Mieter im Neubau-Genossenschaft-Anbringung von Sichtschutz nicht möglich

17. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)
Mieter im Neubau-Genossenschaft-Anbringung von Sichtschutz nicht möglich

Mein Mann und ich (+-70) hatten unsere Eigentumswohnung in der Großstadt verkauft und wollten in der Kleinstadt zur Miete wohnen - um danach nicht mehr umziehen zu müssen. Vor einem Jahr unterschrieben wir den Mietvertrag :
Penthouse, zentrale Lage, 8,50€ /m² , unkündbar bei einer Genossenschaft. Da kann man nichts falsch machen. Dachten wir.
Und trotzdem:
Wir haben den Mietvertrag im Rohbau unterschrieben, und so sahen wir die "Mängel", die für uns gravierend sind, leider nicht.
Demnächst kommt ein MA der Genossenschaft und schaut sich unsere Wohnung an.
Okay, fragen kann man alles .... aber wisst ihr, was und wieviel man von einem Vermieter, bzw. der Genossenschaft "verlangen" kann? :???:
Wir haben auf eigene Kosten für 3000 Euro Sichtschutz überall in der Wohnung anbringen lassen. Üblicherweise benötigt man in einer Penthouse-Wohnung keine Gardinen oder ähnliches.

Jetzt im Sommer haben wir festgestellt:
1. Die 40 m² Dachterrasse können wir ohne aufwendige Investitionen (Sichtschutz) nicht nutzen.
D.h. ohne bauliche Veränderungen können wir auch keinen Sichtschutz anfertigen lassen, da keine Vorrichtung vorgesehen ist. Die Brüstung ist <60 cm hoch, die 3 Nachbarhäuser ringsherum, höher als wir, also ganz typische Nachverdichtung. Dass die Aussicht nicht prickelnd ist, sahen wir vor der Unterschrift; nicht aber, dass die Brüstung, bzw. das Geländer so niedrig sein würden und wir schutzlos den Blicken von zahlreichen Menschen ausgesetzt wären.
2. Unsere Wohnung hat als einzige auf der Westseite Jalousien im Schlaf-und Wohnzimmer. Auch wenn wir am Vormittag abdunkeln: Wärme, Licht und Hitze kommen durch und wir hatten im SZ in einigen Nächten 29 Grad. Wir würden entweder Rollläden (wie in den anderen Wohnungen) oder eine Klimaanlage befürworten.

Natürlich kann der Vermieter sagen, dass wir ausziehen sollen, aber hat er nicht auch eine gewisse Fürsorgepflicht? Bzw. sollten die Mieter, bzw. die Wohnungen nicht gleich behandelt werden? (Ich kann nicht verstehen, wie heutzutage ein Architekt eine Wohnung nur nach Westen ausrichten kann, ohne jeglichen Wetter- und Sichtschutz; zumal die Aussicht Richtung Osten genial ist.)
Penthouse bedeutet doch "luftig, locker..." und wir müssen mind. einen 1,20 bis 1,60 Meter hohen und mind. ca 20 Meter langen Sichtschutz rundum machen.

Für das Gespräch mit dem Mitarbeiter habe ich alles schriftlich zusammengefasst und auch Lösungsvorschläge aufgeführt, wie sie mir als Laie sinnvoll erscheinen. Habt ihr noch Tipps oder Ähnliches?

Beste Grüße
die Stadtpflanze

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von stadtpflanze):
was und wieviel man von einem Vermieter, bzw. der Genossenschaft "verlangen" kann?
Alles kann man verlangen.
Zitat (von stadtpflanze):
Üblicherweise benötigt man in einer Penthouse-Wohnung keine Gardinen oder ähnliches.
Nö. Dass man in einem Penthaus keinen Sichtschutz benötigt, ist weder üblich noch richtig.
Zitat (von stadtpflanze):
Die Brüstung ist <60 cm hoch
Das ist auf keinen Fall zulässig.
Zitat (von stadtpflanze):
die 3 Nachbarhäuser ringsherum, höher als wir,
Waren die schon da, als ihr den Rohbau gesehen hattet und den *unkündbaren MV* unterschrieben hattet?
Zitat (von stadtpflanze):
Wir würden entweder Rollläden (wie in den anderen Wohnungen) oder eine Klimaanlage befürworten.
Wie jetzt? Das soll der Vermieter leisten? Was ist gemeint mit Fürsorgepflicht? Dass ihr nicht schwitzt im Sommer auf dem Dachhaus? Die anderen Mieter haben andere Wohnungen, was soll da *gleichbehandelt* werden?
Die *Fürsorgepflicht* besteht hier mE darin, dass eine Absturzsicherung/Brüstung in entspr. Höhe nach DIN vorhanden ist. vgl. bei Balkonen.
Zitat (von stadtpflanze):
Ich kann nicht verstehen, wie heutzutage ein Architekt eine Wohnung nur nach Westen ausrichten kann, ohne jeglichen Wetter- und Sichtschutz; zumal die Aussicht Richtung Osten genial ist.
Ein Penthaus ist 1 Haus auf dem Dach, hat iaR ringsherum Außenwände und Fenster. Üblich ist die Ausrichtung, wenn möglich, nach Westen/Südwesten. Ob ein Penthaus einen Wetterschutz und Sichtschutz benötigt, ist vermutlich eine Streitfrage. Und erfordert die genaue Durchsicht des Mietvertrags.

