sollte man unterlassen. Das kann sehr teuer werden wenn der Mieter zu einem guten Anwalt geht.



Zitat (von go453492-31):
Der Vermieter (Sohn des verstorbenen Vermieters) möchte ihn kündigen, hat aber Bedenken, da der Mieter 64 ist, seit 5 Jahren hier wohnt und jedesmal sagt, er wäre krank, wenn etwas ist.

Dazu benötigt es erst mal valide Kündigungsgründe. Über diese sollte man sich erst mal Gedanken machen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Er hat dafür schon zwei Abmahnungen kassiert.
Der Vermieter will es evtl. bei Abmahnungen belassen, denn fast genau vor 1 Jahr wollte er wegen der *Garagensache* zum Anwalt...und den Anwalt machen lassen. War wohl nix.
Und alles andere stört wahrscheinlich eher dich als den Vermieter, aber als Aufpasserin und Hausmeisterin hast du wohl keine weitergehenden Befugnisse...
Zitat (von go453492-31):
Es gab nur eine mündliche Vereinbarung.
Aber die gilt offenbar...und der Vermieter scheut sich...wie immer.
Zitat (von go453492-31):
zu Ruhezeiten dort Tierpflege betreibt,
Ist das so laut, dass es als unzulässige Lärmbelästigung für dich als Mensch gelten würde?
Zitat (von go453492-31):
Die "Kündigung" wurde ihm durch mich am Donnerstag vor Ostern in den Briefkasten gesteckt.
Wer hat das Schreiben unterzeichnet? DU?
Zitat (von go453492-31):
Welche Möglichkeiten habe ich danach?
DU ... höchstwahrscheinlich überhaupt keine.
Zitat (von go453492-31):
Der Vermieter (Sohn des verstorbenen Vermieters) möchte ihn kündigen, hat aber Bedenken, da der Mieter 64 ist, seit 5 Jahren hier wohnt und jedesmal sagt, er wäre krank, wenn etwas ist.
Tja, evtl. müsste der Vermieter mal wieder seinen Anwalt bemühen?
...und: Ignorieren eines Briefes bis zum 15.4. ist erlaubt.

-- Editiert von User am 9. April 2026 17:49

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12309.04.2026 19:53:24
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum sollte er sich mit solch irrelevanten Schreiben beschäftigen?

Dazu müsste er ja erstmal wissen, was in dem Brief steht, was nicht geht, wenn er diesen im Briefkasten liegen lässt.

Zitat (von Harry van Sell):
Dazu benötigt es erst mal valide Kündigungsgründe.

Diese liegen vor. Störung des Hausfriedens wäre ein Punkt. Beschwerden von zwei Mietparteien.

Dass ich sein Eigentum nicht entsorgenvdarf, weiß ich. Deshalb würde ich es im Keller zwischenlagern.

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#4
 Von 
guest-12309.04.2026 19:53:24
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
fast genau vor 1 Jahr wollte er wegen der *Garagensache* zum Anwalt...und den Anwalt machen lassen. War wohl nix.

Der Mieter hat, nachdem er selbst dreimal wegen angeblicher Krankheit um Fristverlängerung gebeten hat, den ordnungsgemäßen Zustand der Garage herbei geführt.

Zitat (von Anami):
Ist das so laut, dass es als unzulässige Lärmbelästigung für dich als Mensch gelten würde?

Tatsächlich ja, da dem Mensch einfällt morgens um 4.00 Uhr mit Metallnäpfen auf den Betonboden zu scheppern, das Gartentor zuzuschlagen oder mit den Tieren zu reden. Wie gesagt, alles direkt vor meinem Schlafzimmerfenster, der Durchgang dort ist etwas 1,50m breit.
Tagsüber auch gern mal Geruchsbelästigung, wenn die Sonne auf die Hinterlassenschaften der Tiere brennt. Der Gestank hängt dann in meiner Wohnung.

Zitat (von Anami):
Wer hat das Schreiben unterzeichnet? DU?

Nein, der Vermieter. Ich habe es ausgedruckt und zugestellt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Dazu müsste er ja erstmal wissen, was in dem Brief steht, was nicht geht, wenn er diesen im Briefkasten liegen lässt.

Manchen reicht schon das Wissen um den Absender oder die Ankündigung um das Schreiben als irrelevant zu klassifizieren.



Zitat (von go453492-31):
Beschwerden von zwei Mietparteien.

Und, valide Beweise gibt es auch?



