Ich bin in einem Mehrparteienhaus Mieterin und zeitgleich die Hausverwaltung (außer die Betriebskostenabrechnung, das lässt der Vermieter extra machen). Nun haben wir einen Mieter im Haus, der sich unmöglich verhält (Ruhestörung, Verweigerung von Winterdienst, keine Hausreinigung, Beleidigungen, üble Nachrede, unsachgemäße Nutzung der Garage....). Er hat dafür schon zwei Abmahnungen kassiert.
Zu meiner Wohnung gehört ein Garten, für den ich das alleinige Nutzungsrecht habe. Vor meinem Einzug (1,5 Jahre her) hat der inzwischen verstorbenen Vermieter einen Teil seines Gartens unentgeltlich dem Nachbarn zur Verfügung gestellt, damit er dort seine Schildkröten im Sommer halten kann. Es gab nur eine mündliche Vereinbarung. Dieses Stück Garten liegt genau vor meinem Schlafzimmerfenster, ebenerdig.
Da der Mieter sich aber unmöglich verhält und zu Ruhezeiten dort Tierpflege betreibt, die Tiere auch nachts störende Geräusche verursachen und der Zugang zu meinem Garten nur über Umwege und Treppen möglich ist (er hat Zäune installiert), wurde ihm die Nutzung entzogen. Bereits im letzten Jahr wurden ihm eine Alternative angeboten, welche er mit der Begründung ablehnte, dass er dort erst das Unkraut entfernen müsse.
Die "Kündigung" wurde ihm durch mich am Donnerstag vor Ostern in den Briefkasten gesteckt. Er lässt den Brief dort drin liegen (erkennbar durch den Sichtstreifen am Briefkasten). Der Mieter ist definitiv zu Hause und geht mehrmals täglich durchs Treppenhaus. Die Frist zur Räumung läuft am 15.04. ab.
Welche Möglichkeiten habe ich danach? Weitere Fristsetzung für 7 Tage mit Androhung der Entsorgung (würde es in meinen Keller räumen) oder einen öffentlichen Aushang im Treppenhaus?
Der Vermieter (Sohn des verstorbenen Vermieters) möchte ihn kündigen, hat aber Bedenken, da der Mieter 64 ist, seit 5 Jahren hier wohnt und jedesmal sagt, er wäre krank, wenn etwas ist.
Mieter ignoriert Brief im Briefkasten
Zitat :Die "Kündigung" wurde ihm durch mich am Donnerstag vor Ostern in den Briefkasten gesteckt. Er lässt den Brief dort drin liegen (erkennbar durch den Sichtstreifen am Briefkasten).
Warum sollte er sich mit solch irrelevanten Schreiben beschäftigen?
Zitat :Welche Möglichkeiten habe ich danach?
Man sollte sich - nach Möglichkeit schon vorher - mal mit der Rechtslage vertraut machen, bevor man sich weiter blamiert und dem Mieter in die Karten spielt.
Zitat :Weitere Fristsetzung für 7 Tage mit Androhung der Entsorgung (würde es in meinen Keller räumen) oder einen öffentlichen Aushang im Treppenhaus?
Straftaten und andere illegale Handlungen sollte man unterlassen. Das kann sehr teuer werden wenn der Mieter zu einem guten Anwalt geht.
Zitat :Der Vermieter (Sohn des verstorbenen Vermieters) möchte ihn kündigen, hat aber Bedenken, da der Mieter 64 ist, seit 5 Jahren hier wohnt und jedesmal sagt, er wäre krank, wenn etwas ist.
Dazu benötigt es erst mal valide Kündigungsgründe. Über diese sollte man sich erst mal Gedanken machen.
Der Vermieter will es evtl. bei Abmahnungen belassen, denn fast genau vor 1 Jahr wollte er wegen der *Garagensache* zum Anwalt...und den Anwalt machen lassen. War wohl nix.Zitat :Er hat dafür schon zwei Abmahnungen kassiert.
Und alles andere stört wahrscheinlich eher dich als den Vermieter, aber als Aufpasserin und Hausmeisterin hast du wohl keine weitergehenden Befugnisse...
Aber die gilt offenbar...und der Vermieter scheut sich...wie immer.Zitat :Es gab nur eine mündliche Vereinbarung.
Ist das so laut, dass es als unzulässige Lärmbelästigung für dich als Mensch gelten würde?Zitat :zu Ruhezeiten dort Tierpflege betreibt,
Wer hat das Schreiben unterzeichnet? DU?Zitat :Die "Kündigung" wurde ihm durch mich am Donnerstag vor Ostern in den Briefkasten gesteckt.
DU ... höchstwahrscheinlich überhaupt keine.Zitat :Welche Möglichkeiten habe ich danach?
Tja, evtl. müsste der Vermieter mal wieder seinen Anwalt bemühen?Zitat :Der Vermieter (Sohn des verstorbenen Vermieters) möchte ihn kündigen, hat aber Bedenken, da der Mieter 64 ist, seit 5 Jahren hier wohnt und jedesmal sagt, er wäre krank, wenn etwas ist.
...und: Ignorieren eines Briefes bis zum 15.4. ist erlaubt.
