Mieter im Brandfall. Rechtens?

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Biohaz0rd
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter im Brandfall. Rechtens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe im Namen meines Vaters. Er kann aus gesundheitlichen Gründen nicht selber diesen Text verfassen.

Mein Vater wohnt(e) seit über 17 Jahren in dem Miethaus. Es gab nie Probleme, Miete wurde immer pünktlich gezahlt und für alle bauten am Haus kam er selber auf. Er ist mittlerweile Arbeitslos und bezieht ALG 2.

Vor einiger Zeit hatte er ein Küchenbrand. Er hatte sich etwas zu essen gemacht und hat dabei vergessen die Herdplatte aus zu machen wo der Topf mit Öl stand. Die komplette Küche ist Verbrand und das ganze Haus ist voller Ruß. Die Feuerwehr hatte zum Brandeinsatz noch ein Loch in die Decke geschlagen um zu gucken ob der Dachstuhl angegriffen wurde. Dies war nicht der Fall. Rein Theoretisch betrachtet ist aber der Rest des Hauses noch bewohnbar (wenn man von dem Ruß mal absieht).
Es kam dann ein Gutachter von der Versicherung und schätzte den schaden auf über 20000€. Die überwiesene Summe betrug dann knapp 23000€.
Da die Richtige Vermieterin vor einigen Jahren verstorben ist, kümmert sich eine Nachlass Verwalterin um dieses Haus. Diese Schickte nochmals einen Architekten zu dem Haus. Dieser Architekt sagte das es sich um einen Wirtschaftlichen Total schaden handle und die Reparaturkosten dem übersteigen würde was die Versicherung überwiesen hat.
Nun möchte die Nachlassverwalterin das Gebäude nicht mehr in stand setzen.
Mein Vater kann nicht so ganz glauben das das mit rechten dingen zu geht. Da er mit der Versicherung schon gesprochen und die selber ratlos waren.
Nun meine Frage. Was kann mein Vater da jetzt unternehmen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Was kann mein Vater da jetzt unternehmen?




Erst mal muss man da froh sein, daß die Versicherung anstandslos gezahlt hat, das ist ja schon mal was.

Mietvertraglich sieht das aber nicht gut aus. Erst mal muss man differenzieren, hat der Mieter den Brand verursacht oder war es ein Dritter, techn. Defekt o.ä.

War es der Mieter, hat der Vermieter grundsätzlich keine Pflicht die Mietsache wieder aufzubauen, wenn ein Totalschaden vor liegt. Er muss die Wohnung instand halten, nicht aber wieder aufbauen.

Wenn "nur" ein wirtschaftlicher Totalschaden vor liegt, kommt die Opfergrenze ins Spiel. D.h. ist dem Vermieter die Sanierung insbesondere wirtschaftlich zumutbar. Auch dabei ist zu berücksichtigen, wer den Schaden veursacht hat.

Faustregel kann sein, ob die Kosten "innerhalb eines Zeitraums von ca. zehn Jahren durch eine erzielbare Rendite aus dem Mietobjekt ausgeglichen werden" können.

Da kann man lange streiten, die Opfergrenze differiert in jedem Einzelfall. Wenn der Mieter den Brand verursacht hat aber klar nach unten.

Wenn der Vermieter partout nicht will, wäre das jedenfalls sehr mühsam und wegen der Opfergrenze riskant. Man müsste selber den Bau in Auftrag geben und bei dem Vermieter einen entsprechenden Vorschuss, ggf. gerichtlich einfordern. Das sollte man aber nicht ohne anwaltliche Hilfe in Angriff nehmen.

Es hängt natürlich davon ab, wie der Schaden konkret aussieht, aber es könnte hier das Einfachste sein, eine neue Wohnung zu suchen.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich weiß, das klingt nun etwas oberlehrerhaft, aber in der neuen Wohnung sollte er unbedingt einen Rauchmelder (speziell für Küchen) einbauen, wenn man älter wird, wird man eben auch ein wenig vergesslicher.

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"Chylla"

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