Ist die 40qm Dachterrasse tatsächlich als solche gemietet?
Ich halte nur die Brüstung mit <60 cm für nicht zulässig. Ist dort was noch nicht fertig? :???:

Im Sommer in zentraler Stadtlage im Penthaus sind 29°C Zimmertemperatur für einige Tage durchaus hinnehmbar, wird der Vertreter des Vermieters sagen und evtl. den Klimawandel erwähnen.
Zitat (von stadtpflanze):
Penthouse bedeutet doch "luftig, locker..."
Nein. Ist aber egal. Es bedeutet auf keinen Fall uneinsehbar und angenehm kühl im Sommer.

Seit wann wohnt ihr dort? Mietrechtlich ist da vermutlich nicht viel zu erreichen.
Zitat (von stadtpflanze):
wir müssen mind. einen 1,20 bis 1,60 Meter hohen und mind. ca 20 Meter langen Sichtschutz rundum machen.
Ich vermute, das wird nicht erlaubt. Das wären Umbauten an der Mietsache.
Vielleicht hat der MA des Vermieters andere Vorschläge--- bevor ihr was *verlangt*. Vielleicht kommt er nächste Woche, es soll ja sehr warm werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Brüstung ist 60 cm, darüber sind 2 Stangen angebracht, so dass die oberste mit 90 cm als Geländer die zulässige Mindesthöhe erfüllt.

Zwei Nachbarhäuser waren schon vorher da (70er Jahre) und eines wird zur Zeit fertiggestellt.

Mit Fürsorgepflicht meinte ich Gleichbehandlung. Die unteren Wohnung (günstigerer m²-Preis haben alle Rollläden. Die Jalousien hat der Architekt mit "luftig, leicht" fürs Penthouse begründet.

Die 40m² sind als Balkon, bzw Umgang zur Hälfte im Mietpreis. Das ist allgemein so üblich.

Wir wohnen seit Oktober 2021 dort.

Zitat (von Anami):
Vielleicht hat der MA des Vermieters andere Vorschläge--- bevor ihr was *verlangt*. Vielleicht kommt er nächste Woche, es soll ja sehr warm werden.

Ja genau, das hoffe ich auch. Leider kommt er erst am 1. August. Aber wie gesagt, fordern möchte ich nichts, nur ein paar Vorschläge machen.

Herzlichen Dank für deine Meinung.

Signatur:

Beste Grüße
die Stadtpflanze

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von stadtpflanze):
Wir haben auf eigene Kosten für 3000 Euro Sichtschutz überall in der Wohnung anbringen lassen.

Wie üblich.



Zitat (von stadtpflanze):
Üblicherweise benötigt man in einer Penthouse-Wohnung keine Gardinen oder ähnliches.

Wenn einem egal ist, das alle anderen alles sehen können dann nicht, ansonsten schon.



Zitat (von stadtpflanze):
D.h. ohne bauliche Veränderungen können wir auch keinen Sichtschutz anfertigen lassen

Da würde ich einfach mal einen Fachmann fragen der sich damit auskennt, in 99% aller Fälle ist das möglich.



Zitat (von stadtpflanze):
nicht aber, dass die Brüstung, bzw. das Geländer so niedrig sein würden und wir schutzlos den Blicken von zahlreichen Menschen ausgesetzt wären.

Natürlich konnte man das wissen.
Das man darüber nicht nachgedacht hat, ist was anderes



Zitat (von stadtpflanze):
Unsere Wohnung hat als einzige auf der Westseite Jalousien

Zitat (von stadtpflanze):
Wir würden entweder Rollläden (wie in den anderen Wohnungen)

Finde den Unterschied ...



Zitat (von stadtpflanze):
Wir würden entweder Rollläden (wie in den anderen Wohnungen) oder eine Klimaanlage befürworten.

Rolläden wird man wohl baulich nicht nachrüsten können und wollen
Klimaanlage wird an nachrüsten können, sofern man keine baulichen Veränderungen (Außengerät, Wanddruchbruch für Zu- und Ableitung) vornimmt.



Zitat (von stadtpflanze):
aber hat er nicht auch eine gewisse Fürsorgepflicht?

Nö.