-- Editiert von User am 9. April 2026 17:49
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Zitat :Warum sollte er sich mit solch irrelevanten Schreiben beschäftigen?
Dazu müsste er ja erstmal wissen, was in dem Brief steht, was nicht geht, wenn er diesen im Briefkasten liegen lässt.
Zitat :Dazu benötigt es erst mal valide Kündigungsgründe.
Diese liegen vor. Störung des Hausfriedens wäre ein Punkt. Beschwerden von zwei Mietparteien.
Dass ich sein Eigentum nicht entsorgenvdarf, weiß ich. Deshalb würde ich es im Keller zwischenlagern.
Zitat :fast genau vor 1 Jahr wollte er wegen der *Garagensache* zum Anwalt...und den Anwalt machen lassen. War wohl nix.
Der Mieter hat, nachdem er selbst dreimal wegen angeblicher Krankheit um Fristverlängerung gebeten hat, den ordnungsgemäßen Zustand der Garage herbei geführt.
Zitat :Ist das so laut, dass es als unzulässige Lärmbelästigung für dich als Mensch gelten würde?
Tatsächlich ja, da dem Mensch einfällt morgens um 4.00 Uhr mit Metallnäpfen auf den Betonboden zu scheppern, das Gartentor zuzuschlagen oder mit den Tieren zu reden. Wie gesagt, alles direkt vor meinem Schlafzimmerfenster, der Durchgang dort ist etwas 1,50m breit.
Tagsüber auch gern mal Geruchsbelästigung, wenn die Sonne auf die Hinterlassenschaften der Tiere brennt. Der Gestank hängt dann in meiner Wohnung.
Zitat :Wer hat das Schreiben unterzeichnet? DU?
Nein, der Vermieter. Ich habe es ausgedruckt und zugestellt.
Zitat :Dazu müsste er ja erstmal wissen, was in dem Brief steht, was nicht geht, wenn er diesen im Briefkasten liegen lässt.
Manchen reicht schon das Wissen um den Absender oder die Ankündigung um das Schreiben als irrelevant zu klassifizieren.
Zitat :Beschwerden von zwei Mietparteien.
Und, valide Beweise gibt es auch?
Zitat :Deshalb würde ich es im Keller zwischenlagern.
Bereits das entnehmen bietet Potential straf- wie zivilrechtlich verfolgt werden.
Zitat :Tatsächlich ja, da dem Mensch einfällt morgens um 4.00 Uhr mit Metallnäpfen auf den Betonboden zu scheppern, das Gartentor zuzuschlagen oder mit den Tieren zu reden.
Welche konkreten Werte hat man denn gemessen?
Wehrdienstverweigerung gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr; und auch zuvor war das kein Makel, im Gegenteil, die Ersatzdienstleister waren dringend benötigt, z.B. im Pflegebereich. In welchem Rechtssystem lebst Du eigentlich, auf der Zeitschiene? In unseliger Vergangenheit (1933-1945), und woher willst Du überhaupt die "Info" haben? Eine, wenn es dieses Konstrukt noch gäbe, die Dich aber nichts, wirklich nichts anginge. Also, was soll das?
Es gibt keine juristische Verpflichtung, seine Briefe zu öffnen. Und Dich geht es sowieso nichts an, ob er das Schreiben des Vermieters öffnet oder nicht. Wie die Gartenaufteilung erfolgt, ist Sache des Vermieters/Eigentümers; die juristische Konstruktion ist hier nicht bekannt. Bleibt die Lärmbelästigung in der Nacht. Wenn der Vermieter sie nicht abstellen kann, dann könntest Du auch privat dagegen vorgehen, durch Abmahnung und Unterlassensklage bei Gericht. Ob das Erfolg haben würde, das kann ich nicht abschätzen.
wirdwerden
Zitat :Wehrdienstverweigerung
Ich verstehe den Zusammenhang nicht?
Zitat :Wie die Gartenaufteilung erfolgt, ist Sache des Vermieters/Eigentümers;
Dieser hat mir den kompletten Garten vermietet. Vorher hat dieser seinem Vater gehört, so wie das komplette Haus. Der Vater hat dem Mieter einen Platz gegeben, wo er seine Tiere halten kann. Geduldet, ohne was schriftliches, ohne Mietzahlung. Noch zu Lebzeiten gab es Streit wegen des Lärms, sein Sohn erfuhr davon erst nach dem Tod.
Ich habe die Nutzung anfangs weiterhin geduldet, da auch ich nicht wusste, dass der Mensch+Tiere derart lärmintensiv sind.
Weiterhin besteht das Problem, dass ich durch die vom Mieter installierten Zäune keine Möglichkeit habe zB mit einem Rasenmäher in meinen Garten zu gelangen. Gartenabfälle kann ich nur entsorgen, wenn ich mit einem Gartenwagen über eine enge Treppe (4 Stufen) fahre, was nicht wirklich ungefährlich ist.
