Hallo, ich brauche mal eur Meinung zu folgender Situation:
Mietwohnung mit 8 Parteien. Insgesamt 20 Personen.
Schon eh und je werden die Nebenkosten auf die Bewohner aufgeteilt. Bedeutet jemand mit 3 Personen zahlt mehr Nebenkosten als ein Mieter
mit 2 Personen.
Nun ist es so dass seit Dezember ein Mieter ständig eine Frau zu "Desuch" hat. Die beiden führen eine Beziehung, die Frau ist anscheint verheiratet und hat wohl Mann und Kinder zurückgelassen.
Die Frau schläft nun seit Januar täglich hier, geht zur Arbeit und kommt nachmittags von der Arbeit zurück, bis zum nächste morgen.
Mir ist ja egal was die Nachbarn machen, dennoch bin ich der Meinung dass nun die Nebenkosten steigen werden und ich sehe es nicht ein für eine fremde Person mitzuzahlen.
Bin ich denn dazu verpflichtet die Nebenkosten mitzuüberhehmen? Ich finde nicht dass man hier von normalen, wechselnden Besuch reden kann der mal "übers Wochenende bleibt"
Wie sehr ihr das? Der Vermieter weiß wohl noch von gar nichts!
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Mieter im Mehrfamilienhaus hat Dauerbesuch!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja, die Grenze des rechtlich Möglichen ist gerade überschritten.
Der Mieter müsste nun spätestens dies Aufnahme dem Vermieter melden.
Wenn Sie selbst diesen Zustand beenden wollen, dann sollten Sie nicht ein Forum fragen, sondern den beobachteten Vorgang dem Vermieter melden, denn der ist der Einzige, der auch was ändern kann.
-- Editiert sinus44 am 10.04.2012 18:46
Tipp: Gehen Sie diplomatisch vor. Dass der vermieter noch von gar nichts weiß ist offensichtlich eine bloße Vermutung. Machen Sie einfach eine kurze schriftliche Mitteilung an den Vermieter mit der Bitte um Berücksichtigung bei der nächsten Nebenkostenabrechnung.
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"lg.
R.M. "
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Ja, kann man alles machen!:)
Aber besser wäre es, den Vermieter dazu zu bewegen, für seine bescheuerte, ungenaue, meist falsche und viel zu aufwändige Pro-Kopf-Abrechnung endlich eine Verbrauchsmessung einzuführen, die dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Bei den Heizkosten ist er ja i.a.R. schon dazu verpflichtet.
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quote:
endlich eine Verbrauchsmessung einzuführen, die dem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Fürs Wasser gibt es Uhren, aber wie sieht eine Verbrauchsmessung beim Müll aus?
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Es ist nebenbei zu bedenken, dass der Einbau und die Miete von Wohnungswasserzählern je nach baulicher Situation u.U. deutlich mehr kostet, als man Wasser einsparen kann. Das wäre dann kontraproduktiv.
Ach ja, und verabschidet Euch mal von dem Gedanken, dass eine Abrechnung nach Personenzahl gerecht sei. Die behauptung, dass mehr Personen mehr Müll verursachen ist schlicht falsch. Aus eighener Erfahrung weiß ich zu berichten, dass eine Familie mit Kleinkind (und Windeln!) weniger Müll verursachen kann, als ein Ein-Personen-Studentenhaushalt in der Nachbarwohnung.
Wenn man wöllte, ginge auch beim Müll eine verbrauchserfassung - mit Chip und Waage! Ist aber aufwändig und teuer ...
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"lg.
R.M. "
Hallo,
vielen Dank für eure Beiträge.
Habe bei der Baugenossenschaft angerufen und den Fall geschildert. Da hat wohl vor einem monat schon ein Mitmieter angerufen und sich beschwert. Daraufhin hat die Genossenschaft dem Mieter ein Schreiben gesendet wo er ausfüllen muss ob sich an der Personenzahl etwas geändert hat. Das hat er mit Nein zurückgesendet. Die Nebenkosten werden hier anhand der Personen abgerechnet.
Das ist aus meiner Sicht ja gelogen, selbst wenn die Frau hier nicht gemeldet ist und auf dem Briefkasten steht. Seit Monaten kommt sie mit dreckigen Arbeitsklamotten ins Haus. Verlässt es dann später mit frischen Sachen.
Wie kann man das vernünftig dem Vermieter schriftlich mitteilen, sehe es nicht ein für eine Person ständig die tägliche Dusche mitzubezahlen. Wenn es wenigstens so wäre dass der Mieter hier tagelang wechselnd außer Haus wäre mir das ja noch egal, aber nicht dieses einseitige.
Ich sehe mich da nur irgendwie in der Beweispflicht.
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Solange Sie nicht selbst beim Vermieter vorstellig werden und irgendeinen Beweis vorlegen, wird sich nichts ändern.