Zitat (von stadtpflanze):
Bzw. sollten die Mieter, bzw. die Wohnungen nicht gleich behandelt werden?

Tja, Kommunismus hats nirgendwo geschafft und war in DE auch nie ein großes Thema, insofern: nein.



Zitat (von stadtpflanze):
wie heutzutage ein Architekt eine Wohnung nur nach Westen ausrichten kann, ohne jeglichen Wetter- und Sichtschutz

Wieso ist da kein Wetterschutz? Keine Wände, keine Fenster mit Scheiben drin? Wenn doch ist Wetterschutz vorhanden.
Sichtschutz ist üblicherweise Sache der Mieter



Zitat (von stadtpflanze):
Penthouse bedeutet doch "luftig, locker..."

Nö ... wie kommt man denn darauf?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Harry van Sell.

Zitat (von Harry van Sell):
Da würde ich einfach mal einen Fachmann fragen der sich damit auskennt, in 99% aller Fälle ist das möglich.
Das habe ich getan. Der Fachmann sagt, dass eine Bespannung technisch nicht möglich sei und für eine Vorrichtung mit Glas muss der Vermieter angesprochen werden (deshalb auch der Termin)
Zitat (von Harry van Sell):
Penthouse bedeutet doch "luftig, locker..."

Nö ... wie kommt man denn darauf?
Der Architekt sagte auf meine Frage, warum wir Jalousien und so ein niedriges Geländer haben: "Penthäuser sind luftig, leicht..."

Signatur:

Beste Grüße
die Stadtpflanze

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von stadtpflanze):
Der Fachmann sagt, dass eine Bespannung technisch nicht möglich sei und für eine Vorrichtung mit Glas

Wenn er nur diese zwei Sachen berücksichtigt hat, ist "Fachmann" wohl eher nicht gerechtfertigt ... oder war das eure Vorgabe?
Im übrigen muss man bei solchen "unelastischen" Sachen auch die Windlast beachten - diese ist in der Dimension nicht unerheblich.


Bei mir habe ich einfach Thujen in Töpfen hingestellt, prima Sichtschutz, keine bauliche Veränderung, elastisch und auch noch schön grün.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Bauherr und Architekt hatten eine gewisse (ästhetische) Vorstellung von dem Penthouse. Die haben sie umgesetzt. Die Umsetzung war vor Vertragsabschluss bekannt, oder man hätte sie zumindest erfragen können. Das hat man nicht getan. Dann muss man damit leben.

Sichtschutz muss ja nicht baulich verankert sein. Für den Außenbereich schon mal an Paravents gedacht? Oder ein paar schöne Rankpflanzen in Kübeln an Gittern? Da gibt es doch ganz viele Alternativen, die den ästhetischen Gesamteindruck nicht stören.

Abwegig ist die Idee, ein Vermieter sei verpflichtet, in jedem Mietobjekt gleiche Bedingungen anzubieten. Was ist das denn?

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von stadtpflanze):
die oberste mit 90 cm als Geländer die zulässige Mindesthöhe erfüllt.
Dann ist das erfüllt.
Zitat (von stadtpflanze):
Die Jalousien hat der Architekt mit "luftig, leicht" fürs Penthouse begründet.
Ja, dieser Begründung schließe ich mich an. Und auch, dass man eine Brüstung und das Geländer gewählt habe, damit der leichte Charakter eines Penthauses unterstrichen wird.
Mit Rollläden und geschlossener Brüstung käme es evtl. einem Baucontainer oder einer Festung gleich.
Zitat (von stadtpflanze):
dass eine Bespannung technisch nicht möglich sei
Eine Bespannung wäre wo gewünscht? Am Geländer und dann 1,20 bzw. 1,60 hoch? Ich halte das nicht für durchsetzbar, aber Fragen kostet nichts, das stimmt.

Ich kenne Sonnensegel, (nach Maß oder Konfektion), die variabel in der Höhe und Richtung befestigt werden und auch durch *gewollte Risse* relativ viel Wind durchlassen. Das könnte gleichzeitig flexibler Sonnenschutz fürs Haus und Sichtschutz vor Nachbarn sein. Dazu würden wenige Befstigungspunkte am Haus und Glasfaserstäbe oder dünne flexible Edelstahlruten an unterschiedlichen Stellen des Geländers genügen.
Am/vorm Geländer wächst evtl. bald der Kräutergarten oder die immergrünen Blickfänger ?
Oder der helle und bald nicht mehr zu bändigende Schirmbambus in großen Pflanzgefäßen? Der wächst auch in der Sonne, wuchert nur nicht so wie im Schatten und ist immergrün.