Zitat (von go453492-31):
Deshalb würde ich es im Keller zwischenlagern.

Bereits das entnehmen bietet Potential straf- wie zivilrechtlich verfolgt werden.



Zitat (von go453492-31):
Tatsächlich ja, da dem Mensch einfällt morgens um 4.00 Uhr mit Metallnäpfen auf den Betonboden zu scheppern, das Gartentor zuzuschlagen oder mit den Tieren zu reden.

Welche konkreten Werte hat man denn gemessen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Wehrdienstverweigerung gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr; und auch zuvor war das kein Makel, im Gegenteil, die Ersatzdienstleister waren dringend benötigt, z.B. im Pflegebereich. In welchem Rechtssystem lebst Du eigentlich, auf der Zeitschiene? In unseliger Vergangenheit (1933-1945), und woher willst Du überhaupt die "Info" haben? Eine, wenn es dieses Konstrukt noch gäbe, die Dich aber nichts, wirklich nichts anginge. Also, was soll das?

Es gibt keine juristische Verpflichtung, seine Briefe zu öffnen. Und Dich geht es sowieso nichts an, ob er das Schreiben des Vermieters öffnet oder nicht. Wie die Gartenaufteilung erfolgt, ist Sache des Vermieters/Eigentümers; die juristische Konstruktion ist hier nicht bekannt. Bleibt die Lärmbelästigung in der Nacht. Wenn der Vermieter sie nicht abstellen kann, dann könntest Du auch privat dagegen vorgehen, durch Abmahnung und Unterlassensklage bei Gericht. Ob das Erfolg haben würde, das kann ich nicht abschätzen.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12309.04.2026 19:53:24
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wehrdienstverweigerung


Ich verstehe den Zusammenhang nicht?

Zitat (von wirdwerden):
Wie die Gartenaufteilung erfolgt, ist Sache des Vermieters/Eigentümers;

Dieser hat mir den kompletten Garten vermietet. Vorher hat dieser seinem Vater gehört, so wie das komplette Haus. Der Vater hat dem Mieter einen Platz gegeben, wo er seine Tiere halten kann. Geduldet, ohne was schriftliches, ohne Mietzahlung. Noch zu Lebzeiten gab es Streit wegen des Lärms, sein Sohn erfuhr davon erst nach dem Tod.
Ich habe die Nutzung anfangs weiterhin geduldet, da auch ich nicht wusste, dass der Mensch+Tiere derart lärmintensiv sind.
Weiterhin besteht das Problem, dass ich durch die vom Mieter installierten Zäune keine Möglichkeit habe zB mit einem Rasenmäher in meinen Garten zu gelangen. Gartenabfälle kann ich nur entsorgen, wenn ich mit einem Gartenwagen über eine enge Treppe (4 Stufen) fahre, was nicht wirklich ungefährlich ist.

Dieser Mensch hat in den knapp zwei Jahren, wo im EG niemand wohnte (bedingt durch Erbstreitigkeiten) das halbe Grundstücke ohne Rücksprache mit dem Vermieter für sich beansprucht, mit Unrat vollgestellt, Bäume direkt an die Hauswand gepflanzt und keinerlei Pflege betrieben ( letzteres kann man ihm tatsächlich nicht zu Last legen). Er wurde mehrfach aufgefordert den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen. Nun terrorisiert er mich für sein Fehlverhalten (es sind noch mehr Dinge passiert, das würde hier allerdings den Rahmen sprengen).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Dass Du einiges nicht verstehst, dass kann man ja erfassen, wenn man Deine Beiträge liest. Einen Zusammenhang Wehrpflicht) zu etwas zu schaffen, was es nicht gibt, also wild erfunden ist, um zu diskriminieren, das ist ganz, ganz übel.

Im übrigen ist die Gartensituation Sache des Vermieters. Wenn Du Deinen Gartenanteil laut Mietvertrag nicht bekommst, dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass der vertragsgemäße Zustand hergestellt wird. Klang hier am Anfang aber ganz anders.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129813 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von go453492-31):
Dieser hat mir den kompletten Garten vermietet.

Dann hat er Dir offenbar etwas vermietet, was er gar nicht vermieten konnte.
Das ist aber alleine das Problem des Vermieters wenn er Dir was vermietet an dem schon andere Nutzungsrechte haben. Und Teile des Wohnraummietvertrages zu kündigen ist schwierig bis unmöglich, schon gar nicht, um eigene Versäumnisse auszubügeln.