Dieser Mensch hat in den knapp zwei Jahren, wo im EG niemand wohnte (bedingt durch Erbstreitigkeiten) das halbe Grundstücke ohne Rücksprache mit dem Vermieter für sich beansprucht, mit Unrat vollgestellt, Bäume direkt an die Hauswand gepflanzt und keinerlei Pflege betrieben ( letzteres kann man ihm tatsächlich nicht zu Last legen). Er wurde mehrfach aufgefordert den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen. Nun terrorisiert er mich für sein Fehlverhalten (es sind noch mehr Dinge passiert, das würde hier allerdings den Rahmen sprengen).
Dass Du einiges nicht verstehst, dass kann man ja erfassen, wenn man Deine Beiträge liest. Einen Zusammenhang Wehrpflicht) zu etwas zu schaffen, was es nicht gibt, also wild erfunden ist, um zu diskriminieren, das ist ganz, ganz übel.
Im übrigen ist die Gartensituation Sache des Vermieters. Wenn Du Deinen Gartenanteil laut Mietvertrag nicht bekommst, dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass der vertragsgemäße Zustand hergestellt wird. Klang hier am Anfang aber ganz anders.
wirdwerden
Zitat :Dieser hat mir den kompletten Garten vermietet.
Dann hat er Dir offenbar etwas vermietet, was er gar nicht vermieten konnte.
Das ist aber alleine das Problem des Vermieters wenn er Dir was vermietet an dem schon andere Nutzungsrechte haben. Und Teile des Wohnraummietvertrages zu kündigen ist schwierig bis unmöglich, schon gar nicht, um eigene Versäumnisse auszubügeln.
Zitat :Der Vater hat dem Mieter einen Platz gegeben, wo er seine Tiere halten kann. Geduldet, ohne was schriftliches, ohne Mietzahlung.
Finde den Widerspruch ...
Wenn ich etwas aktiv gebe, dann ist es logischerweise keine Duldung.
Zitat :ohne was schriftliches, ohne Mietzahlung.
Und? Schriftliches ist für rechtskräftige Verträge in dem Falle nicht nötig. Die Miete ist offenbar mit der Wohnraummiete abgegolten
Zitat :Ich habe die Nutzung anfangs weiterhin geduldet,
Was anderes blieb auch nicht.
Zitat :Weiterhin besteht das Problem, dass ich durch die vom Mieter installierten Zäune keine Möglichkeit habe zB mit einem Rasenmäher in meinen Garten zu gelangen.
Das ist wieder so ein Argument das unglaubwürdig ist. Der Garten wird ein Tor haben. Mäher üblicher Schnittbreite sind deutlich schmaler. Notfalls hebt man ihn über den Zaun. Bei einem John Deere X950R sieht das schon anders aus - aber ein Recht auf eine Nutzung von so was sehe ich keinen Rechtsanspruch.
Zitat :Gartenabfälle kann ich nur entsorgen, wenn ich mit einem Gartenwagen über eine enge Treppe (4 Stufen) fahre, was nicht wirklich ungefährlich ist.
Noch so ein lächerliches Argument. Wenn das fahren zu gefährlich ist, dann trägt man es halt, Gott gab Arme und Beine nebst Händen und Füßen. Ein Recht auf Bequemlichkeit kann ich nicht er kennen.
Zitat :Dieser Mensch hat in den knapp zwei Jahren, wo im EG niemand wohnte (bedingt durch Erbstreitigkeiten) das halbe Grundstücke ohne Rücksprache mit dem Vermieter für sich beansprucht, mit Unrat vollgestellt, Bäume direkt an die Hauswand gepflanzt
Offenbar mal mindestens mit Duldung aller Beteiligten inklusive Dir ...
Zitat :Er wurde mehrfach aufgefordert den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen.
Dann sollte man sich mal Gedanken über die Nichtigkeit der Aufforderung machen?
So langsam bekomme ich das Gefühl, das hier der Mieter nicht das Haupt-Problem ist.
Hast Du zufällig einen Verwandten in Köln-Kalk der Dieter heißt?
Zitat :Ich verstehe den Zusammenhang nicht?
war ja nicht der einzige Beitrag zu diesem Vermieter. Irgendwo in diesen 32 Beiträgen hast Du Dich darüber mokiert, das er keinen Wehrdienst geleistet hat?
Harry, das mit der Verweigerung von Wehrdienst findest Du hier ganz oben im ersten Absatz.
Abgesehen davon, ich frag mich, wie man einen Garten mieten kann, dessen Zugang offensichtlich durch verschiedene Zäune erschwert ist? Der offensichtlich auch von anderen genutzt wird? Das ist doch ein Problem zwischen Vermieter und Mieter.
wirdwerden
Zitat :das mit der Verweigerung von Wehrdienst findest Du hier ganz oben im ersten Absatz.
Ich frage mich, ob die Zäune nicht eher für die Schildkröten gedacht sind, wenn diese nun für die *Saison* dort draußen leben dürfen. Die sollen nicht so wie die TE Umwege nehmen oder gar noch Treppen benutzen.Zitat :wie man einen Garten mieten kann, dessen Zugang offensichtlich durch verschiedene Zäune erschwert ist?
...aber... schon isse wech...die Frau Blockwart...manches erledigt sich schnell und völlig unkompliziert!
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