Im Herbst kommt das Segel runter und es wird gewünschtes Licht im Penthaus. Oder es bleibt, als Regenschutz.
Was ist noch üblich? Dass die Neugier der Nachbarn bald gestillt ist, wenn sie täglich ihre ganz normalen Nachbarn dort sehen... :wink:
Schon sind wir beim Nachbarschaftsrecht... :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke "wirdwerden"

Zitat (von wirdwerden):
Für den Außenbereich schon mal an Paravents gedacht?

Wir haben einen gekauft. Bei den Windverhältnissen kippt er sofort um. Zum Befestigen gibt es keine Möglichkeit.
Hast du evtl einen Tipp für einen Paravent, der stabil ist?

Zitat (von wirdwerden):
Oder ein paar schöne Rankpflanzen in Kübeln an Gittern?

Daran haben wir auch gedacht. Eine normale Kübelpflanze kippte bei einer "normalen" Windböe um.
Größere, schwerere Kübel würden nur an der breitesten Stelle gehen. An den übrigen 13 Metern passt leider nichts hin.
Zitat (von wirdwerden):
Abwegig ist die Idee, ein Vermieter sei verpflichtet, in jedem Mietobjekt gleiche Bedingungen anzubieten.
Das habe ich so nicht gemeint. Mit "Gleichbehandlung" meine ich, dass üblicherweise die Wohnungen mit "Aussicht" teurer sind.

Signatur:

Beste Grüße
die Stadtpflanze

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von stadtpflanze):
Penthouse bedeutet doch "luftig, locker..."


und diese luftige Wohnung wollen sie nach allen Seiten "blickicher" machen?
Man wird von den Nachbarfenstern aus, kaum viel sehen, außer man steht direkt am Fenster, auch der Balkon soll vor den Blicken den Nachbarn geschützt werden, da muss man sich ja wie im Gefängnis vorkommen.

Wer soll ihre Forderungen eigentlich bezahlen?
Sie erfuhren vor Vertragsabschluss sicher Einzelheiten und nun soll nachgerüstet werden? Bei 8,50 € pro m² wird das die Genossenschaft kaum übernehmen. Ein günstiger Mietpreis für ein Penthouse.

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#10
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

@Lonie 12

Zitat (von Loni12):
und diese luftige Wohnung wollen sie nach allen Seiten "blickicher" machen?
Man wird von den Nachbarfenstern aus, kaum viel sehen, außer man steht direkt am Fenster, auch der Balkon soll vor den Blicken den Nachbarn geschützt werden, da muss man sich ja wie im Gefängnis vorkommen.


So ist es nicht.
Nie im Leben möchten wir etwas blickdicht machen. Man kann sich die Situation nicht vorstellen, wenn man sie nicht selbst erlebt hat. Aus den Nachbarfenstern sieht man auch, wenn man nicht direkt am Fenster steht. Und zwar alle Einzelheiten. Umgekehrt genau so. Ich sehe Dinge, die ich gar nicht sehen will, von jeder Stelle aus.

Zitat (von Loni12):
Sie erfuhren vor Vertragsabschluss sicher Einzelheiten und nun soll nachgerüstet werden?

Nein

Das ist auch der Grund, warum wir niemanden eine Neubauwohnung empfehlen würden; es sei denn, sie ist fix und fertig.

Signatur:

Beste Grüße
die Stadtpflanze

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

@wirdwerden

Hast du evtl einen Tipp oder eine Empfehlung für einen stabilen Paravent, der nicht beim ersten Windstoß umkippt?

Signatur:

Beste Grüße
die Stadtpflanze

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von stadtpflanze):
Mit "Gleichbehandlung" meine ich, dass üblicherweise die Wohnungen mit "Aussicht" teurer sind.
Das habe ich bisher noch nie feststellen können. Was aber überall gilt: Lage-Lage-Lage.
Schöne Aussicht ist dann meist das I-Tüpfelchen.

In diesem Forum kann und wird zu mietrechtlichen Fragen geschrieben. Darüber sind wir hier mE schon hinaus.

Empfehlungen für bestimmte Produkte ???
Google ist gewiss auch dein Freund.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
stadtpflanze
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Empfehlungen für bestimmte Produkte ???
Google ist gewiss auch dein Freund.


Natürlich ist Google mein Freund. ;-) Ich suche dort seit Monaten und hätte nicht gefragt, wenn ich fündig geworden wäre.
Ein Paravent für Balkone : Fehlanzeige, da wir keine Befestigungsmöglichkeiten haben . Das Geländer ist ein ein schiefer Murks und wäre von einem Eigentümer nie abgenommen worden.

Zitat (von Anami):
In diesem Forum kann und wird zu mietrechtlichen Fragen geschrieben. Darüber sind wir hier mE schon hinaus.

Das stimmt absolut. Mir ging es nur um die Vorbereitung zu einem Gespräch.
Deshalb schließe ich das Thema und bedanke mich bei allen, die mir sachliche Antworten gegeben haben.

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Beste Grüße
die Stadtpflanze

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