Zitat (von go453492-31):
Der Vater hat dem Mieter einen Platz gegeben, wo er seine Tiere halten kann. Geduldet, ohne was schriftliches, ohne Mietzahlung.

Finde den Widerspruch ...
Wenn ich etwas aktiv gebe, dann ist es logischerweise keine Duldung.



Zitat (von go453492-31):
ohne was schriftliches, ohne Mietzahlung.

Und? Schriftliches ist für rechtskräftige Verträge in dem Falle nicht nötig. Die Miete ist offenbar mit der Wohnraummiete abgegolten



Zitat (von go453492-31):
Ich habe die Nutzung anfangs weiterhin geduldet,

Was anderes blieb auch nicht.



Zitat (von go453492-31):
Weiterhin besteht das Problem, dass ich durch die vom Mieter installierten Zäune keine Möglichkeit habe zB mit einem Rasenmäher in meinen Garten zu gelangen.
Das ist wieder so ein Argument das unglaubwürdig ist. Der Garten wird ein Tor haben. Mäher üblicher Schnittbreite sind deutlich schmaler. Notfalls hebt man ihn über den Zaun. Bei einem John Deere X950R sieht das schon anders aus - aber ein Recht auf eine Nutzung von so was sehe ich keinen Rechtsanspruch.



Zitat (von go453492-31):
Gartenabfälle kann ich nur entsorgen, wenn ich mit einem Gartenwagen über eine enge Treppe (4 Stufen) fahre, was nicht wirklich ungefährlich ist.

Noch so ein lächerliches Argument. Wenn das fahren zu gefährlich ist, dann trägt man es halt, Gott gab Arme und Beine nebst Händen und Füßen. Ein Recht auf Bequemlichkeit kann ich nicht er kennen.



Zitat (von go453492-31):
Dieser Mensch hat in den knapp zwei Jahren, wo im EG niemand wohnte (bedingt durch Erbstreitigkeiten) das halbe Grundstücke ohne Rücksprache mit dem Vermieter für sich beansprucht, mit Unrat vollgestellt, Bäume direkt an die Hauswand gepflanzt

Offenbar mal mindestens mit Duldung aller Beteiligten inklusive Dir ...



Zitat (von go453492-31):
Er wurde mehrfach aufgefordert den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen.

Dann sollte man sich mal Gedanken über die Nichtigkeit der Aufforderung machen?



So langsam bekomme ich das Gefühl, das hier der Mieter nicht das Haupt-Problem ist.
Hast Du zufällig einen Verwandten in Köln-Kalk der Dieter heißt?



Zitat (von go453492-31):
Ich verstehe den Zusammenhang nicht?

war ja nicht der einzige Beitrag zu diesem Vermieter. Irgendwo in diesen 32 Beiträgen hast Du Dich darüber mokiert, das er keinen Wehrdienst geleistet hat?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42468 Beiträge, 14738x hilfreich)

Harry, das mit der Verweigerung von Wehrdienst findest Du hier ganz oben im ersten Absatz.

Abgesehen davon, ich frag mich, wie man einen Garten mieten kann, dessen Zugang offensichtlich durch verschiedene Zäune erschwert ist? Der offensichtlich auch von anderen genutzt wird? Das ist doch ein Problem zwischen Vermieter und Mieter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40231 Beiträge, 6552x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
das mit der Verweigerung von Wehrdienst findest Du hier ganz oben im ersten Absatz.
:grins: Er verweigert den Winterdienst... ist halt auch alt und will ganz einfach nicht Schnee schippen oder fegen, will lieber mit Schildkröten spielen, obwohl die doch so sensibel und lärmempfindlich sind...Der Vermieter hat Verständnis und wird evtl. erlauben, dass der Mieter für diese Saison mit seinen Tieren in den anderen Gartenteil umzieht und ab 16.4. das bisschen neue Unkraut entfernt und die Zäune umsetzt.
Zitat (von wirdwerden):
wie man einen Garten mieten kann, dessen Zugang offensichtlich durch verschiedene Zäune erschwert ist?
Ich frage mich, ob die Zäune nicht eher für die Schildkröten gedacht sind, wenn diese nun für die *Saison* dort draußen leben dürfen. Die sollen nicht so wie die TE Umwege nehmen oder gar noch Treppen benutzen.

...aber... schon isse wech...die Frau Blockwart...manches erledigt sich schnell und völlig unkompliziert!
:smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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