Sie könnten eventuell eine Art "Beobachtungsprotokoll" anlegen und dies von einem weiteren Mietmieter unterschreiben lassen. Dann den Vermieter damit konfrontieren damit die Betriebskostenabrechnung um diese eine Person berichtigt wird.
Sie sehen, dass wäre ganz schön aufwändig.
Und was die Messung des Müllverbrauches betrifft, könnte man das so gestalten, wie in Millionen anderen Haushaltungen auch, nämlich nach tatsächlichen Aufwand. Dazu kann man von den Entsorgungsbetrieben Hilfestellung bekommen. Diese Frage habe ich eigentlich nicht so ernst genommen.
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Erstmal vielen Dank, meiner Meinung nach geht es aber um die Fairness. Alle anderen haben die korrekte Anzahl Bewohner angegeben. Wieso sollte sich ei Mieter da durch tun um zu sparen. Alle anderen müssen die Mehrkosten tragen nur der Verursacher nicht. Der lügt sogar und gibt an weiterhin alleine zu wohnen. Das ist asoziales Verhalten!
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Ja, ich stimme Ihnen zu!
Aber eine Änderung können nur Sie persönlich anstoßen!
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Wenn Heizung, Warm und kaltwasser, Strom nach verbrauch in der jeweiligen Wohnung abgerechnet werden, bleiben ja nur noch allgemeinstrom und Müllgebühren.
Fairerweise müssten dann aber Rentner, die den ganzen Tag zuhause sind, auch mehr zahlen als die arbeitenden Bewohner.
Denn wer den ganzen Tag zuhause ist, verursacht mehr Müll, nutzt die Toilette im Haus öfter als andere usw...
Sollte wasser nach bewohnern abgerechnet werden, geht man selber einfach öfter baden...das schafft den ausgleich :-)
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quote:... und das ganze kostet unter dem Strich noch mehr!
Sollte wasser nach bewohnern abgerechnet werden, geht man selber einfach öfter baden...das schafft den ausgleich :-)
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"lg.
R.M. "
Hallo,
melde mich nochmal zurück zu dem Thema.
Inzwischen wohnt die Person schon seit knapp 6 Monaten in seiner Mietwohnung. Schläft jedem Tag bei ihm.
Ich habe das inzwischen 4x der Genossenschaft mitgeteilt. Sogar mit einem weiterem Nachbarn.
Zum 1. mal Anfang Februar, nachdem die Partnerin inzwischen 3 Monate hier gewohnt hat.
Die Genossenschaft hat den Mieter wohl auch insgesamt 3 mal angeschrieben sich dazu zu äußern etc.
Jedenfalls versicherte der Mieter dass der Umstand nicht stimmt.
Die Genossenschaft unternimmt NICHTS weiter dagegen da sie mir sagt, wenn der Mieter unterschreibt dass bloß 2 Personen im Haushalt leben dann gilt das als Urkunde.
Wir als Mieter sollen zusammen einen Brief schreiben und den Mieter darum bitten zukünftig dieses freiwillig mitzuteilen.
Das kann doch nicht sein oder? Es gibt doch in D Gesetzte.
In wie fern ist die Genossenschaft weiter dazu verpflichtet der Sache nachzugehen. Zumal auch ein "Besuchsprotokoll" über die letzten 6 Wochen angefrtigt wurde.
Ich bin der Meinung der Vermieter macht es sich da ziemlich einfach. Gibt es da nicht eine Verpflichtung den übrigen Mietern seinerseits? Oder muss ich mit sowas echt zum Anwalt?
Mindestens 1 weitere Mietpartei, der unmittelbare Nachbar kann das genauso wie ich bestätigen. Teilweise haben andere Mieter Angst dass deren Namen fallen würde.
danke und Gruß
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So sehr ich Ihren Ärger verstehe, ist es allerdings auch so, wenn keine Regelung über die Betriebskosten bestünde, dann wird nach Gesetz (m²) abgerechnet.
Auch dies ist nicht unbedingt "gerecht" d,h. grosse Wohnungen mit einer Person zahlen viel mehr als kleine Wohnungen mit mehreren Personen !
Wenn allerdings der betroffene Mieter (mit seiner "Besucherin") bewusst und nachweislich lügt, wäre es vielleicht doch angebracht einen gemeinsamen Brief mit den restlichen Mietern aufzusetzen und den besagten Mieter unmissverständlich aufzufordern gegenüber der Baugenoissenschaft wahrheitsgemäss zu antworten !
Dies würde ich zunächst vorschlagen !
Ja ich habe schon ein Schreiben aufgesetzt, bloß gibt es bei uns Mieter die das genauso sehen und mitbekommen, aber aus Angst nicht unterschreiben wollen.
Mir ist es einfach schleierhaft wie man so lügen kann und die Genossenschaft eifach nichts untzernimmt, trotz Beweismaterial und die Ausagen mehrerer Mieter.
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